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finanziell beste karenzlösung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 8 Januar 2011.

  1. claufidus

    claufidus Gast-Teilnehmer/in

    sagt mal verstehe ich das jetzt richtig...
    wenn ich zum 2. Kind innerhalb des Zeitraums des Kindergeldbezugs vom ersten schwanger werde, hab ich wieder Anspruch auf Wochengeld? War bisher der Meinung, dass ich nur Anspruch auf Wochengeld habe, wenn ich mit Ende des Bezuges des KiG fürs erste schon in die Schutzfrist fürs 2. Komme, also das 2. Kind maximal 8 Wochen nach Ende des Bezuges fürs erste Kind geboren wird??? also reichts wenn ich in dem Zeitraum schwanger werde??:confused:
    hoffe ihr versteht was ich meine...:eek:
     
  2. nickii79

    VIP: :Silber

    gleich mal sorry für OT!

    die situation ist sicher nicht einfach :hug:, aber vll macht es dir mut, wenn ich dir erzähle, dass meine beste freundin sogar an ein drittes kind denkt, obwohl lg's lohn schon seit ewigkeiten gepfändet wird und sie nix verdient - hat das niedrigste kbg...es gibt auch keine ersparnisse...es geht trotzdem. auch meinem schwager gehts finanziell nicht so gut - die ex hat er mit kredit auszahlen müssen (gemeinsames haus), alimente muss er zahlen, seine neue lg brachte auch ein kind mit in die beziehung und hat auch keine rücklagen und arbeitete nur ein paar schlecht bezahlte stunden - im april kommt ihr gemeinsames kind...es geht trotzdem

    ich würds schade finden, wenn du trotz kiwu kein kind kriegst - alles gute!
     
  3. nickii79

    VIP: :Silber

    hmm, also nur die halbe wahrheit in der zeitung :rolleyes: - danke für die info, der hauptverband wirds wissen!

    in dem fall wirds wohl nix werden mit wg - so kurzen abstand zwischen den kindern würd ich wohl nicht aushalten (obwohls für die kids super wär) :D

    da bin ich gespannt, was sie sagt.
    ich kann nur sagen, dass es mal diskutiert wurde als ich noch schwanger war und ich damals gehofft habe, dass es nicht abgeschafft wird, bevor ich es beantragen kann.
    ich kann mir halt einfach nicht vorstellen, dass das lange halten wird (auch wenns im moment nicht diskutiert wird), wenns schon so ein trara wegen der 13. familienbeihilfe gemacht haben.
     
  4. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    Da muss man aber bedenken, dass die FBH (fast?) jeder bekommt und das über etliche Jahre- sprich dass die 13. Auszahlung dem Staat natürlich schon sehr teuer kommt.
    Das eaKBG nehmen mMn allerdings nicht sooooo viele in Anspruch- außerdem zahlt es sich schon aus (für den Staat), wenn dadurch mehr Kinder geboren werden. Viele Kinder = viel Kohle später :D .

    Bin aber auch neugierig, ob die Dame von den Grünen dazu was sagen kann.
     
  5. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    danke auch dir fürs mutmachen!

    ich denk mir halt, ich würd keine nacht ein auge zutun können, wenn meine finanzielle lage während der karenzzeit auf eher wackligen beinen stehen würde. aber gut, ich hab noch kein kind, vielleicht treten solche gedanken dann angesichts der freude über das kind dann wirklich eher in den hintergrund und es geht eh alles irgendwie und auch die sorgen über das geld werden kleiner.
    und vielleicht bin ich da auch zu extrem "berechnend" unterwegs, dass ich ja unbedingt genug polster eingeplant habe für unvorhergesehenes und es geht eh auch mit viel weniger gut aus.

    noch hab ich aber nicht aufgegeben, werde aber die nachrichten über die zukunft des ea kbg sicherlich aufmerksam weiterverfolgen und hoffe, dass es keine schlechten nachrichten geben wird.
     
  6. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    so, frau lichtenegger ist heute zu mir vorbeigekommen und hat nochmals bekräftigt, dass - laut ihrer recherche - zur zeit keine absicht besteht, die einkommensabhängige variante abzuschaffen - zumindest keine ihrer quelle wusste etwas davon. als grüne, kann sie natürlich nicht alles wissen, was die regierung so ausheckt, aber gewisse dinge würde schon ans tageslicht kommen, da bin ich mir sicher:rolleyes:

    sie fände es auch einen rückschritt!


    falls doch noch eine info kommt, ich halte euch auf dem laufenden....:wave:
     
  7. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    @ Entourage: :danke:
     
  8. passatmani

    passatmani Gast-Teilnehmer/in

    ????

    Hallo!

    So, nun sind wir auch nicht gscheiter worden....

    1. Termin AK Mistelbach - wir würden uns fürs einkommensabhängige KBG 12+2 entscheiden, jedoch auch die 24 Monate gesetzliche Karenz in Anspruch nehmen. Auskunft von der AK, sollte meine Freundin nach zB nach 15 Monaten schwanger werden - KEIN Anspruch auf Wochgeld da keine Berechnungsgrundlage vorhanden. AHA!

