1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Gäfgen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von einszwo, 5 August 2011.

  1. agnellina

    agnellina tabula rasa

    "Bis 22.45 Uhr hat GÄFGEN nicht gesagt, wo sich der entführte Junge befindet, der zu diesem Zeitpunkt aber bereits seit 3 Tagen tot ist. Die Polizeibeamten können das nicht wissen.
    Amtierender Polizeichef in Frankfurt ist derzeit Polizeivizepräsident Wolfgang DASCHNER, der den im Urlaub weilenden Polizeipräsidenten vertritt.
    DASCHNER macht sich inzwischen Gedanken und Sorgen darüber, dass der Entführte möglicherweise seit 3 Tagen nichts mehr zum Trinken gehabt hat und möglicherweise auch noch der Kälte ausgesetzt ist, ordnet als letztes Mittel die "Anwendung unmittelbaren Zwanges" an, um endlich den Aufenthaltsort des 11jährigen Jungen zu erfahren - viel länger kann auch ein junger Mensch ohne lebensnotwendiges Trinken nicht durchhalten"
    Quelle: http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=1&NAVZU_ID=16&STORY_ID=1&M_STORY_ID=7

    Ich halte in diesem Zusammenhang das Urteil für falsch bzw. das Gesetz, das dieses Urteil möglich macht, für unzureichend.
     
  2. mcw

    mcw Gast

    die gesetze des rechtsstaates müssen auch dann anerkannt werden, wenn die emotionen eigentlich ganz anderes gebieten. ich finde die deutsche justiz hat hier richtig gehandelt und in der stellungnahme zum urteil zugleich fingerspitzengefühl bewiesen.
    zum täter fällt mir nur eines ein: es gibt das böse und es ist verdächtig oft gekoppelt mit einem ausmaß von selbstgefälligkeit, das ein normaler mensch nicht fassen kann und das somit nur entsetzen hinterlässt. dasselbe gilt ja z.b. auch für den attentäter von norwegen. ich persönlich wäre schon erfreut, wenn solche leute eben nicht nach den fragen normal, oder wahnsinnig, beurteilt werden, sondern man sich darauf einigt, sie einfach als unfaßbar böse zu betrachten und somit voll in die verantwortung nehmen kann, was ihre straffähigkeit anbelangt.
     
  3. du kannst mit folter von jedem jedes geständnis haben. unabhängig davon ob er etwas getan hat oder nicht.
    folter ist aus gutem grund unzulässig
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Auch der Papst hat zu diesem Thema ganz richtig gesagt: Ich ersuche alle den Pfad des Bösen zu verlassen - ich hoffe auch, man kommt von dem Geschwafel von Verirrung und Krankheit weg.

    -Fleur-
     
  5. edelfee

    edelfee Gast

    würde ich vermutlich auch tun, das würden viele tun. aber der staat darf das nicht tun und du darfst es auch nicht. folter ist immer verboten, kann maximal einen entschuldigungsgrund geben.

    schlimm wäre es gewesen, wenn er deswegen frei gekommen wäre. aber daß der staat eine entschädigung zahlen muß - eh zimelich niedrig, er muß auch die prozeßkosten zahlen - wenn er ganz eindeutig gegen geltendes recht verstößt, ist in ordnung und richtig so.
     
  6. edelfee

    edelfee Gast

    für den rechtsbruch macht es keinen unterschied, was damit erreicht werden sollte und ob es erfolg hat. das wäre ja noch schlimmer, wenn der zweck alle mittel heiligt. wenn dann einmal etwas verhindert wurde, dann dürfen alle polizisten jeden potentiellen täter, attentäter, entführer oder sonst wen foltern, weil das ja zum erfolg führen würde?

    das geld muß ja der staat zahlen und nicht der polizist, also ist das auch in ordnung. und gaefge muß die kosten für seinen prozeß sowieso zahlen.
     
