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finanziell beste karenzlösung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 8 Januar 2011.

  1. passatmani

    passatmani Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wieso würden wir dann ein Wochengeld bekommen wenn sie nach dem 1. Jahr schwanger wird? Kennen uns da jetzt bald echt nimma aus....muss wohl noch einen Termin bei der AK ausmachen wegen Beratung um sicher zu gehen.

    Ich werde nicht zhaus bleiben, da nicht leistbar wenn nur sie dann arbeiten ginge. Bin BVA, warum sollte Mitversicherung ein Problem sein?
     
  2. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    nicht ausschließlich, aber ich würde es mir sehr genau überlegen müssen, wie ich die karenzzeit dann überbrücken kann mit so einer gehaltseinbuße, wenn es dann wieder nur mehr die pauschalvarianten gäbe.

    sicher darf man ein kind nicht nur vom geld abhängig machen, aber ich will das nicht unüberlegt angehen und dann keine nacht gscheit schlafen können, weil ich existenzängste habe. das einkommensabhängige kindergeld würde mir diese sorge nehmen, aber wenn dies nun wieder abgeschafft werden würde, wär das schon ein ziemlicher rückschlag für meinen kinderwunsch. das wäre ein ziemlicher zusätzlicher stress bei allen diesbezüglichen überlegungen und ich denk, da gehts mehreren frauen hier so.
     
  3. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    LG :wave:
     
  4. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Zitat: Man bekommt neuerdings Wochengeld, auch wenn man ohne KBG in Karenz ist.

    Bitte genau informieren, bevor man etwas schreibt. Man bekommt es nur, wenn man 40 Wochen vor dem Geburtstermin noch was bezogen hat. Bzw. wenn man während des KBG-Bezuges schwanger geworden ist. Wenn die passatmami in Monat 13 schwanger wird. bekommt sie nichts.

    @Passatmami: Du bekommst bei 30 +6 Wochengeld, wenn du während des Bezuges schwanger wirst. Und zwar 180 Prozent von deinen 432 Euro. Wenn du schwanger wirst, und das eaKBG ist ausgelaufen (zum Zeitpunkt des schwanger werdens früher: Zum Zeitpunkt des Beginn Muschu), dann bekommst du nichts.
     
  5. nickii79

    VIP: :Silber

    verdient dein lg/gg nicht so gut? tschuldige die indiskrete frage, aber ich denk mir, dass du nicht so schlecht verdienst, wenn du das eaKBG nehmen willst.
    ich würd mich nie voll und ganz auf die derzeitige gesetzliche lage verlassen - für die erste zeit mit dem kind kann man ja auch schon vorher was ansparen.
    ich versuch auch zu optimieren, aber trotz kiwu auf ein kind zu verzichten? die 1, 2 jahre karenz biegt man schon rum, oder?
     
  6. nickii79

    VIP: :Silber

    hab das gepostet, hab aber dazugeschrieben, dass ich nur den kleinezeitung-artikel als information habe.

    woher hast du das mit den 40 wochen? hast du einen link dazu?
    das würd ja wieder einiges ändern.
    würd mir aber komisch vorkommen, da es ja jetzt wochengeld gibt, weil während der karenz anspruch darauf besteht - egal ob bezug von kbg oder nicht...wie passt da diese 40-wochen-regelung rein?
     
  7. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    mein lg verdient zwar nicht so schlecht, aber er musste nach seiner scheidung wieder ganz von vorne anfangen und zahlt alimente für seine 2 söhne und unterhalt an seine ex (und das lebenslang). also bin ich die hauptverdienerin in unserer beziehung und wenn mein gehalt dann wegfallen würde, würde es halt sehr knapp werden, sofern es das ea kbg nicht mehr geben würde.

