1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Gäfgen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von einszwo, 5 August 2011.

  1. muell23

    muell23 Gast

    Das ist wohl die Frage der Fragen - darf ich als Vollzieher eines Rechtsstaates mit den gleichen Mitteln kämpfen und mich dem Täter überlegen fühlen, nur weil ich "angeblich" auf der richtigen Seite stehe?

    Man sehe nur über den Tellerrand in die Gefängnisse Iraks. Man hat klar vor Augen, was passiert, wenn keine ausreichende Kontrolle mehr von staatlicher Hand ausgeführt wird und die Menschlichkeit dem angeblich allgemeinen Nutzen untergeordnet wird.
     
  2. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    das mit den organen hatten wir, ist gut geregelt in ö. der rest ist hätt i war i vin dir. fakt ist aber die polizei hat ihm gedroht, weil sie dachten der bub lebt NOCH und wird sterben wenns erm net bald finden.

    und leute die waffen tragen können einfach mal so unmotiviert in einer schule udgl herumnallern. soll öfter passiert sein als einen potenzielen terroristen abzuknallen. somit gerne noch strengere waffengesetze
     
  3. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    gute frage. die sollten wir mal jakob stellen. der ist aber verhindert. fragen wir den weißen ring oder seine eltern?
     
  4. famousfive

    famousfive Gast-Teilnehmer/in


    Ich sag nix gegen das Handeln der Polizisten in dem Moment, habe Verständnis dafür. Trotzdem ist es gut, wenn es Gesetze gibt, die genau so was verbieten. Weil die mit Folter drohenden Polizisten nicht immer tatsächlich den Mörder/Entführer vor sich haben, wenn sie sich ans Foltern machen.
     
  5. muell23

    muell23 Gast

    Ein Menschenleben wurde frühzeitig gewaltsam ausgelöscht. Tragisch für die Eltern, für das Opfer. Dennoch berechtigt diese gewaltsame Tat nicht dazu, den Täter zu entmenschlichen.

    Denn sobald ich dieses tue, mache ich ihn zum Opfer.

    Willst du ein System Auge um Auge, dann kämpfe für die Einführung der Todesstrafe.

    Ansonsten haben sich Vollzugsbeamte an die geltende Gesetzgebung zu halten. Wenns das nicht können, müssen sie mit den Konsequenzen leben.
     
  6. famousfive

    famousfive Gast-Teilnehmer/in

    Frag mal die 100 000 Folteropfer, die es jedes Jahr weltweit gibt, ob ihre Folterung Kinder gerettet, oder Regimekritiker ans Messer geliefert hat...
     
  7. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    das willst du wirklich vergleichen? ist schon ein unterschied in meinen augen
     
  8. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    zeitweise ja wär ich für eine. überhaupt für kinderschänder. und ja mörder und pädophile haben ihre menschenrechte verwirkt!
     
  9. muell23

    muell23 Gast


    Folter ist Folter, Gewalt ist Gewalt, Terror bleibt Terror.

    Es gibt keine noble Gewalt, keine gerechte Folter, keinen angebrachten Terror - entweder bin ich ein Täter oder eben nicht. Man kann und darf sich als Gesetzgeber bzw. vollziehender Beamter nicht über das Gesetz heben, nur da die angebliche Notwendigkeit dazu besteht.

    Die Tat bzw. das erbrachte Ergebnis heiligt hier nicht die Mittel.

    Das hat aber nicht der ausführende Beamte zu bestimmen. Dies kann nur über die Gesetzgebung geschehen und solange diese nicht sagt - hängt ihn höher, hat auch niemand anderer das Recht dazu. Mag es ihn auch noch so gelüsten und der Täter dies in aller Augen auch noch so verdienen.
     
  10. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in


    schwachsinn sorry. bleib bei schwarz/weiß.
     
  11. muell23

    muell23 Gast

    Das Problem ist aber - es gibt nicht nur schwarz-weiß, es gibt unendlich viele Farben.
     
