1. Reden wir miteinander ...

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frage wg. betriebsrat

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von minnimini, 30 Januar 2008.

  1. Tom1220

    Tom1220 Gast

    Bei der Vertrauensperson ist der Kündigungsschutz nicht so gut ausgelegt, aber sonst ist es dasselbe.


    Deine Definition ist schon irgendwie einleuchtend. Da muss ich morgen mal nachlesen. Vielleicht hast ja doch recht :)

    Betreffend Nichtraucherbereich. Es gibt in Österreich die sog. Nichtraucherschutzverordnung. In Büros darf sowieso nicht mehr geraucht werden. Theroretisch kannst du, wenn du in 10 Jahren an Krebs erkrankst, deinen jetzigen Arbeitgeber verklagen, da er das Rauchen nicht verhindert hat. In Deutschland gibt es bereits solche Klagen.

    Allerdings ist der Dienstgeber nicht verpflichtet, ein Raucherzimmer einzurichten. Das geht dann wirklich nur über den Betriebsrat.
     
  2. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Und woher kommt diese Vertrauensperson?? In Wirklichkeit ist das aber schon ein Betriebsrat, oder!? Zumindest rein von der Defoinition.. jetzt kenn ich mich echt nicht mehr aus. Muss nämlich gerade für meine Prüfung in Arbeitsrecht lernen und da ist mir sowas noch gar nicht untergekommen :confused:
    Meinst du, dass einfach die Gerichte den besonderen Kündigungsschutz nicht so streng zu Gunsten des BRates auslegen??

    Wegen meinem Raucherbeispiel: Gut daran habe ich jetzt nicht gedacht. Aber abgesehen davon war es trotzdem ein gutes Beispiel ;) :D
     
  3. minnimini

    minnimini Gast-Teilnehmer/in

    das wäre problem nr. 2 für unsere berufssparte gibt es leider keine gewerkschaft, keinen kollektiv und nix :rolleyes: wir wollen ja einiges ins rollen bringen nur jeder braucht seinen jetzigen job....
     
  4. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt passe ich! Da kenn ich mich auch nicht mehr aus.. Aber ich denke, dass zumindest dieser besondere Kündigungsschutz für den Betriebsrat trotzdem gilt. Ich habe mir nur schnell den geltungsbereich des Gesetzes, das das regelt angeschaut und da steht nichts von einer Kollektivvertragsunterworfenheit..
    Aber wie gesagt, da blicke ich auch nicht mehr durch
     
  5. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Du möchtest stelle ich Kontakt her zwischen Dir und jemanden der diesbezüglich schon einige Erfahrung hat.
     
  6. minnimini

    minnimini Gast-Teilnehmer/in

    das wäre super!!!
     
  7. Tom1220

    Tom1220 Gast

  8. Tom1220

    Tom1220 Gast

    ich hab da etwas durcheinander gebracht. Das mit der Vertrauensperson dürfte für den Personalvertreter im Beamtentum gedacht sein. Und die haben sowieso einen Kündigungsschutz. Ist bei mir leider etwas länger her. Bitte mir das nachzusehen.

    In der Privatwirtschaft heißt das schon auch bei 5 Mitarbeitern (ohne Chef und seinen Verwandten) Betriebsrat. Ab 20 Personen kann dann sogar die Gewerkschaft Betriebsversammlungen einberufen.

    >>hier<< kannst du weiteres nachlesen.
    url: http://www.betriebsraete.at/servlet/ContentServer?pagename=ANV/Page/Index&n=ANV_1
     
  9. Tom1220

    Tom1220 Gast

    eine zuständige Gewerkschaft gibt es sicher. Und es gibt auch die Möglichkeit dass die Betriebsräte mit Hilfe der Gewerkschaft einen kollektivvertragsfähigen Verein bilden (Davon gibt es in Österreich etwa 2 Dutzend) und anschließend mit der Geschäftsführung in die Kollektivvertragsverhandlungen eintreten.

    Einfach mal anrufen und dich mit einem Gebietsbetreuer verbinden lassen. Oder noch besser, wie es ZYX angeboten hat, vermittelt werden.
     
  10. franca

    franca Gast-Teilnehmer/in

    Der Arbeitgeber kann es nicht verhindern

    Von der Belegschaft aus besteht das Recht, ab 5 Mitarbeiten einen Betriebsrat zu gründen.
    Die Pflicht besteht nicht. Für den Arbeitgeber gibt es das Recht nicht, dies abzulehnen.
    Ich kenne persönlich kaum einen Arbeitgeber, der das freiwillig erlauben würde.
     
  11. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

    ein muss gibts nicht, das ist freiwillig, bereits ab 5 mitarbeitern kann man einen betriebsrat haben
     
  12. Alex3

    VIP: :Silber

    Wir haben einen Betriebsrat und sind glücklich darüber - als Arbeitgeber von rund 25 Mitarbeitern.
    Er ist Integrationsperson für Arbeiter aus aller Herrn Länder. Wenn es aus sprachlichen Gründen Missverständnisse gibt, die zu klären manchen oft peinlich ist, fragen sie mich über ihn und dann löst sich das Problem in Wohlgefallen auf.

    Bei kleinen Gewerbebetrieben gibt es oft eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Betriebsleitung, da es hier auch im Sinne der Gewerkschaft ist, dass es dem Betrieb gut geht und damit auch seinen Mitarbeitern...

    Wenn arbeitsrechtliche Fragen auftauchen, ist man bei der Gewerkschaft oft besser beraten als bei WK-Mitarbeitern, auch wenn man dorthin seine Pflichtbeiträge leisten muss.

    Wir sind jedenfalls froh über die Existenz der Gewerkschaft und ihrer Vertreter...

    Das größere Problem ist wohl eher, jemanden zu finden, der sich neben seiner Arbeit die Mühe gewerkschaftlichen Engagements antun will, denn freigestellt ist der Betriebsrat nur in großen Unternehmen.
     

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