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Freifahrt für Polizisten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Moragh, 22 Januar 2009.

  1. Skywalker

    Skywalker Gast

    Ich glaube, in einer offiziellen Anweisung der Wiener Linien wird auch nur drinnstehen, dass eben die Freifahrt zu gewähren ist und dass man sich im Fall des Falles an die Polizisten wenden soll.
     
  2. tuna.brain

    tuna.brain Gast

    es interessiert mich. calm down, schatzi :)
     
  3. Hawei

    Hawei Gast-Teilnehmer/in

    ja vielleicht haben die bei der Polizei auch so eine Art Jahreskarte und es wird ihnen auch gleich vom Gehalt abgezogen , wie die Mitarbeiter der Wiener Linien, die haben ja auch die Dienstkarte die gleichzeitg als Jahreskarte gilt, wofür dann ein paar Euro vom Gehalt abgezogen bekommen.
     
  4. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    nein, die polizei bekommt keine jahreskarte...
    das ist quasi ein entgegenkommen der wiener linien... denn im falle des falles sind sie verpflichtet dazu sich in den dienst zu versetzen (wenn sie privat unterwegs sind)
    und wenn der polizist im dienst ist, dann sowieso nie alleine...
     
  5. Skywalker

    Skywalker Gast

    Wie ich bereits weiter oben schrieb, reicht das Vorweisen des Dienstausweises.... und ich hab auch schon geschrieben, wie das mit dem Sich-Indienststellen läuft....

    Wer unbedingt wissen will, warum die Wiener Linien diese Freifahrt gewährt, dem empfehle ich eine entsprechende Mail an [email protected].
     
  6. bluegrass

    VIP: :Silber

    Ja, das ist mir auch schon gelegentlich aufgefallen.
     
  7. Quax

    Quax Gast-Teilnehmer/in

    genaugenommen ist das eine Vereinbarung zwischen dem Wr. Bürgermeister und der BPD Wien - gilt auch nur für die Wiener Polizei und nur für die Wr. Linien (also nicht die ÖBB in der 101er Zone). Für Angehörige des Innenministeriums gilt diese Regelung auch nicht.

    und ein Unterschied besteht schon. Ein Schaffner darf nämlich niemanden anhalten, sondern kann den Schwarzfahrer nur ersuchen zu warten bis die Polizei eingetroffen ist. Der Polizist hingegen darf die Person wenn notwendig auch festhalten bzw aufs nächste Wachzimmer mitnehmen.
     
  8. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    das ist ein weitverbreteter Irrtum und inzwischen durch den OGH bestätigt - ein Fahscheinkontrollor/Schaffner, aber auch jeder andere Fahrgast, darf einen Schwazfahrer daran hindern, auszusteigen, notfalls acuh mit angemessener Gewalt, und ihn dann der Polizei übergeben.
     
  9. Berthold

    Berthold Gast

    Und hat der OGH auch dazu gesagt, seit wann Schwarzfahren eine gerichtlich strafbare Handlung ist? Nur auf diese trifft nämlich der §86 STPO zu! Ich hätte immer gedacht (und auch gelernt), dass Schwarzfahren ein reines Verwaltungsdelikt ist, und da darf man niemanden festhalten, geschweige denn Gewalt anwenden. Naja, wieder was dazugelernt.
    IMHO ein reines Gefälligkeitsurteil des OGH den Verkehrsbetrieben, blöd halt, dass es keine Instanz mehr gibt. Jetzt kann sich natürlich jeder Schwarzkappler (besonders beliebt die von privaten Wachdiensten) aufführen wie Dirty Harry persönlich, er weiß, das OGH-Urteil gibt ihm recht ...
     
  10. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nein, es ist in der tat kein Strafrechtsverstoß, aber es ist sehr wohl zivilrechtlich relevant und auch in dem Fall greift das private Selbsthilferecht gemäß ABGB.

    Bitteschön - weil mir manchmal nachgesagt wird (keine Sorge, im 41er-Forum, nicht von dir), ich belege nciht immer alles, was ich behaupte und niemand es glaubt:
    http://oesterreich.orf.at/wien/stories/230653/
     
  11. Berthold

    Berthold Gast

    Der Schwarzkappler darf sich wehren, wenn er tätlich angegriffen wird. Das heißt aber nicht, dass er selber Gewalt anwenden darf, wenn ihm der Schwarzfahrer nichts tut, sondern nur davonrennt! Ich halte das noch lange nicht für ausjudiziert.
    Wahrscheinlich haben Schwarzfahrer deswegen meine Sympathien, weil ich sie moralisch als im Recht betrachte, IMHO sollten öffentliche Verkehrsmittel allen als Serviceleistung gratis zur Verfügung stehen. Ein Richter sieht das sicherlich etwas anders. Trotzdem meine ich, dass körperliche Freiheit über zivilem Eigentumsrecht stehen sollte - eine Verfassungsklage dazu wäre sicherlich interessant (ich weiß aber nicht, ob man ein OGH-Urteil noch vor den VfGH bringen kann)!
     
