1. Reden wir miteinander ...

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Gäfgen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von einszwo, 5 August 2011.

  1. edelfee

    edelfee Gast

    empfehle mal ein paar jährchen in einer diktatur zu leben und nicht ständig das maul zu halten. nie wieder würdest du das dann in den mund nehmen.
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    weil der polizist selbst alles dokumentiert und aufgezeichnet hat. und das auch immer offen gesagt hat. weil der eben ein mensch war, der sich nicht gescheut hat, die konsequenzen für eine entscheidung zu tragen, der er für sich richtig befunden hat.
     
  3. edelfee

    edelfee Gast

    das zeigen der folterinstrumente stellt schon folter dar. und was glaubst wie reagiert ein häftling wenn ich ihm sage, wennst nicht den muind aufmachst, dann hack ich dir jetzt deinen daumen ab und in der ecke steht schon die axt bereit? nicht jeder will es darauf ankommen lassen, die folter zu spüren. deshalb ist das androhen eben auch schon verboten.

    aber darauf wurde eh rücksicht genommen, der polizist mußte ja nicht ins gefängnis (zum glück) und das schmerzengeld betrug nur 3.000 euro.
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Entschädigung ja, Schmerzensgeld nein: Magnus Gäfgen bekommt vom Staat 3000 Euro, weil ihm Gewalt angedroht wurde. Das gebiete die Achtung vor den Menschenrechten, befand der Richter. Doch die Rolle eines Opfers gestand er dem Kindermörder nicht zu - und äußerte Verständnis für die Polizei.

    -Fleur-
     
  5. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Oh wie edel - oh wie gut - ehrlich, wenn jemand mein Kind verschleppt hoffe ich dass sich jemand findet der es aus ihm herausprügelt etc. - wenn ich es schon nicht tun kann.

    -Fleur-
     

  6. androhung in so einer situation ist keine folter.
    der polizist wollte das kind retten, da sind für mich alle mitteln erlaubt.
    ich habe kein mitleid mit einem kindermörder.
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Und dann gehören ihm die berühmten Betonbatschen und er verschwindet im Rhein oder in der Donau - dann kann er die Fische sekkieren.

    -Fleur-
     

  8. wer jetzt noch etwas anderes sagt, dem ist nicht zu helfen. :boes:
     
  9. richtig.
    ich würde auch nicht anders handeln.
    das leben eines unschuldigen kindes steht ganz einfach über allen gesetzen.
    in sizilien würde er schon mit den betonpatscherln am meeresgrund stehen.
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Effizient und kostenkünstig - manche haben das Problem dass sie vor lauter es allen recht machen zu wollen - am Ende gar nichts bewirken - da sind mir Leute, wie der Polizist der weiß es ist falsch, es aber darauf ankommen lässt - weit lieber - wenn ich eine mailaddy von ihm hätte würde ich ihm dazu gratulieren.

    -Fleur-
     
  11. clumsy

    clumsy Gast

    alles die da jetzt groß reden, wünsche ich (nein, ich wünsche es euch nicht wirklich) einmal unschuldig unter verdacht zu geraten und folter in aussicht gestellt zu bekommen

    ein mensch ist solange unschuldig bis seine schuld bewiesen ist und das hat ein richter zu beurteilen

    ich glaube kaum, dass es selten vorkommt, dass jmd unter ZWINGENDEM verdacht steht eine straftat begangen zu haben und dann war ers doch nicht
    während der zeit, in der er unter zwingendem verdacht steht .. ist da dann folter etwa ok? weil man 'weiß' ja, dass er es war? und was wenn ers dann eben doch nicht war? dann haben wir halt einen unschuldigen gefoltert .. was solls

    menschenrechte sind ja eh eine gschissene erfindung

    echt .. niemand hier hat mitleid mit einem kindsmörder
    trotzdem haben die menschenrechte über ALLEM zu stehen
    sollte das irgendwann auch bei uns nicht mehr so sein, dann gute nacht
    dann wars das mit dem schönen leben
    nämlich für uns ALLE
     
  12. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Menschenrechte --> Justizielle Menschenrechte

    Grundsätzlich ist die Gewährleistung des Rechtsschutzes ein Grundrecht, das dem Bürger zusteht. In Deutschland sind das Recht auf Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG sowie der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 GG verankert.

    Der Gesetzgeber ist aber berechtigt, den Rechtsschutz im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 GG) einzuschränken. Rechtfertigungsgrund für diese Einschränkung ist die Effektivität des Rechtsschutzes, da andernfalls die Justiz nicht mehr handlungsfähig wäre.

    -Fleur-
     
  13. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Andere Sichtweise - sagen wir, ich bin der Ermittler und ich habe jemand vor mir, der mir sagt, er hat dein Kind - aber nicht wo - würdest du es mir übel nehmen wenn ich ihm ein bisserl drohe, damit er es sagt ?