  7. edelfee

    edelfee Gast

    es hat viel gefährlichere auswirkungen, wenn das folterverbot beliebig sistierbar ist, als wenn man im einzelfall damit ein leben in kauf nimmt. außerdem war metzler schon tot, also ihm hätte nichts geholfen.

    genauso wenig wie der staat einfach beliebig menschen ermorden darf, darf er beliebig menschen foltern. für den staat, gerade für den, gelten eben auch die gesetze.

    schon alleine die gefahr einen unschudligen zu foltern, gebietet ein absolutes folterverbot.
     
  8. edelfee

    edelfee Gast

    genau deshalb darf ein betroffener niemals recht über einen verbrecher sprechen. da haperst ja wirklich an den grundfesten des rechtsstaatsverständnisses. :rolleyes:
     
  9. edelfee

    edelfee Gast

    ja, aber nicht auf die menschenrechte, denn die sind absolut und unteilbar. und wie schon mehrere gesagt haben: der staat hat sich an gesetze zu halten und darf nicht entscheiden, welche gesetze er befolgen will und welche nicht. auch wenn er das unter dem applaus einer grölenden masse tut.
     
  10. agnellina

    agnellina tabula rasa

    Ich bin mir nicht sicher, ob sture Prinzipienreiterei wirklich so humanismusfördernd ist. Einer so komplexen Problematik werden Justament-Standpunkte einfach nicht gerecht.

    Am besten finde ich die Kommentare der Marke: "Ich hätte das an seiner Stelle auch gemacht, aber es ist dennoch richtig, dass er dafür bestraft wird" - das ist österreichische Doppelmoral in Reinkultur.
     
  11. edelfee

    edelfee Gast

    nein, das ist keine doppelmoral. denn ich fände es richtig, wenn ich dafür bestraft werden würde, wenn ich das mache. ich habe mich eben auch an die gesetze zu halten. die wären mir halt in dem augenblick wurscht und ich wäre mit freuden bereit, die konsequenzen zu tragen.

    und für den staat müssen - weil es eklatante mißbrauchsgefahren gibt - noch strengere maßstäbe geben.

    und was sicher NICHT humanismusfördernd ist, ist wenn man beschließt, der staat dürfe sich aussuchen, wann er sich an gesetze hält, für den staat und die polizei würden die gesetze nicht gelten und der staat darf jederzeit, solange der zweck die mittel heiligt, menschen foltern, denn das könnte ja zum erfolg führen. jedes folteropfer der welt wird dir bestätigen, welche auswirkungen solche einstellungen und vorgehensweisen haben - genau das gegenteil von humanismus.
     
  12. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht ist es Doppelmoral, typisch österreichisch oder nicht. Damit hast Du wohl recht. Aber in diesem Fall existiert eine richtige Lösung einfach nicht, und das ist schwer zu akzeptieren.
    (Allein das macht mich schon wütend, dass dieser Mensch seine Umwelt auch noch mit dieser Forderung belästigt hat, es ist ja wirklich die Quadratur des Kreises, da "Recht" zu sprechen.)
     
  13. agnellina

    agnellina tabula rasa

    Das ist wohl wahr, darum klammern sich viele ja auch besonders stur an ihre Dogmen. Aber es kommt halt im vorliegenden Fall schon zynisch rüber und soll dann noch was mit Humanität zu tun haben.

    Der Mann hat nicht gesetzestreu, aber moralisch richtig gehandelt. Er dachte, er könne ein Kind retten. Zu sagen, ja eh, aber weil das Prinzip über allem stehen muss, muss er halt jetzt trotzdem die Krot fressen - das ist NICHT irgendwie menschenfreundlich sondern das Gegenteil davon.
     
  14. agnellina

    agnellina tabula rasa

    Für mich ist es ein Unterschied, ob etwas von Vornherein erlaubt ist oder im Nachhinein legitimiert werden kann. Genau wie vorsätzliche Tötung verboten ist, Notwehr mit Todesfolge jedoch uU straffrei ausgeht.