    ansparen tu ich eh schon seit langem, aber ich hab halt angst, dass irgendwas unvorgesehenes auf uns zukommen könnte, das wir in unseren planungen nicht bedacht haben. es werden immer wieder unnötige anwaltskosten fällig, weil lg von seiner ex vor gericht mit weiteren unterhaltsforderungen bombardiert wird. die gehen zwar dann meistens eh nicht durch, aber auf den anwaltskosten bleibt er halt trotzdem sitzen und die sind ganz schön geschmalzen. ich will mich nicht beklagen, ich hab mir halt nun mal einen lg mit "vorgeschichte" ausgesucht, dazu hat mich ja keiner gezwungen, aber die finanzielle situation ist halt nicht ganz so einfach mit dieser konstellation.

    nur auf die gesetzliche lage verlassen will ich mich natürlich nicht, aber das sparen hat halt irgendwo auch seine grenzen. vielleicht seh ich das ganze auch etwas zu eng, ich hab halt keinerlei erfahrungswert, was ein kind wirklich kostet, wie schnell man dann wirklich wieder arbeiten gehen kann, ohne dem kind etwas wichtiges zu nehmen. vielleicht ist es eh weit weniger schlimm, eine gewisse zeit lang mit wenig geld auskommen zu müssen, aber mich packen halt immer sehr schnell existenzängste.

    besonders wenn die ex immer und immer wieder forderungen stellt (sie ist da gemeinsam mit ihrem anwalt höchst kreativ), wo man halt nie weiß, ob sie diese zugesprochen bekommt oder nicht, das ist jedesmal ein psychischer supergau und es ist einfach kein ende in sicht. wenn ich dann höre, dass das ea kbg nun vielleicht wieder abgeschafft werden soll, dann fühlt sich das ganze sehr hoffnunglos an, so sehr ich auch versuche, optimistisch zu bleiben.

    ich würde nur mit sehr schwerem herzen auf ein kind verzichten können, aber ich frage mich halt, ob und wo man hier eine grenze ziehen müsste vernünftigerweise. aber gut, da gehts dann nicht nur um die karenzzeit, sondern auch um die zeit danach. aber die karenzzeit wäre finanziell halt die sensibelste zeit davon.
     
  8. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    @nickii:

    Hab nicht dich, sondern Xandruer gemeint. Antwort auf deine Frage:

    Weil es hier um eine Versicherungsfall geht. Man hat nicht generell Anspruch auf Wochengeld, nur weil man in Karenz ist. Wochengeld ist eine Versicherungsleistung. Früher war es so, dass der MuSchu eintreten musste, solange man noch KBG bezog. Jetzt ist es so dass der Versicherungsfall (=Schwangerschaft) eintreten muss, solange man noch KBG bezieht.

    Die Auskunft hab ich vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger in Wien.
     
  9. treble.clef

    VIP: :Silber

    die schwangerschaft muss eintreten, solange man in der gesetzlichen karenzfrist von 2 jahren ist, meinst du, oder?


    ist deine information vom hvb aktuell? das trifft dann auch auf das eakbg zu, oder? das wär nämlich schon eine gewaltige verbesserung, denn innerhalb eines jahres 2 kinder zu kriegen ist fast unmöglich.
     
  10. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    @Trinity:

    :hug:
    Wenn du dir so ein Kind wünscht, verzichte NICHT darauf. Auch ich habe vor meiner SS sehr gut verdient, und leb jetzt von nicht mal der Hälfte. (Trotz eaKBG, aber das ist eine andere Geschichte)

    Den meisten Frauen geht es so, und man schafft es. Sicher kostet ein Kind, aber man kann vieles gebraucht kaufen, man bekommt einiges geschenkt, und anderswo spart man dann automatisch wieder. Mit Kind geht man nicht mehr soo oft fort, ist öfter abends zu Hause etc.

    Nach einem Jahr kannst du wieder arbeiten gehen, in anderen Ländern ist das ganz normal.

    Und ich denke schon, dass bei den Unterhaltszahlungen berücksichtig wird, ob du in Karenz bist und mit dir auch ein Kind da ist, aber da musst du einen Juristen fragen.

    Lg und erfüll dir deinen Traum.

    Sorry für OT
     
  11. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Nein, die Schwangerschaft muss eintreten, solange man Kindergeld bezieht.
     
