1. Reden wir miteinander ...

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Gemeinsames Ableben der Eltern

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KikiundLauftier, 26 Juni 2011.

  1. Q

    Q Gast

    1. Kinder sind keine Sachen, über die man testieren könnte.
    2. Ebenso sind Personen, die sich als Vormund eignen würden, keine Sachen, die man einseitig dazu verpflichten könnte

    Wer die Vormundschaft bei Minderjährigen bekommt, bestimmt das Gericht unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl. Letztwiilige Verfügungen der Eltern können nach Maßgabe dieser Einschränkung und der Bereitschaft der "bedachten" Person, das überhaupt machen zu wollen, in diese Entscheidung einfließen.
     
  2. Dani2k

    Dani2k Gast-Teilnehmer/in

    wir haben ein testament in dem steht wie wir es gerne hätten, aber rechtlich bindend ist es nicht also kann man eh nur das beste hoffen...

    finanziell wäre sie auf jeden fall sehr gut abgesichert bis sie erwachsen ist (und darüber hinaus)
     
  3. Q

    Q Gast

    Ein eigenhändig geschriebenes Testament (also der ganze Text handschriftlich und unterschrieben) braucht nicht einmal Zeugen. Allerdings - die Gefahr, dass das dann "nicht aufgefunden" wird, wenn dem ersten, der in die Wohnung kommt, nicht passt, was da drinsteht, ist nicht unerheblich.

    Es gibt aber ein öffentliches Testamentsregister, dann kann das nicht passieren. Allerdings - wie gesagt - es kommt den leiblichen Eltern einfach nicht zu, das Sorgerecht für ihre Kinder im Todesfall zu Lebzeiten zu regeln. Was rechtspolitisch durchaus Sinn macht, denn damit wird "Schacherei" mit den Kindern verhindert (z.B. "du kriegst das Haus, wenn du die Kinder nimmst" oder so).
     
  4. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    wie ist das eigentlich mit taufpaten vom gesetz her?

    Taufpaten such ich ja aus, damit die sich nach meinem ableben um mein kind kümmern?
    Vorm gesetz gilt das dann original gar nicht oder wie sieht das aus?
    Würd mich echt interessieren...
     
  5. Q

    Q Gast

    Taufpaten haben eine rein kirchliche Rolle, nämich die christliche Erziehung des Kindes zu unterstützen. Vielfach werden in der Praxis ja auch Urstrumpftanten, Großeltern oder sonstige Personen als Taufpaten gewählt, weil sie beleidigt wären, wenn sie nicht zum Zug kämen, und z.T. auch schon sehr betagte Personen.

    Also nein - die Taufpateneigenschaft für sich ist unbeachtlich.

    Die Logik des Gesetzes ist klar: es ist nicht gewünscht, dass die Eltern irgend eine Hintertür finden, das doch verbindlich zu regeln. Der Staat hat das letzte Wort, aus die Maus.
     
  6. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    ok, danke für deine antwort...

    Also, man kann abklären und verfügen was man will, wenns dann soweit ist, macht der staat eh was anderes... :rolleyes:
     
  7. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    ich sehe es, dass der Staat/Richter noch einmal schaut, ob das die optimalste Lösung ist und sie dann absegnet.
     
  8. Q

    Q Gast

    Nicht nur ... Angenommen du schreibst rein, die Nachbarin soll das machen, die dir so sympathisch ist und wo die Kids so lieb spielen miteinander - und die will aber von der Idee nix wissen - dann passierts einfach nicht, die Vormundschaft kann ja niemandem aufgezwungen werden (dieser Aspekt kommt hier in der Diskussion bis jetzt gar nicht vor, ihr geht alle davon aus, dass die, die testamentarisch beglückt werden, laut aufjubeln, plötzlich ein bis drei Kinder aufziehen zu dürfen ...)
     
  9. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    nein, das muss natürlich auch klar gemacht werden...

    Ich wär davon ausgegangen das in dem fall die betroffene person mitunterschreibt oder irgendwie so... Zwangsbeglücken is eh klar das des ned so geht...
     
  10. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    das ist klar. ich finde nur, man sollte sich nicht verrückt machen deswegen. und ich hoffe doch, dass man vorher mit den Menschen redet, bevor man ins Testament schreibt, dass die die Kinder nehmen sollen.
    ich glaube halt, wenn man wirklich eine gute Lösung findet (jemand, die das möchten, dazu fähig sind, einen gute Beziehung zum Kind haben), die man auch gut begründet und es nicht noch andere gibt, die auch unbedingt wollen, muss man sich hoffentlich keine allzu großen Sorgen machen.
    Aber vielleicht bin ich zu optimistisch! Ich finde halt, dass Pessimismus in der Situation auch nichts bringt, weil man es nach dem Tod nicht mehr beeinflussen kann, sondern im Vorfeld nur machen kann, was man kann und dann das beste hoffen.
     
  11. Q

    Q Gast

    V.a. würde ich es höchst befremdlich finden, wenn eine (alleinerziehende) Mutter a priori und wirksam den Kindesvater ausschließen könnte. Da müssen schon objektive schwerwiegende Ausschließungsgründe vorliegen und nicht bloß eine Rache-Unbefindlichkeit, die ihren Ausdruck in an den Haaren herbeigezogenen Pseudoargumenten findet ...
     
  12. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Muß der Staat auch, manchmal ist der Wunsch der Eltern nämlich nicht das Beste fürs Kind.

    Beispiel: eine junge Frau aus eher bürgerlichem Elternhaus lernt einen jungen Drogensüchtigen kennen und bricht im Verlauf dieser Bezeihung den Kontakt zu ihrem Elternhaus komplett ab. Als beide innerhalb kürzester Zeit an einer Überdosis versterben, findet sich ein Zettel in dem die Mutter den Wunsch äußert, dass das gemeinsame Kind auf keinen Fall zu ihren Eltern kommen soll, sondern lieber zu Freunden. Anfrage des Gerichts beim Jugendamt ergibt, dass diese Freunde schon seit Jahren nur durch massive Unterstützung der Jugendwohlfahrt die Obsorge für ihre eigenen Kinder behalten und keinesfalls geeignet sind, weitere Kinder adäquat zu betreuen. Soll der Richter wirklich im Sinne der Mutter entscheiden? :)
     
  13. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf


    da ich mit so sachen wie testamentarische regelungen bislang noch nichts zu tun hatte, fehlt mir das wissen dazu.

    wo hinterlegt man dann am besten (und vor allem wenn es um die versorgung minderjähriger kinder geht) den letzten willen, sprich testament?
     
  14. Q

    Q Gast

    Da kannst lesen ...

    http://help.gv.at/Content.Node/79/Seite.791031.html

    Gerade bei der letztwilligen Übertragung von Vermögenswerten an Minderjährige sollte aber im Einzelfall Beratung eingeholt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden (z.B. die Frage, wie für die im Anlassfall anfallenden Gebühren wie Intabulationsgebühr, Grunderwerbssteuer etc. vorgesorgt ist - erhebliche Summen, die dann ja nicht aus dem Substanz genommen werden können)
     

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