    2. Auskunft WGKK: gleiche Auskunft wie AK!

    So, meine Frage, hat noch wer eine höhere Ebene über die ich eine 100%ige Auskunft bekomme - finde das schon echt zum Sch*****, keiner kennt sich mehr wirklich aus (O-Ton AK!) weil die andauernd was ändern. Genau deshalb wollten wir ja ne Auskunft von der AK. Das Urteil kennt auch niemand, leider. Somit könnten wir es drauf anlegen und auch prozessieren sollte es so kommen was ich eh nicht glaube, aber wer weiß.

    Habt ihr noch einen Tipp für mich? Danke!
     
  9. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Fall 1: Wird deine Frau nach 15 Mon. schwanger, bekommt sie nichts, weil der Versicherungsfall Schwangerschaft nicht während des Bezuges eintritt.

    Fall 2: Wird sie in Monat 11 schwanger, bekommt sie ab 8 Wochen vor der Geburt Geld.

    Vor dem Urteil hätte sie auch da nichts bekommen, nur wenn sie 8 Wochen vor der Geburt noch KBG bezogen hätte, was bei der Einkommensabhängigen Variante fast nicht möglich ist.

    Im Endeffekt geht es " nur" um Geld für 8 Wochen, bei Kind 2 bekommt ihr dann direkt nach der Geburt gleich das Geld.

    Also man kann schon danach planen, aber wenn man noch warten will mit dem schwanger werden, würde ich warten, es geht ja nur um 8 Wochen, nicht um 16.

    Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

    Das Urteil ist also durchaus eine Verbesserung.

    Lg j
     
  10. riffels

    riffels Gast

    Wie würde sich die Höhe des Wochengeldes berechnet, wenn ich von einem ea KBG in die Schutzfrist eintrete, aber dazwischen geringfügig arbeite?
     
  11. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Da kann man sich auch noch erkundigen: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/BeratungUndInformation/Familienservice/Seiten/default.aspx
     
  12. emely77

    emely77 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    @jenta: vielen Dank für deine Erläuterungen!! waren sehr hilfreich!

    lg emely
     
  13. emely77

    emely77 Gast-Teilnehmer/in

    :eek:


    Hallo!

    Eine Frage hätte ich allerdings noch. Vielleicht kennt sich da jemand von euch aus und hilft mir weiter.
    Bei Fall 1 kann man kein eaKBG beziehen?
    Bei Fall 2 kann man eaKBG beziehen.Dies ist gleich hoch wie beim 1. Kind

    Habe ich das so richtig verstanden??

    vielen Dank und liebe Grüße
    Emely:wave:
     
  14. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    du gehst von falschen voraussetzungen aus.

    bei der einkommensabhängigen variante kann man bis 2000.- euro pro monat bekommen.

    wenn ich jetzt 1800 - 2000 euro monatlich bekomme (weil man zB durchaus auch als weibliche TU absolventin schon etwa 2.800 - 3.500 brutto verdient in den ersten berufsjahren) , dann sieht deine rechnung völlig anders aus.


    der einzige fall, der mir einfällt bei dem das einkommensabhängige (bei relativ hohem gehalt) dann doch vergleichsweise ungünstig sein könnte ist: bei mehrlingen,... beim einkommensabhängigen gibts keinen mehrlingszuschlag. http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=36711
     
  15. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    ich bin mir nicht so sicher, da sich ja das einkommensabhängige aus dem wochengeld (oder dem fiktiven wochengeld berechnet) ... und das lt. ogh-urteil ja neuerdings durchaus auch während/trotz der bestehenden - gesetzlichen (= max. 2 jahre) - karenz zusteht.


    siehe hier , das ist das fundierteste was ich gefunden habe, auf seite 4 beginnend: http://www.steuer-service.at/fileadmin/template/Fachzeitschriften/PVP_Jaenner_2011.pdf

    definitiv kein anspruch auf wochengeld bzw. einkommensabhängiges kbg besteht offenbar nur in der freiwilligen karenz (ab 24 lebensmonat bis zum 36. lebensmonat des erstkindes)

    die links sind dazu auch recht interessant:
    http://www.kleinezeitung.at/allgeme...chstrichter-bejahen-wochengeld-anspruch.story
    [ame="http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=692172"]Einkommensabh?ngiges Kindergeld - Parents & more | Community-Website[/ame]
    https://www.sozialversicherung.at/mediaDB/639054_KBG Neuerungen 2010.pdf
     
  16. JuliaFree

    JuliaFree Gast

    Wochengeld als Therapeutin?!

    Hallo liebe Selbständige (werdenden) Mütter!

    Ich hab das Problem, dass ich keine Vertretung in meiner restlichen Schwangerschaftszeit nehmen kann, ich bin Kunsttherapeutin und kann meine Klienten nicht weitergeben. Somit hab ich also keine Betriebshilfe und muss eine "Erklärung" abgeben, warum ich keine habe - beim Wochengeldantrag.
    HAT JEMAND ERFAHRUNG?? Das gilt ja für alle Therapeuten od. Dienstleister, die leider keine Vertretung in Anspruch nehmen können. Ich hoffe seeehr, das ich jetzt nicht das Pech habe und kein Wochengeld bekommen kann???
    Bin sehr dankbar für eure Erfahrungen in diesem Bereich!!

    GLG Julia.
     

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