1. Reden wir miteinander ...

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Finanzieller Nachteil durch Schwangerschaft?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von FrauMiau, 1 Januar 2010.

  1. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Gilt das auch dann, wenn man vor der Schwangerschaft (bzw. noch vor Bekanntgabe der Schwangerschaft) regelmäßig Überstunden gemacht hat und die dann nicht mehr machen darf und somit eine ordentliche Gehaltseinbuße hat?

    Bei uns in Betrieb ist es nämlich so, dass man dann einfach weniger verdient. Frauen die eine Überstundenpauschale haben, wird sie dann gestrichen und die verdienen dann natürlich auch weniger. Noch dazu wurde die Überstundenpauschale bei uns jahrelang als Gehaltsbestandteil verkauft.

    Außerdem kenne ich das Ganze nur zu gut von Krankenschwestern und Polizistinnen aus dem Bekanntenkreis. Sie dürfen ihre normale Arbeit nicht mehr machen (auch Nachtdienste etc. nicht) und somit lassen sie sich freistellen, damit sie keinen finanziellen Verlust haben.
     
  2. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Das ist weitverbreitet und ich kenne keine Firma, die das anders macht.
    Bei mir wars auch so und ich verstehe, dass ich für ungebrachte Leistung auch kein Gehalt haben kann.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dein angeführter Link dürfte das MuSchG Deutschland sein, hier der Link zum österreichischen Mutterschutzgesetz:

    http://www.jusline.at/Mutterschutzgesetz_(MSchG).html


    Das ist der §14:


    (1) Macht die Anwendung des § 2b, des § 4, des § 4a, des § 5 Abs. 3 und 4 oder des § 6, soweit § 10a Abs. 3 nicht anderes bestimmt, eine Änderung der Beschäftigung im Betrieb erforderlich, so hat die Dienstnehmerin Anspruch auf das Entgelt, das dem Durchschnittsverdienst gleichkommt, den sie während der letzten 13 Wochen des Dienstverhältnisses vor dieser Änderung bezogen hat. Fallen in diesen Zeitraum Zeiten, während derer die Dienstnehmerin infolge Erkrankung oder Kurzarbeit nicht das volle Entgelt bezogen hat, so verlängert sich der Zeitraum von dreizehn Wochen um diese Zeiten; diese Zeiten bleiben bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn sich durch die Änderung der Beschäftigung der Dienstnehmerin eine Verkürzung der Arbeitszeit ergibt, mit der Maßgabe, daß der Berechnung des Entgelts die Arbeitszeit zugrunde zu legen ist, die für die Dienstnehmerin ohne Änderung der Beschäftigung gelten würde. Bei Saisonarbeit in einer im § 4 Abs. 2 Z 9 bezeichneten Art ist der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen nur für die Zeit weiterzugewähren, während der solche Arbeiten im Betrieb verrichtet werden; für die übrige Zeit ist das Entgelt weiterzugewähren, das die Dienstnehmerin ohne Vorliegen der Schwangerschaft erhalten hätte.
    (2) Dienstnehmerinnen, die gemäß § 3 Abs. 3 nicht beschäftigt werden dürfen, und Dienstnehmerinnen, für die auf Grund des § 2b, des § 4, des § 4a, des § 5 Abs. 3 und 4 oder des § 6 keine Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb besteht, haben Anspruch auf ein Entgelt, für dessen Berechnung Abs. 1 sinngemäß anzuwenden ist.
    (3) Der Anspruch nach Abs. 1 und 2 besteht nicht für Zeiten, während derer Wochengeld oder Krankengeld nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bezogen werden kann; ein Anspruch auf einen Zuschuß des Dienstgebers zum Krankengeld wird hiedurch nicht berührt.
    (4) Die Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, in den Kalenderjahren, in die Zeiten des Bezuges von Wochengeld nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    tja, ob man da viel machen kann:confused:

    sind eben die nachtdienst-zulagen, die fallen eben weg, wenn frau keine nachtdienste mehr macht;) (bzw machen darf)

    mir gehts da ja ähnlich: hatte jetzt einen monat urlaub - und gleich fehlen 250€ auf meinem gehaltszettel. einfach wegen der nachtdienstzulagen (hab ja im urlaub logischerweise keine gemacht...)
     
  5. FrauMiau

    FrauMiau Gast-Teilnehmer/in

    Nein, eben nicht.Wer lesen kann ist hier klar im Vorteil.

    Das mit deinem Urlaub ist ein ganz anderer Schuh.Quasi Äpfel-Birnen Prinzip.
     
  6. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Weibliche Vorgesetzte würden natürlich nie so denken, das ist völlig ausgeschlossen, unter Frauen herrscht schließlich Solidarität...
     
  7. Bluetenfee

    Bluetenfee Gast-Teilnehmer/in

    @fraumiau: gibts schon was neues bei dir? hast du mit deinem dg gesprochen??
     
  8. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    es wird nur das grundgehalt berechnet. die zulagen fallen nicht darunter.
     

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