1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Gedanken zum KBG - überseh ich etwas?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Leon123, 10 Juli 2011.

  1. WerdendeMama

    WerdendeMama Gast-Teilnehmer/in

    Wir machen genau diese Variante, mitversichern beim Partner ist kein Problem, kann man aber online alles nachlesen (zB auf www.sozialversicherung.at)

    Was alle in ihren Berechnungen schon noch einbeziehen sollten (also 20+4 versus eaKBG) sind die ZINSEN, die ich ja bei der Bank für das Geld aus dem ersten Jahr bekomme. Klar, beim derzeitigen Zinsstand nicht die Hölle, aber trotzdem, einige Euros sind es schon...

    Die Frage mit der Anrechnung für die Pension ist leider etwas knifflig, habe dazu auf help.gv folgendes gefunden:
    Anrechnungszeiten

    Als Zeiten der Kindererziehung im Inland (auch in EU- und EWR-Staaten) werden maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt.
    Hinweis: Als erster Kalendermonat ist der Monat heranzuziehen, welcher der Geburt des Kindes folgt. Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalendermonat, in dem das Kind das vierte Lebensjahr vollendet.
    Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.
    Hinweis: Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.
     
  2. Neele

    Neele Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich mich auch gleich mit meiner Frage dranhängen? Wie berechnet man sein Nettogehalt? Bei mir wird zusätzlich das Mittagessen und die private Pensionsvorsorge abgezogen. Das wird bei der Berechnung des Nettogehalts für das Wochengeld/Kinderbetreuungsgeld aber nicht abgezogen, oder?

    Nehme ich da dann wirklich nur das Bruttogehalt und die üblichen Abzüge wie Sozialversicherung, Lohnsteuer, .... her? Betriebsumlage dürfte dann ja eigentlich für die Berechnung auch nicht abgezogen werden, oder?

    Hm.....bin da gerade etwas überfragt. Kann auch keine Unterlagen von meiner letzten Karenzzeit finden. Kriegt man da keinen Schrieb von der Krankenkassa, wieviel KBG, etc... man nun bezieht?
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden