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Flug: beim Zwischenstopp aussteigen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lonelypapi35, 27 Dezember 2010.

  1. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    hab das letztens periphär mitbekommen, dass da wer geklagt hat. find ich gut! wie gesagt, das ist erst vor ganz kurzer zeit passiert, deshalb weiß ich da auch (noch) nichts genaueres...
     
  2. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    ich schon - deswegen hab ichs ja gepostet ;)
     
  3. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    du sitzt aber auch an der infoquelle aller infoquellen :D würdest du es riskieren, einen flug ex budapest zu buchen und dann in VIE zusteigen? ich trau mich nicht :eek:
     
  4. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht steh ich auf der leitung oder wir reden aneinander vorbei :D

    die frage war "kann ich einen flug buchen und dann nur einen teil davon nutzen", meine antwort war "nein" mit div. begründungen.
    es kamen aber immer wieder ein "aber so könnts gehen" und "red und versuch es so und so" oder eben auch ein "was soll schon passieren" ...

    jetzt gibt es ein def. urteil - und das gilt für alle tickets: NEIN; der kunde MUSS so fliegen wie er gebucht hat, wenn er einen teil des tickets verfallen läßt (ausnahmen gibts natürlich - wie nachweisbare erkrankung), kann er von der airline verklagt werden und diese würde recht bekommen.

    die klage vom vki im namen eines zusammenschlusses mehrerer aua-passagiere die sich gegen die regelung (ticket nur wie gekauft verwendbar, teilstrecken verfallen lassen ungültig, zt nachbelastung auf kreditkarte) wehren wollten ging eben nicht durch; und somit ist es jetzt offiziell.

    und nein, niemals hätte ich nur eine teilstrecke in anspruch genommen, ich kenne ja die konsequenzen und das sind mir die paar euro ersparnis niemals wert.
     
  5. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    ja, wir haben aneinander vorbeigeredet und ich bin auf der leitung gestanden... also ist es alles so wie gehabt, nur strenger... schad :mad: die andere interpretation hätte mir besser gefallen :D
     
  6. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    ja wem nicht ;)

    noch schlimmer aber ist es, wenn ein flug ab wien ausgebucht ist, aber ab frankfurt mit umsteigen in wien noch verfügbar.
     
  7. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    :vogelzeig:
    wir fliegen ja immer die gleiche strecke, kostet immer das selbe... ab budapest ist es über 100 euronen, manchmal 150 billiger :eek: und ich ärgere mich jedesmal helllilablassblau... aber so ist das, wenn man keine staff tickets mehr bekommt :mad::mad::mad:
     
  8. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in


    Mich würde die Begründung für dieses Urteil interessieren und ob es auf andere Bereiche analog anwendbar ist.

    Ich hab schon Angst vor dem Skiurlaub, wenn ich mir eine Tageskarte kaufe aber nur 3 Stunden Skifahren will. Vermutlich kommen dann Bodyguards und zwingen mich, noch bis Liftschluss ohne Pause skizufahren oder sie geben mir erstens eine Strafe und dann muss ich noch 3x 1-Stundenkarten nachkaufen, weil die teurer sind als die Tageskarte und ich arglistigerweise durch den Kauf der Tageskarte die Preisgestaltung der Liftgesellschaft unter Vortäuschung falscher Absichten unterwandert habe.
     
  9. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    na ich hoffe nicht daß das dann gleich auf andere bereiche anwendbar ist.
    skurril genug wars ja schon bisher. wobei gewisse punkte (eben das gepäck, die sicherheit, das "nachdemverschwundenenpassagiersuchen", usw) schon sinn machen. aber das jetzt ist wirklich noch kaum an lächerlichkeit zu toppen

    ich hab noch nicht alles von diesem urteil, vor allem gehts jetzt ja noch weiter.
    hier ein auszug:

    Die beklagte Partei bietet ihre Flugtickets auch über ihre Website in den unterschiedlichsten Varianten und Kombinationen an. Dabei gibt es sowohl die Möglichkeit, einen Hin- und Rückflug im Paket zu buchen, als auch Tickets für Flüge in nur eine Richtung zu erwerben. Bei dem Erwerb eines Hin- und Rückfluges werden die Flüge im Paket erworben, die beklagte Partei geht durch ihre Tarifstruktur davon aus, dass die gesamte Leistung konsumiert wird. Ein Verbraucher, der beabsichtigt eine Dienstleistung der beklagten Partei zu buchen, kann ohne Schwierigkeiten über die Website selbständig, alle möglichen Kombinationen und vor allem auch die Preise für Flüge in nur eine Richtung vergleichen. Dabei sieht das Tarifsystem der beklagten Partei vor, dass sich der Fluggast je nach seinem Interesse entweder für einen geringeren Preis oder größere Flexibilität entscheiden kann. Vereinfacht gesagt, gibt es für günstige Paketleistungen – Hin- und Rückflüge- eine geringe Flexibilität und für teurere Hin- und Rückflüge bzw. Flüge nur in eine Richtung eine höhere Flexibilität. Der Verbraucher kann daher entsprechend seinen Bedürfnissen das jeweilige Ticket erwerben und sich vor dem Kauf über die Vergleichspreise, insbesondere über den teilweise beträchtlichen Unterschied eines Hin- und Rückfluges gegenüber eines Fluges nur in eine Richtung, informieren.“
     
  10. cali1

    cali1 Gast-Teilnehmer/in

    doch doch - erst heuer von unserem USA Urlaub retour wars so. Wir versäumen Flieger in San Francisco - Zwischenlandung in Philadelphia - nach MUC. Fliegen erst am nächsten Tag, selbe Route aber unser Gepäck war schon einen Tag vorher in Muc. - soviel zu Gepäck, das nie alleine fliegt......:rolleyes:

    Uns wurde zwar auch gesagt, das Gepäck würde in Philadelphia SICHER ausgeladen worden sein - weil ja auch Fliegerwechsel, aber auch da ist das Gepäck weiter verladen worden.....uns es waren 5! Gepäckstücke nach 3 Wochen USA!

    LG
    Cali
     
  11. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    :eek::eek::eek: und das in den hyperparanoiden USA :rolleyes:
     
  12. cali1

    cali1 Gast-Teilnehmer/in

    stimmt:D

    Cali
     

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