1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Frage zu Ebay (an ebenfalls verkäufer)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tanjababy25, 14 April 2007.

  1. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    keine einzige negative seit er Mitglied ist???
     
  2. tanjababy25

    tanjababy25 Gast-Teilnehmer/in

  3. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    naja vielleicht hat er wircklich was falsch gemacht, aber krieg jetzt nicht die Krise.

    Biet ihm an das du ihm das Geld zurück überweist wenn er das teil zurückgeschickt hat, als paket wäre am besten, weil du mit der Paketnummer nachvollziehn kannst wo das Paket gerade ist.

    Und er nicht sagen kann er hats weggeschickt und dann doch nicht.

    Außerdem hast du es als paket schneller, somit kannst ihm schneller wieder zurück überweisen.

    LG
     
  4. maribah

    maribah Gast

    Gut wenn der Versand ordnungsgemäß war und er keinen andere andere Versandvariante in den Raum gestellt hat, würd ich folgendermaßen vorgehen... es gibt ein Rückgaberecht...biete ihm das an und von jetzt ab hältst den mailverkehr bitte gespeichert.

    Wenn er dir drauf einsteigt gibst verschiedene Varianten die denkbar wären wie man das Angebot rückgängig und eine Rücksendung durchführen machen kann. Nur muss er das Einverständnis schön deutlich formuliert bzw. ihm zugestimmt haben.

    Mit 28 Bewertungen ist er nicht sehr versiert bei ebay denk ich. Und 66 Euro für etwas das nicht funktioniert auch kein Pappenstiel, insofern versteh ich ihn auch.

    Ich denk solang er nicht unangenehm wird, sollte man eine Scheine fahren bei der beide ihr Gesicht wahren können.
    Bewertung für ihn hast du eh noch nicht angegeben?
     
  5. tanjababy25

    tanjababy25 Gast-Teilnehmer/in

    doch hab ich leider schon
     
  6. tanjababy25

    tanjababy25 Gast-Teilnehmer/in

    in meiner auktion steht keine garantie/kein RÜCKGABERECHT
     
  7. Nakupenda

    Nakupenda Gast

    Aber Du hast das Teil als funktionierend reingestellt. Und wenn es nicht funktioniert, hast Du Deinen Teil nicht erfüllt, somit ist das hinfällig!
     
  8. tanjababy25

    tanjababy25 Gast-Teilnehmer/in

    erstens steht in der auktion weder das es funktioniert noch das es nicht funktioniert wenn wir schon so genau sind.

    aber das is mir eh wurscht weil bei mir hat es definitiv funktioniert
     
  9. Q

    Q Gast

    Wichtig zu wissen: ebay mischt sich in die Transaktionen inhaltlich überhaupt nicht ein, da kann er melden was er will. Selbst wenn er einen Streitfall aufmacht, werden die das Geschäft nicht materiell überprüfen.

    Ebay geht - wenn überhaupt - nur gegen schweren gewerbsmäßigen Betrug und Handel mit gestohlenen Markenartikeln vor. Normale Versandschäden fallen da nicht drunter, auch nicht die Klärung der Frage, ob ein Trumm im Einzelfall bereits kaputt versandt wurde. Und auch dann beschränkt sich ebay darauf, den Verkäufer vom Handel auszuschließen.

    Es ist eine Frage des Stils, ob man den - rein rechtlich gesehen - vom Käufer zu tragenden Schaden bei diesem belassen will oder das Ding zurücknimmt. Ich würde auf keinen Fall rücküberweisen, bevor das Ding wieder da ist, und auch die Versandkosten auf den Käufer abwälzen.
     
  10. tanjababy25

    tanjababy25 Gast-Teilnehmer/in

    danke das war mal eine gute hilfe
     
  11. Natalie03

    Natalie03 Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht kann er damit nicht umgehen.

    ich würde es zurücknehmen, erst überweisen, wenn das geld da ist. die versandkosten trägt er.
    dann würde ich das ding zuhause probieren und wenns doch funkt einfach wieder einstellen.

    lg natalie
     
  12. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    mal ganz abgesehen davon, daß es ja auch sein kann, daß das ding wirklich (aus welchen gründen auch immer) am postweg kaputt wurde...
     
  13. Katrin08

    Katrin08 Gast

    versuch ihn per mail eine hilfestellung zu bieten, vielleicht kapiert er wirklich nicht den umgang mit dem ding.
    Sehr wichtig ist auf alle Fälle, dass du immer höflich bleibst, das kommt immer sehr gut an.
    Wenn der Käufer es dann doch nicht auf die Reihe bringt, dann kannst du ihm wie schon beschrieben anbieten, dass er das Teil zurückschickt, oder er damit auskommen muss.
    Wenn ich etwas um 66 euro kauf und es funktioniert dann nicht einwandfrei, dann würd ich auch versuchen es zu reklamieren, aber in höflichen ton und ohne einer drohung per ebay.
    Ebay kann dir nur einen Hinweis schicken, sprich dich auf einen Streitfall aufmerksam machen, wo ihr beide miteinander übers ebay system kommuniziert. Habt ihr euch geeinigt wird der streitfall bei seite gelegt.

    geld zurück überweisen würde ich auch erst, wenn die ware bei dir eingetroffen ist.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden