1. Reden wir miteinander ...

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frage wg. betriebsrat

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von minnimini, 30 Januar 2008.

  1. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Also ich kenne persönlich eine Frau die einen Betriebsrat gegründet hat. Die steht jetzt mit mehreren Klagen vor dem Arbeitsgericht und wehrt sich gegen die Kündigung. Davor wurde sie ins Besenkammerl versetzt und ihr Job degradiert wurde zum nichts.
     
  2. VollMilch

    VollMilch Gast

    ich war auch bei einer betriebsratsgründung dabei und war selbst im betriebsrat tätig.

    keine ahnung, wie das passieren kann, weil sie eigentlich eine unkündbare position hat, wenn sie im betriebsrat aktiv ist.
     
  3. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Eigentlich ist es schon PFLICHT, dass es einen Betriebsrat gibt. Es gibt eben nur keine Sanktionen. Das ArbVG formuliert aber eben diese Pflicht.
    Und das mit der Kündigung einen BR. Ja der genießt einen besonderen Kündigungsschutz (ebenfalls geregelt im ArbVG) und ist deshalb nur sehr schwer kündbar (nur mit Zustimmung des Arbeits und Sozialgerichts)..
    Ich würde jedenfalls als Mitarbeiter auf die Wahl des BR bestehen, da man andernfalls auf viele Rechte verzichtet!
     
  4. minnimini

    minnimini Gast-Teilnehmer/in

    genau das ist es... jeder der bis jetzt darauf bestanden hat bzw. sich dafür stark gemacht hat hat ein paar tage darauf die kündigung bekommen.
     
  5. Tilda

    Tilda Gast-Teilnehmer/in

    Dann tät ich an Eurer Stelle mal bei der Arbeiterkammer vorstellig werden.
     
  6. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    definier mir dieses Pech bitte genauer, vielleicht erkenn ich dann einen Sinn, im Moment seh ich darin genausowenig Sinn, wie in der Pflichtmitgliedschaft zur AK, wobei ich dazu sagen muß, ich hab eine große Rechtschutz und such mit meine Anwälte gerne selbst nach dem jeweiligen Fachgebiet aus
     
  7. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Der BR hat verschiedene Rechte (Recht auf Auskunft, Information, Überwachung, Beratung, Einspruch, Zustimmung, Mitentscheidung). Besonders wichtig ist, dass er bei Kündigungen so eine Art Vetorecht hat (z.B. wegen Sozialwidrigkeit) und er mit dem Betriebsinhaber die Betriebsverfassung aushandeln kann.
    Schau einfach mal ins ArbVG wenn es dich interessiert.
     
  8. Tom1220

    Tom1220 Gast

    da wäre es nur eine Vertrauensperson. Ab 20 Personen kann man einen echten Betriebsrat installieren.

    nein muss er nicht. aber bei dieser Größe gebe es schon 5 Betriebsräte. Ab 100 Mitarbeiter ist der Betriebsratsvorsitzende freizustellen.

    Und ganz wichtig ist, der zuständigen Gewerkschaft beizutreten. Diese Unterstützung ist unbezahlbar.
     
  9. Tom1220

    Tom1220 Gast

    Und heute wurden bei Puls TV alle Betriebsräte ohne eine Angabe eines Grundes entlassen. Die Gewerkschaft hat eine Frist gesetzt, die Mitarbeiter bis heute 17h wieder einzustellen. Keine Ahnung was dabei rausgekommen ist .....
     
  10. Tom1220

    Tom1220 Gast

    Der Betriebsrat (Personalvertreter) ist für die Dauer der gewählten Periode (4 Jahre) unkündbar. Das bezieht sich aber nicht auf die Position.

    das kann keine Pflicht sein. Wie soll man man einen Mitarbeiter dazu zwingen? :confused:

    wenn er in den Wahlausschuss geht, ist er bereits vor der Wahl unkündbar. Wie geschrieben würde ich mir vorher die Unterstützung der Gewerkschaft holen.
     
  11. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    also nichts, was mein privater Anwalt (zu dem ich durchaus mehr Vertrauen habe) nicht auch für mich erledigen kann
     
  12. Besser noch an die zuständige Fachgruppe der Gewerkschaft.

    Ahja. Und welche?


    So ist es!

    Hab ich schon gesagt, dass ich dich liebe? :love:

    Nein, du kennst 2! :D

    Versteh ich auch nicht. An mir hat sich der Vorstand eines großen österr. Konzerns die Zähne ausgebissen.

    Oder noch besser: der Gewerkschaft.

    Genau!

    Wahnsinn! :boes:
     
  13. Tom1220

    Tom1220 Gast

    dein Anwalt kann sicher keine Betriebsvereinbarungen ausverhandeln. Dein Anwalt kann auch bestimmt keine Unterstützungen (Geburt, usw.) auszahlen. Und er kann dich auch nicht bei einem Abteilungswechsel unterstützen. Genauso wie in einen Aufsichtsrat auch nur Betriebsräte entsannt werden können. Und vor allem ist es nicht dein Anwalt, sondern die Gewerkschaft, welche in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten die Kollektivvertragserhöhungen ausverhandelt.
     
  14. Tom1220

    Tom1220 Gast

    wenn man sie kennt, auf jeden Fall!

    3!

    scheinbar bin ich am richtigen Verteiler ;)
     


  15. Dass ich so eine Einigkeit mit dir noch erleben darf! :eek:


    :D
     
  16. Tom1220

    Tom1220 Gast

    so schlimm bin ich nicht :wave:
     
  17. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    :confused::confused: Vertrauensperson? echter Betriebsrat? Kannst du mir das genauer erklären? Davon hab ich noch nie was gehört.. Im Gesetz habe ich da noch von keiner Unterscheidung (außer in der Anzahl) gelesen..



    Es ist aber trotzdem eine Pflicht *stursei*! Habe ich erst vor einer Woche mit meiner Professorin für Arbeitsrecht geredet. SIe hat mir erklärt, dass es ganz klar eine Pflicht ist. Es aber keine Sanktionen dafür gibt. Daher gibt es eben keinen Zwang. Eine solche Pflicht besteht aber trotzdem. Das ist natürlich nur Wortklauberei, aber im rechtlichen Sinn gibt es diese Pflicht eben ;)

    Das habe ich ja so nicht geschrieben. EIn Betriebsrat kann Informationen vom Inhaber verlangen, die weder du noch dein Anwalt verlangen könntet. Er ist eben deine Vertretung und ein Anwalt kann das nicht ersetzen. Wenn ihr z.B. wollt, dass euer Büro als Nichtraucherbereich deklariert wird, so kann der BR eine solche Regelung (Betriebsvereinbarung) erlassen. Wegen so etwas würde man wohl kaum einen Anwalt einschalten..
     
  18. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Genau das wollte ich auch sagen mit meinem vorigen post *unterschreib*
     

  19. Wenns um Arbeitsrecht geht, wohl nicht! ;)

    Und ob sich die bei PulsTV einen Gefallen gemacht haben mit den übereilten Kündigungen (die eh rechtsunwirksam sind), das wird sich noch weisen. Die Gewerkschaft wird jetzt ganz genau hinschaun.
     
  20. susanne.f

    susanne.f Gast

    nachdem ich selber mal beim betriebsrat gearbeitet hab und mein vater ein gewerkschaft ist, weiß ich mit sicherheit, dass es nicht pflicht ist
     

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