  12. treble.clef

    VIP: :Silber

    ah, sorry, hab schlecht gelesen: also, wenn ich noch eakbg beziehe, also noch vor dem 1. geburtstag von baby 1 mit baby 2 schwanger werde, krieg ich wieder das gleiche wochengeld, wie bei baby 1 und kann danach auch wieder das eakbg in gleicher höhe beziehen?

    hast das grad erst erfahren? das wär ja auch fast gleich gut.
     
  13. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Das weiß ich leider nicht, wie das läuft, ob du dann wieder eaKBG beziehen kannst. Das Wochengeld für die 8 Wochen kriegst aber bis zur Geburt. Und KGB für Kind 2 ab Geburt.
     
  14. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    Lt AK ist es jetzt so, dass man Anspruch auf Wochengeld hat, wenn man direkt aus der arbeitsrechtlichen Karenz, aber bereits nach Ende des KBG- Bezugs, in einen neuerlichen Mutterschutz wechselt.
    (Das gilt sogar rückwirkend für alle, deren neuerlicher Mutterschutz nach dem 1.1.2008 und während ihrer Karnez begonnen hat und denen das Wochengeld verweigert wurde.)

    Das geht sich sogar dann aus, wenn die Schwangerschaft nach dem KBG- Bezug eintritt. Ist also nicht Berechnungsgrundlage für das Wochengeld.
     
  15. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Interessant, habe andere Informationen (auch AK und eben der Jurist beim Hauptverband) Meine Infos sind ein paar Tage alt.
    Is eh egal, das 2. Kind lässt sich sowieso oft nicht so "timen" wie man will.

    Aber es ärgert mich schon, dass man so unterschiedliche Informationen bekommt.
     
  16. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    danke fürs mut machen!

    und ich hoff jetzt einfach mal, dass sich so schnell nichts ändern wird an den modellen. das ea kbg ist für viele frauen sicherlich eine enorme erleichterung bei der entscheidungsfindung, ob und wann man ein kind haben möchte. und es ist für viele frauen sicherlich mit abstand die finanziell beste lösung. daher hoffe ich, dass diese variante nicht so bald wieder gestrichen wird.
     
  17. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab die Information aus der aktuellen Ausgabe der AK- Zeitung (war heute im Postkasten). Es war aber auch schon, wie schon erwähnt in der Kleinen Zeitung ein Artikel drüber!
    Was die meisten, glaub ich, auch nicht wissen, ist, dass man sich das Geld 2 Jahre rückwirkend zurückholen kann!!
    Also an alle, dies betrifft: holt euch euer Wochengeld (1.1.2008 ist der Stichtag) "zurück"!!

    Zwecks "Timen": da hast du wohl recht- aber probiern muss man´s trotzdem und dann kann man eh nur hoffen, dass es so klappt, wie man´s gern hätte!
    Wir sind auch in dieser Situation und hoffen, dass unser 2. Baby "rechtzeitig" kommt.

    Mich ärgern unterschiedliche Infos auch, vor allem, wenns um so wichtige Dinge geht!!
     
  18. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du es nur aus der Zeitung hast, denke ich, dass meine Version stimmt. Auf die Zeitung habe ich nämlich im Gespräch mit der Juristin verwiesen, die meinte, dass das nicht exakt dargelegt worden wäre und dass es eben die 40 Wochen-Frist gibt. Eine andere Userin (ich weiß nicht mehr wie sie hieß) bekam auch diese Auskunft, die ich bekam.
     
  19. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    :eek: Voll arg und auch eine Frechheit, dass die Kleine und die ZAK die halben Sachen, wie eine Wochenfrist verschweigen!:boes:
    Tja- wer sich nicht doppelt und dreifach informiert, hat wohl Pech gehabt...
    Danke auf alle Fälle für deine Info! :)
    Dann werden wir wohl so basteln müssen, dass sich das auch ausgeht :rolleyes:
     
  20. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    ich habe meine "quelle" im parlament angezapft (frau lichtenegger von den grünen), sie geht der sache nach, aber bisher scheint nix dran zu sein, dass das einkommensabhängige kinderbetreuungsgeld wieder abgeschafft wird. ich werde euch auf dem laufenden halten...
     

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