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fremdes Auto auf Privatgrund?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von DerStefan, 25 April 2013.

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  1. Q

    Q Gast

    Wenn der Vermieter gleich dem Grundeigentümer ist und das Auto die Zufahrt erschwert, würde ich mich primär an den Vermieter wenden und dem mal eine Besitzstörungsklage androhen. Ich würde dabei aber nicht zu laut raushängen lassen, dass du den letzten Fahrzeughalter schon eruiert hast, sondern die Vermutung äußern, dass das SEIN Zeug ist, das er bitte aus dem Weg schaffen soll.
     
  2. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Schlepp die Karre auf die offentliche Straße und ruf die Polizei.
    Somit müssen die sich um das KFZ kümmern, werden den letzten Besitzer ausfindig machen und der muss die Entsorgung zahlen.
    Dir kann nix passieren, denn derjenige der das Auto unangemeldet auf Privatgrund abstellt wird kein Foto als Beweis gemacht haben, dass er die Karre auf Privatgrund abgestellt hat.
    Net lang fragen sondern tun.
     
    Nunda und electra gefällt das.
  3. aretha

    aretha unverdünnt

    du bist sicher versichert (Rechtsschutz...) und kannst dir dort fundierten rat holen, wie das handzuhaben ist....
     
  4. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Hätt ich auch gesagt. Sofern das Auto nicht versperrt ist, schnapp dir ein paar Leute und rollt das Ding auf die Straße. 250m (sofern nicht bergauf) sind nicht die Welt. Dann muss die Polizei von sich aus aktiv werden.
     
    anna-mari gefällt das.
  5. bluegrass

    VIP: :Silber

    So etwas ähnliches habe ich auch einmal gemacht. Da ist ein Kleinstwagen in der Einstiegszone einer Behindertenwerkstatt gestanden und hat meine Kollegen und mich beim Behindertentransport behindert. Da die Wappler in der Werkstatt auf die Frage, warum der nicht schon längst abgeschleppt ist, nur meinten: "Die kommen ja eh erst in ein paar Stunden..." haben wir die Sache buchstäblich in die Hand genommen und das Objekt des Ärgernisses zehn Meter in Fahrtrichtung versetzt, so daß es vor die Einfahrt einer Garage zu stehen kam.
    Der Wagen war weg, schneller als ein Schas im Wald.
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    So, Schaß.

    Eigentümer macht nix, weil Aussichtslos, die Kosten ersetzt zu bekommen.
    Mein Anwalt sagte eben, dass er mir vor einer Klage abraten würde, weil ich auf den Kosten sitzen bleibe, andere legale Ratschläge habe er keine.

    Jetzt ist aber die Situation die, dass es offenbar keinen Besitzer gibt. Sprich - der, auf den das Auto zuletzt zugelassen hat, hat einen Kaufvertrag mit einer Person, die es nicht gibt.
     
  7. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Wirklich a Sch.., dann gehört´s dem Vorbesitzer, der hat es auch besitzstörend und unbefugt abgestellt und ist somit der Haftenden, da kann er sich nicht abputzen. Tät dein Anwalt so nett sein und ein böses Brieferl schicken mit Aufklärung und Androhung von Fantasiekosten?
     
  8. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Hol Dir ein paar Leute und roll das Ding auf die Strasse.
    Das Diskutieren hier kostet wahrscheinlich mehr Zeit.:D
     
  9. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Wenn der Autobesitzer darauf wartet, wär´s blöd. :D
    Dann wäre nämlich Stefan der Blöde.
     
  10. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Das bezweifele ich. Also dass der darauf wartet.

    Und zu 100 % absichern kann man sich selten.:D
     
  11. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Es ist definitiv illegal. Dazu würd ich niemanden raten.
    Was jeder bei Nacht und Nebel tut, ist seine Sache. ;)

    Abgesicherte Strafdaten gibt´s selten.
     
  12. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Mir egal.:D
     
  13. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Es entwickelt sich leicht eine Dynamik - geh mach das, schieb´s raus.......

    Eh alles locker.

    Wenn er dann drauf zahlt, hat man´s eh net so gemeint oder es ist eh klar, dass man sowas net machen kann.

    Können tut man, was ich tät steht auf einem anderen Blatt, aber dazu raten würd ich niemanden.
     
