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Gemeinsames Sparbuch - Tod eines Partners

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 19 Januar 2010.

  1. Silmum1

    VIP: :Silber

    Das war auch meine Vermutung, aber er hat das wehement bestritten! Es geht nämlich darum, dass er jetzt gratis im Haus meiner Tante lebt und sich viel ersparen konnte. Er hat auch sein Auto verkaufen können, weil sie ein neues hat, usw...
    Meine Tante meint (sie ist jedoch schon sehr stur), dass das Geld auf seinem Sparbuch jetzt ihr zustünde und dass sie ein gemeinsames machen sollen. Er hat die Therorie mit dem Losungswort und ich finde die ganze Story voll überzogen. Mir ginge es in erster Linie um den Verlust meines geliebten Mannes und nicht um seine Kohle! :boes:
     
  2. Gismo08

    Gismo08 Gast

    püh - will er eigentlich, das sie nach seinem ableben sein geld bekommt?
    grad in dem fall, mit neuer partnerschaft, kindern aus erster ehe - bei der konstellation wäre ich sofort für ein testament.

    ich seh das eigentlich wie du - nur hab ich nach dem tod meiner mama gemerkt, das es sehr wichtig ist, sich finanziell abzusichern.
     
  3. maho

    VIP: :Silber

    Ich kann nur schildern wie es meiner Tante nach dem Tod meines Onkels gegangen ist....sie hatten ein gemeinsames Konto und gemeinsame Sparbücher --- beide gleichberechtigt ....nach dem Tod meines Onkels wurde alles automatisch gesperrt und sie konnte einige Tage nicht mal vom Konto was beheben.....bei meinem Onkel war absehbar, dass er sterben würde - der Bankbeamte hat ihr damals im Vorfeld geraten, sie solle schauen, dass sie genügend Bargeld zu Hause hat um ein paar Wochen über die Runden zu kommen..... wenn so ein Todesfall urplötzlich eintritt kann es schon für den Moment "dumm aussehen".....
     
  4. Antschi

    Antschi Gast

    Er soll sich mal gscheit informieren bei seiner Bank.

    Der Sohn wird vom Notar schon in Kenntnis gesetzt werden welche Werte vorhanden sind, und verlangen wird er seinen zustehenden Erbteil.

    Also lieber vorher vernünftig regeln, Testament erstellen usw., als anschließend das übliche Erben Hick-Hack riskieren.
     
  5. Gismo08

    Gismo08 Gast

    dem kann ich mich nur anschließen - sonst kannst nachher echt böse werden für deine tante.

    (hatten einen ähnlichen fall im bekanntenkreis)
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie es bei Sparbüchern aussieht weiss ich leider nicht, bei Konten gibt es allerdings sehrwohl die Möglichkeit dass diese nach dem Ableben eines Kontoinhabers nicht gesperrt werden, und zwar dann wenn es "ODER" Konten sind.

    In der Praxis heisst das, dass jeder Kontoinhaber für sich selbst verfügungsberechtigt ist.

    Einfach bei der Bank erkundigen, möglich ist es allerdings werden viele Konten als "UND" Konten eröffnet, was bedeutet dass Kontoinh.1 und 2 verfügungsberechtigt sind, beim "ODER" Konto ist es eben Kontoinh.1 oder 2.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    soweit ich weiß kann dann der überlebende partner als mitinhaber über das geld verfügen. in die erbfolge geht das geld dann erst, wenn er auch noch den löffel abgibt (und diese erbfolge wird in diesem fall jeweils anders aussehen - je nachdem wer zuerst stirbt)

    falls die beiden nicht nur einander sondern auch erben bedenken wollen, dann sollten sie ein gemeinsames sparbuch vermeiden.
    vielleicht haben die beiden aber gar keine lust an ihre erben zu denken sondern wollen nur einander was gutes tun - ihr gutes recht:wave:
     

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