    Wir haben hier einen wirklich exzeptionellen Sonderfall, wo es aus Sicht von Herrn Daschner darum ging, ein Kind zu retten, und der dabei von ihm Bedrohte war auch bereits zu dem Zeitpunkt zweifelsfrei der Täter. Warum diese Angst zu differenzieren und zu sagen: "Folterdrohungen sind an sich inakzeptabel, in diesem Falle im Nachhinein aber legitmierbar" - woher der Irrglaube, dass die Welt durch ein starres und unreflektiertes Durchdrücken von Prinzipien um jeden Preis, möglichst heftig am konkreten Einzelfall vorbei, besser wird? Ich behaupte: Sie wird dadurch nicht besser.
     
  15. edelfee

    edelfee Gast

    er muß ja nicht die krot fressen. der deutsche staat muß das geld zahlen und nicht der polizist. gaefge wurde verurteilt und eingesperrt. der staat hat ein gesetz gebrochen und wird dafür zur verantwortung gezogen. also ehrlich, das ist für mich eine selbstverständlichkeit, daß der staat auch zur rechenschaft gezogen wird, wenn der gegen gesetze verstößt. alles andere wäre ja wohl ziemlich erschütternd für einen rechtsstaat.
     
  16. edelfee

    edelfee Gast

    es wäre an sich jederzeit möglich gewesen, auf entschuldigenden notstand zu erklären und damit eine straffreiheit zu erwirken. nur hier ist das problem, daß der staat gehandelt hat und daß das dämme bricht. denn stell dir vor, das passiert einmal. dann wird folter ja jedesmla legitimiert, solange der polizist in gutem glauben gehandelt hat. und was, wenn es einmal nicht zweifelsfrei der täter ist (wann ist etwas zweifelsfrei?)?. und dann hatte die folter erfolg. wie schnell glaubst du wird das dann ein normales procedere bei einem verhör, weil es ja im nachhinien eh immer legitimiert wird, wenn der polizist nur glaubte, gutes zu tun? genau damit hast du das folterverbot ausgehebelt und auch dem mißbrauch tür und tor geöffnet. bei folter darf es nie ausnahmen geben, denn und das zeigt leider die erfahrung, das wird dann schnell zum dauerfall.
     
  17. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    das er tot war wusste aber niemand. soviel dazu. und an grundfesten rütteln? wieso nicht. nur weils bis jetzt so war muss es auch nichtso bleiben.
     
  18. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Mit Humanität hat das gar nichts zu tun, mir ist es auch nicht recht, dass die Rechte des Herrn Gäfgen über der (leider eh nicht vorhandenen) letzten Chance des Kindes stehen. Vor allem, wo jeder weiß, dass es bei Polizeiverhören nicht immer zimperlich zugeht, der Herr ist ja nicht der erste, dem mit irgendwas gedroht wird oder der in einem Verhör unter Druck gesetzt wird, und da geht es oft um weit weniger als um das Leben eines Kindes. Sooo ein Skandal und soo etwas Neues war es wohl nicht.
    Und gerade vor diesem Hintergrund verstehe ich gar nicht, wieso da nicht der Deckel draufbleiben konnte, es wird soviel unter den Teppich gekehrt, in dem Fall-Gewaltandrohung gegen den armen Hrn. G.-wäre es ausnahmsweise einmal gut gewesen, das nicht breitzutreten.
     
  19. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in



    die sau hat sogar ein buch geschrieben.... alles würde ich verbieten. ALLES. der darf 23 stunden am tag die wand anschaun. duschen gehen und fertig. nicht mal ein fenster.
     
  20. MagratGarlick

    VIP: :Silber

    Für mich persönlich gibt es einen großen Unterschied zw. Folter und der Androhung einer Folter.

    Wäre es richtiger gewesen, das Kind sterben zu lassen (wie schon erwähnt wurde, zu dem Zeitpunkt glaubte man, das Kind sei noch am Leben)? Es qualvoll verdursten oder erfrieren lassen?

    Warum nicht ein "sag jetzt, wo das Kind ist, sonst müssen wir zu härteren Maßnahmen greifen" von sich geben, um eventuell ein Leben zu retten?

    So einfach ist für mich die Antwort nicht.
     

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