1. Reden wir miteinander ...

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Gäfgen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von einszwo, 5 August 2011.

  1. edelfee

    edelfee Gast

    stimmt du hast recht. alle menschenrechte stehen unter einen gesetzesvorbehalt. das heißt, der gesetzgeber darf in bestimmten situationen diese menschenrechte einschränken (aber nur auf gesetzesbasis), wenn "höherwertige" dinge zu schützen sind.

    das goilt beinahe ausnahmslos, also zB auch das recht auf leben steht unter einem gesetzesvorbehalt, deshalb ist auch notwehr zulässig oder daß ein polizist einen geiselnehmer bei konkreter gefahr erschießt.

    nur ein einziges menschenrecht existiert, das NICHT unter einem gesetzesvorbehalt steht. das niemals unter keinen umständen eingeschränkt oder aufgehoben werden darf. und das ist das folterverbot.

    und das hat auch einen grund. denn folter is sowas grausliches und entmenschlicht sowohl opfer als auch täter, daß das als absolut unzulässig erachtet wird. UND die erfahrung der letzten jahrtausende hat gezeigt, daß man folter niemals auch nur ein bissi nachgeben darf, weil dann dämme brechen und das einfach unkontrolliert praktiziert wird.und das in einem rechtsstaat nichts, aber auch gar nichts, verloren hat.
     
  2. ach ja eins noch: es handelt sich eher um ein symbolisches urteil. er hat 3000€ entschädigung für die androhung von folter durch die polizei, im auftrag (oder mit billigung) des ministeriums zugesprochen bekommen.
    im urteil kam den polizisten gegenüber (dies in der situation aufgrund der überforderung mit der situation) verständis entgegen (was jedoch die tat nicht aufwiegt).

    es wurden 3000€ plus zinsen entschädigung zugesprochen, die kosten für den prozess trägt zu einem fünftel der staat zu vier fünftel der kläger, hier wird sicher gegengerechnet und auch die kosten für die verteidigung werden wohl noch zu zahlen sein. dann gibt es sicher auch noch die (theoretische) forderung der prozesskosten in dem fall in dem der betroffene des mordes schuldig gesprochen wurde.
    3000€ sind zur abdeckung dieser kosten zu wenig.
     

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