    -Fleur-
     
  14. clumsy

    clumsy Gast

    nein, würde ich nicht

    ich würde es einer vergewaltigten frau auch nicht übel nehmen, wenn sie sich an ihrem vergewaltiger rächt

    ich würde es einem mann, dessen hund von einem anderen attackiert wird und dessen besitzer nichtmal mit der wimper zuckt, nicht übel nehmen, wenn er diesem besitzer eine klescht

    etc etc etc


    trotzdem ist und bleibt es unrecht und muss ebenso geahndet werden
    andernfalls hätten wir sofort das recht des stärkeren - und zwar das direkte (indirekt gilt das sowieso immer und überall) ... und das möchte ICH, in dem land in dem ich lebe, nicht haben (und auch in sonst keinem land)
     
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Leider nach s.o. unglaubwürdig

    -Fleur-
     
  16. clumsy

    clumsy Gast

    wennst meinst

    dann hastas nicht verstanden ...
     
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ja, meine ich - ich bin mir sicher, du wärst mir ewig dankbar :)

    -Fleur-
     
  18. clumsy

    clumsy Gast

    das eine hat mit dem anderen nur nichts zu tun
     
  19. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    doch, denn vielleicht hätte er es sonst nie gesagt - und die eltern (du) müßten zusätzlich zum Verlust auch mit der Ungewissheit leben.

    -Fleur-
     
  20. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in


    Hab jetzt nicht alles gelesen, vielleicht wurde das ja bereits erwähnt.

    Möchte hier einhaken:

    Die Klage war eine SCHADENSERSATZKLAGE. Das möchte ich deshalb betonten, weil sich im Urteil hier weniger die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Handelns der Beamten stellt, sondern ob diese einen Schaden verursacht haben, und der Kläger einen Schaden erlitten hat.

    In einem eigenen Straf- und Disziplinarverfahren wurde erörtert, ob die Beamten sich richtig verhalten haben. Diese Beamten wurden verurteilt! ("Daschner-Prozess"). Nein, das Verhalten an sich war nicht rechtmäßig! Der Teil der Geschicht ist abgehakt.

    Hier geht es um Schadensersatz. Und die wichtigste Voraussetzung für einen Schadensersatz ist: dass man einen Schaden erlitten hat. Die einzige Frage, die jetzt noch zu klären war ist, ob es diesen behaupteten Schaden überhaupt gibt.

    Wir haben hier einen Mann, der aus niederen Motiven (Geldgier) einen 11-jährigen Buben vorsätzlich ermordet und dessen Eltern erpresst, im Wissen, dass das Kind ja bereits tot ist.
    Er behauptet, aus der Behandlung sei ihm einpsychische Trauma erwachsen.
    Meine Überlegung ist: jemand der dermaßen kaltblütig ein Kind ermorden kann, soll ein massives Psychotrauma erleiden, weil ihm Beamte im Verhör verbal(!) gedroht haben, um das Kind (wie man damals noch annehm) zu retten?
    Er hat in diesem "achsotraumatisierenden" Verhör versucht, vollkommen unschuldigen Menschen sein Verbrechen in die Schuhe zu schieben. Er war sehr geistesgegenwärtig im Verhör- bis zum Schluss.
    Er hat in Haft sein erstes juristisches Staatsexamen gemacht. Er hat in Haft ein Buch veröffentlicht und ist in Privatkonkurs gegangen. Er ist durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen- um seine Verurteilung aufheben zu lassen.
    Klingt das wirklich nach einem psychisch traumatisierten Menschen? Er war doch durchgehend seit seiner Verhaftung vollkommen handlungsfähig!
    Dass er es durch die Verhörmethode mit der Angst zu tun bekommen hat und deshalb den Verbleib der Leiche des Kindes gestanden hat, mag ja zutreffen. Aber er behauptet, ein Trauma davongetragen zu haben. Und das kaufe ich ihm schon deshalb nicht ab, weil er genau mit dem "Folterargument" kurz darauf versucht hat, das Urteil aufheben zu lassen- und gleichzeitig versucht hat mit einem Geständnis vor Gericht+ Reuebeteuerung sein Urteil zu mindern. Außerdem hat er nachweislich zum Verhör gelogen, es massiv dramatisiert und vollkommen falsche Behauptungen aufgestellt. (zB auch körperliche Folter, die nie stattgefunden hat).


    Das Verhalten der Beamten war sehr verständlich- und falsch. Sie haben ihren Preis dafür bezahlt. Sie haben meine Sympathie- aber das hätten sie nicht tun dürfen.
    Daraus ist aber nicht automatisch zu folgern, dass sie gegenüber dem Angeklagten einen Schaden verursacht haben. Denn das haben sie nicht! Wenn es einen Schaden gab, dann den, dass Gäfgen damit durch alle Instanzen des nationalen und europäischen Rechstsystem gehen und sein Opfer und dessen Eltern so verhöhnen konnte.

    Ich finde- und das ist nur meine bescheiden, vollkommen unjuristische und unbedarfte Meinung- das Gericht hätte durchaus unter Wahrung aller Rechtsstaatlichkeit auch gegen diese dreiste Forderung entscheiden können. Ich hoffe, dass die Einspruchsmöglichkeit genutzt wird, und er nicht von seinem Verbrechen auch noch profitiert (das würde nämlich auch unserem Rechtssystem widersprechen).
     

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