  12. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in

    farben nicht. farbmischungen eher. aber bei dir nicht was ich so lese. aber das ist so zu akzeptieren. wir beide auf keinen grünen zweig kommen lasse ich es. das geht sonst ins endlose.
     
  13. muell23

    muell23 Gast

    Schau privat kann ich über diesen Polizisten denken, er wäre ein Held, denn hätte das Kind noch gelebt, vielleicht hätte er es wirklich dadurch gerettet.

    Dennoch, muss man bei aller Sympathie auch erkennen, dass er ein Täter ist. Klar, einer der mir hundertmal näher steht als ein Kindesmörder, aber dennoch ein Täter.

    Denn wie schon erklärt, nur weil er "angeblich" auf der richtigen Seite stand, darf er sich dennoch nicht über dem Gesetz stehend betrachten.
     
  14. einszwo

    einszwo Gast-Teilnehmer/in

    ich hab dich schon verstanden. es ändert aber nichts daran, dass ich es nicht so sehe. auch das hat seine gründe welche ich aber für mich behalten werde.
    ich akzeptiere ja deine meinung und will dich hier nicht bekehren. du musst wiederum einsehen, ich finde das solche existenzen keinerlei rechte haben dürfen und es mir egal ist wenn er angst hat. der kleine bub hatte beim erwürgen auch angst denke ich und da war er da große tolle. indem man solchen kreaturen recht gibt fördert man das unverständnis um es gelinde auszudrücken. und wenn du jetzt noch behauptest bei uns stehe der täterschutz nicht über dem opferschutz, ja dann warst du noch nie in solch einer lage oder bist zu blauäugig.
    und auch eine 2te chance brauchen diese typen nicht. das haben die opfer auch nicht. soviel zu auge um auge.

    und damit belassen wir es jetzt. mit meiner ansicht wirst du jetzt leben müssen :eek:
     
  15. ich finde das urteil eine schweinerei.
    der ermittler wollte das kind so schnell es geht retten und er hat es eben mit drohungen versucht. getan hat er dem verbrecher ja nichts.
    er hat danach auch den ort verraten, wo das kind zu finden ist.
    leider war der herzige bub schon tot. :mad:

    gsd bekommt der verbrecher von dem geld nichts, er hat so viele schulden und muss das alles bezahlen.
     

  16. der polizist hat ja ausgesagt, dass er der annahme war, jakob lebt noch und die zeit davonläuft.
    er musste handeln und der täter hat alle nur verarscht. dadurch wurde gedroht und das ist für mich keine folter.
     
  17. sassy

    sassy Gast-Teilnehmer/in

    Abgesehen davon, dass ich von Folter nichts halte, würde ich in solchen Fällen so verfahren, wie in dem oben genannten Spiegel-Artikel, also einen (in Zahlen: 1.-) symbolischen Euro als Schmerzensgeld zugestehen.

    Wenn das nicht möglich ist, eine Gesetzesschiene bauen, dass der erstrittene Betrag einer Opferschutzorganisation (z.B. weißer Ring) überwiesen wird, direkt vom Gericht/Land weg. Da würden sich die Täter wohl überlegen, ob sie sich den Anwalt leisten, der ihnen ihr "Recht" erkämpft. Abgesehen davon würde ich die mediale Berichterstattung über solche "Täter-Schadensersatzklagen" untersagen, damit sich der Täter nicht auch noch im Rampenlicht suhlen kann, sollte das Verbot negiert werden gleich wieder eine Anzeige (egal ob´s der Anwalt, der Schriftsteller der Täter-Biographie oder irgendeine Zeitung wäre), deren erstrittener Geldbetrag an den Opferschutz geht....
     


  18. damit könnte ich auch leben, die idee ist gut.

    wobei das für mich keine folter war.
     
  19. muell23

    muell23 Gast

    Was ist dann Folter - die reelle ausgeführte Gewalt und nicht nur deren Androhung und die Angst davor?
     
  20. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Sehr richtig - schwere Verfehlungen wirken sich z.B. auch auf die Unterhaltspflicht und das Erbrecht aus.

    -Fleur-
     

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