1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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fürchterlich wütend

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnecki09, 15 Dezember 2011.

  1. amanin

    amanin Gast

    Ich habs geschafft :D

    Sei doch froh das du Geld zurückbekommst, stell dir vor dein LG wäre der Kindsvater, dann kriegst nix zrück und zahlst wie die anderen Blöden die mit dem Vater ihrer Kinder zusammen bzw verheiratet sind. :rolleyes:
     
  2. missChica

    missChica Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab's auch geschafft... Zum Rest... Unnötig ;)
     
  3. agnellina

    agnellina tabula rasa

    Das Gefühl, sich rechtfertig zu ärgern, kickt doch immer irgendwie. :D
     
  4. amanin

    amanin Gast

    Ja, da hast recht. Konnts mir aber nicht verkneifen :eek::eek::eek:
     
  5. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Die die zusammen leben haben aber auch 2 Einkommen und nicht nur eines ;) und wenn die 2 Einkommen niedrig sind zahlen diese mitunter weniger als ein Ae, denn der UH der zu leisten ist ( auch wenn er nicht tatsächlich geleistet wird ) wird eingerechnet.

    lg
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Hab ichs falsch verstanden, aber die TE ist keine AE oder :eek::confused:
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Geh, was ist da nicht zu verstehen - der LG der TE ist nicht der Vater und somit darf sein Einkommen nicht in die Schulgeld- Berechnung mit einbezogen werden.

    Gratuliere TE !! Genau so macht man das - Beamte glauben oft, wer sie nicht sind - und was sie sich nicht alles herausnehmen dürfen.
    Die Firma in der die arbeiten wär schon längst pleite gegangen - auflegen ? ich bin froh, wenn ich mit Ihnen nichts zu tun hab ? mir scheint ??

    -Fleur-
     
  8. Lejla

    Lejla Gast-Teilnehmer/in

    Ich versteh nur nicht warum du nichts zahlen musst? Dein Lebenspartner lebt im gleichen Haushalt, ihr seid somit eine Familie, und euer Familieneinkommen ist ja inklusive seinem Einkommen. Ich finde es ungerecht dass ihr da einen Vorteil habt nur weil du nicht mit dem Papa vom Großkind zusammen bist. Arg dass der Staat Patchworkfamilien im Vergleich zur klassischen Familie so bevorzugt behandelt. Aber für dich: freu dich, würd ich an deiner Stelle auch machen!
     
  9. Lejla

    Lejla Gast-Teilnehmer/in

    ja aber in diesem Fall wissen wir dass die Mama wenig geld bekommt. Der Lebenspartner der Mutter könnte locker Schwerverdiener sein, wenn ich dass was ich gelesen habe richtig verstanden habe, wäre das komplett nebensächlich. Hauptsächlich nicht Erzeuger. Ich muss schon sagen dass es eine gewisse Ironie hat....
     
  10. minzi

    minzi Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe die meisten Antworten hier nicht.

    Wieso soll die TE sich für etwas rechtfertigen, worauf sie Anspruch hat?
    Auch ist es absolut nachvollziehbar, dass sie sich über Inkompentenz und Unhöflichkeit ärgert.


    Minzi
     
  11. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Wieso? Der Großteil hat ihr eh artig zu ihrem Erfolg gratuliert.

    Aber wenn ich mir das Eingangspost so ansehe, könnte ich mir vielleicht vorstellen, dass dieser Antrag vielleicht nicht ganz so easy zu bearbeiten war..und alles nicht ganz so offensichtlich...(und nein, ich bin keine Beamtin, die die selbstverständlich von Geburt an unfähigen anderen Beamten verteidigt)

    Dass das Einkommen des LG nicht angerechnet wird, hat ziemlich sicher den Grund, dass das Kind -anders als beim Kindsvater- keinen Rechtsanspruch auf UH von ihm hätte.
     
  12. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    nochmal: egal ob sie Ae ist oder nicht, sie lebt nicht mit dem KV zusammen, daher wird der Unterhalt für die Kinder als Einkommen gerechnet - so wie es wäre würde der KV noch mit der KM zusammenleben!

    Also: Einkommen der Mutter + Unterhalt für die Kinder als Einkommen des Vaters ( undzwar völlig unabhängig davon ob dieser seinen Unterhaltspflichten auch gerade nachkommt oder nicht! ), das findet ihr unfair - na dann mal viel Spaß in diese Situation wenn Einkommen gerechnet wird das uU gar nicht ausbezahlt wird :rolleyes:

    Aber wenn der neue Partner finanzielle Verpflichtungen für "fremde" Kinder übernehmen MUSS das wäre dann fair?
     

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