  12. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    habs gerade beobachtet. kontrolleur holt 3 schwarzfahrer aus dem bus. einer ist einfach davon gelaufen. kümmerte nicht wirklich jemanden. dürfte normal sein.
     
  13. Berthold

    Berthold Gast

    Ich würd auch rennen. ;)
    (Außer ich hätt ein Kind oder schwere Taschen dabei.) Aber mehr aus Sportsgeist heraus: schau ma mal, wie schnell du bist. Wennst mich erwischst, kriegst deine 70,- €, aber verdienen musst sie dir vorher schon! ;)

    Und wenn er mich angreift, sieht er, wie ich mich wehren kann, da bin ich nämlich schon ziemlich humorlos. Angreifen dürfen mich ganz wenige Menschen und mit ganz bestimmten Gründen. Schwarzfahren allein, ohne dass ich ihm persönlich was getan hab, gehört da garantiert nicht dazu!
     
  14. tuna.brain

    tuna.brain Gast

    berthold.. <schluck> .. ich glaube, das ist das der selbstjustiz naechste, das ich je von dir gelesen hab. whatever next?

    :D
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Ich lasse mir viel gefallen. Gelegentlich zu viel. Aber wenn eine Grenze überschritten wird, ist Schluss mit lustig, und ein Schwarzkappler greift mich sicher nicht an. Wenn er auf die blöde Idee kommt, kann er nur hoffen, dass grad ein Polizist mitfährt (um wieder auf das Fredthema zu kommen).
    Außerdem kann es sich eh bestenfalls um ein Missverständnis handeln, weil ich nie schwarzfahre. Und dann hat er schon gar nicht an mir herumzugreifen.
     
  16. tuna.brain

    tuna.brain Gast

    ja, aber haelt der polizist dann nicht zum schwarzkappler?
    naiv gefragt...
     
  17. coolrob

    coolrob Gast

    also ich hab da meine erfahrungen gemacht - die schwarzkappler im gespann mit herbeeilenden polizisten agieren da sehr humorlos. es endete im polizeigefängnis und der schwarzkappler klagte mich wegen leichter körperverletzung an. bei der verhandlung wurde ich allerdings freigesprochen - die suppe war zu dünn! :)
     
  18. Berthold

    Berthold Gast

    Na eh, deswegen ist es ja seine Hoffnung (und nicht meine)!
    Ich hoffe halt, dass es zu wenig Polizisten gibt, als dass in jeder Bim und jedem Bus einer mitfährt.
     
  19. Quax

    Quax Gast-Teilnehmer/in

    Das hat er ja eh gesagt - dass der Schwarzkappler das hoffen kann :))

    imho ist es übrigens ein großer Unterschied, ob der Schwarzkappler den Schwarzfahrer auf frischer Tat betritt und aus dem Verkehrsmittel befördert, oder ob er ihn außerhalb vom Verkehrsmittel FESTHÄLT bzw versucht zum Ausweisen zu zwingen... ;) und genau den Fall hab ich gemeint.

    Dass er Schwarzfahrer rausschmeißen kann, stelle ich gar nicht in Frage. Aber ANHALTEN darf er sie nicht.

    Wenn ich irre, tuts mir leid ;)
     
  20. Rebelheart

    Rebelheart Gast

    Das OGH-Urteil ist nun mal so, wie es ist, auch wenn ich die Begründung als ein wenig dünn erachte.

    Außerdem ist noch zu sagen: Mag sein, dass die Schwarzkappler die Leute anhalten dürfen und die Polizei rufen dürfen. Jedoch, wenn jetzt der Schwarzfahrer sagen würde, "Nein, ich mache keine Angaben", kann weder der Schwarzkappler noch der Polizist was tun. Ein Festnahmegrund liegt nämlich erst dann vor, wenn auch der Polizist wahrgenommen hätte, dass er schwarz gefahren ist. Wenn´s ihm der Kontrollor nur erzählt, ist das zuwenig.

    Ich halte das für eine Gesetzeslücke, denn grundsätzlich muss es natürlich schon so sein, dass man für eine Leistung, die man in Anspruch nimmt, auch bezahlt. Das nicht zu tun, wäre so, als würde man sagen, ich will umsonst mit dem Flugzeug fliegen, weil die Flughafen wurden ja auch von meinem Steuergeld bezahlt....
     

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