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Geldleistungen Kinder (FBH, KBG, KAB, AVAB, etc.) - Kann man Fehler machen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rufuswi, 10 November 2011.

  1. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    @A-Beautiful-Day: Wow. Ich dachte immer das Wochengeld ist abhängig von einem Einkommen vor dem Mutterschutz. Wie war die Konstellation bei Dir, dass es doch klappte?
     
  2. A-Beautiful-Day

    A-Beautiful-Day Gast-Teilnehmer/in

    Es wurde mein Gehalt aus Deutschland als Bemessungsgrundlage genommen.
     
  3. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Vorallem würde ich gerade dann nicht das einkommensabhängige Modell außen vor lassen, weil das am meisten Geld bringt (12x2000 Eur = 24.000 versus 30x436 = 13.xxx):D
     
  4. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    Für die ea KBG-Variante nicht uninteressant:

    Beim Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld muss eine durchgängige Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor Geburt vorliegen. Gleichgestellt sind Zeiten der vorübergehenden Unterbrechung wegen Mutterschutz und gesetzlicher Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes.
    Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/online/kinderbetreuungsgeld-varianten-53313.html

    Sofern ich richtig verstehe, kann man das "ea KBG" mehrfach ausschöpfen, sofern die Geburt von einem zweiten bzw. weiteren Kindern innerhalb der Karenzzeit (die ja über die ea KBG Bezugsdauer von 12 Monaten liegen kann) besteht.


    Für das Wochengeld gilt folgendes:
    Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt. In diesem Fall beträgt das Wochengeld € 26,15 täglich.
    Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes:
    Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %
    Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-12596.html

    Zusammenfassend:
    Insgesamt liegt hier (Wochengeld) wohl aber die Schwierigkeit der nahezu "punktgenauen" Schwangerschaftsplanung. Für das "ea KBG" - sofern ich es richtig verstanden habe - fällt es schon leichter (wähle Karenzzeit 2 Jahre, bekomme weiteres Kind binnen dieser 2 Jahren Karenzzeit aber mindestens 1 Jahr nach der Geburt des vorigen Kindes -> da es KBG nicht "doppelt" gibt). Andererseits, sollte das 2. Kind erst später kommen und der Elternteil davor wieder arbeiten, dann dürfte er wohl wieder Anspruch auf das "ea KBG" bekommen.
     

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