  14. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt tust dem Stefan a bissal unrecht. Du stellst ihn hin, als würde er blind irgendwelche Ratschläge befolgen, wie ein Teenager dem man alles einreden kann. Ich denke, wir sind hier alle soweit, dass wir wissen, dass wir für unser Handeln selbst die Verantwortung übernehmen müssen, ganz gleich wozu uns irgendjemand geraten hat.
     
    melii und anna-mari gefällt das.
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich kenne das Problem mit widerrechtliche abgestellten bzw. ans Tor gehängte (trotz Radständer 10 m weiter) Fahrrädern, lt. Polizei darf man es nicht entfernen und macht da auch nichts - ehrlich, ich hätte da schon Patschen gestochen, die hängen es da nicht mehr an, aber mein Haus ist es ja nicht.

    -Fleur-
     
  16. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin da entspannt. Ich würde es einfach auf die Strasse rollen und der Dinge harren, die da kommen. Sehr wahrscheinlich passiert nicht viel.

    Der Stefan ist erwachsen. Der kann selber für seine Entscheidung die Verantwortung übernehmen. Ich denke nicht, dass er gegen mich vorgeht, falls er das Auto auf die Strasse schiebt und das nach hinten los geht...
     
  17. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    So sehe ich das auch.
     
  18. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe jetzt wieder mal nicht ganz, welches Problem du eigentlich hast, Stefan?

    Du hast deine gemieteten Firmenräumlichkeiten hinter einem Privatparkplatz, der deinem Vermieter gehört und mit dem du sonst nichts zu tun hast. Auf diesem Parkplatz hat jemand ein noch brauchbares Auto, aber ohne Kennzeichen, abgestellt. Vermutlich nicht irgendwo, sondern auf einem der gekennzeichneten Parkplätze. Offenbar aber so blöd gewählt, dass LKWs, die dich beliefern, irgendwie nicht mehr so gerade zu dir hinfahren können.

    Jetzt frage ich mich schon mal, weshalb dich das überhaupt interessiert, ob deine Lieferanten bei der Zufahrt ein wenig mehr reversieren müssen? Es ist doch der Job der LKW-Fahrer, trotz aller Widrigkeiten zu liefern.

    Und damit wäre die Geschichte eigentlich auch schon aus für mich.

    Aber gut, phantasieren wir weiter (weil du das nicht geschrieben hast):
    Angenommen, die Situation mit dem Parker ist extrem schlimm und die Lieferanten beschweren sich deshalb bei dir und drohen dir sogar an, nicht mehr zu liefern, wenn die Zufahrt zu dir so scheiße bleibt.

    Dann wäre dein nächster Schritt deinen Vermieter aufzufordern, diesen Zustand zu beheben, da die Nutzbarkeit des von dir gemieteten Objektes nicht mehr zu 100% gegeben ist. Steigt der Vermieter auf diese Aufforderung nicht ein, kannst du Klage gegen ihn erheben und eventuell eine Mietminderung geltend machen und einbehalten.

    Ansonsten geht dich das wenig bis gar nichts an, wen der Vermieter auf seinem Parkplatz parken lässt und wen nicht. Die lustigen Vorschläge von "Loch in den Tank schießen" bis zu "auf die Strasse schieben" disqualifizieren sich von selbst. Aber andererseits, du bist scheinbar ein Fan von Versicherungsbetrug nach einem Sommerreifen-Unfall im Winter. Dann sind diese schrägen Vorschläge vielleicht doch etwas für dich.
     
    KikiundLauftier gefällt das.
  19. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Ich dachte, er sei der Eigentümer.

    Nun ja...ein Rechtsweg wenn der Eigentümer nicht willig ist, ist auch eher nervig.


    Wohl korrekt, aber ich würde es immer noch so zur Seite schieben, dass es den Lieferanten kein Problem mehr bereitet.
     
  20. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Mann, was habt ihr alle für Ideen?
    Der Nächste zündet deine Hütte an, damit er eine bessere Aussicht auf den Wald dahinter hat. :surprise:

    Was geht ihn das an, wenn der Vermieter ein Auto ohne Kennzeichen auf seinem riesengroßen (mehr als 250m langen) Parkplatz parken lässt?
     
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