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Gewichtung der Arbeitslosenzeit für die Pension

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 9 Juli 2012.

  1. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Zuständig sollte der Versicherungsträger sein, der in den letzten 15 Jahren (oder was halt da ist) die Mehrheit der Versicherungszeiten hat-also z.B.: 3 Jahre unselbstständig erwerbstätig, dann 4 Jahre selbstständig erwerbstätig=Zuständigkeit bei SVA der Gewerblichen Wirtschaft.
     
  2. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Hmm . dann wirds wirklich schwierig. 4 Jahre angestellt, 4 Jahre erwerbstätig. Dazwischen Karenzzeiten. Also dann PVA, weil die Karenzzeiten ja noch zum Angestelltenleben dazu gezählt werden? Oder ?

    2 Jahre war ich bei Kind 1 angestellt in Karenz, habe danach nochmal im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Und in der Karenzzeit zu Kind 2 habe ich mich selbstständig gemacht (DV noch vor Karenzantritt beendet)
     
  3. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Darüber mußt DU dir keine Gedanken machen, die jeweiligen Stellen werden schon wissen wie es zu handhaben ist und kommen dann auch gegebenenfalls auf dich zu, wenn Unterlagen etc. erforderlich sind.

    -Fleur-
     
  4. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    also da hab ich keine Bedenken von wegen Überwachung und das obwohl ich in dem Bereich sehr vorsichtig bin. Die Daten sind auf den Rechner drauf, egal ob ich online darauf zugreifen kann oder nicht. Ist wie bei einem Bankkonto, egal ob ich Onlinebanking nutze oder nicht, die Daten sind auf dem Bankrechner drauf.

    Und einen Missbrauch meiner Daten kann es geben egal ob ich einen Zugang habe oder nicht. Siehe viele aktuelle Beispiele aus diversen Fällen (Krankenkasse, etc.)

    Weiters ist der Vorteil, dass ich keine Zeugnisse, Geburtsurkunden oder sonstiges hin und her schicken muss. Die Daten über meine Monate mit Versicherungsbeiträgen gibt es dort sowieso (muss es ja auch - wie sonst würden meine SV-Beiträge verwaltet?)

    Aber das ist meistens so ähnlich. Als Internetbanking neu war hatte auch jeder seine Bedenken und kaum jemand hat es genutzt. Mittlerweile kenne ich so viele, die sogar über ihr Smartphone Überweisungen tätigen können.

    DIe Überraschungen bestehen beim Pensionskonto meist aus zwei Sachen. Einerseits aus den Monaten die man schon hat (bzw. welche dann eben nicht anerkannt sind - siehe Kindererziehung) und natürlich aus dem Eurobetrag (das ist die größte Überraschung) der sich ergibt.

    MfG, Zdrahal
     

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