1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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es geht mich nichts an, es geht mich nichts an...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von susa66, 28 Oktober 2011.

  1. edelfee

    edelfee Gast

    da bin ich aber ziemlich froh, wenn mein kind in eine schule geht, wo das nicht so streng gehandhabt wird, daß es eine anzeige (!) gibt, wenn ein kind mal 2,3 tage unentschuldigt fehlt. wo leben wir bitte? was steht auf dieses unerhörte vergehen? streichung der familienbeihilfe, abnahme der kinder und übergabe an eine pflegefamilie?

    man kann auch alles übertreiben.
     
  2. Berthold

    Berthold Gast

    Naja, edelfee, es hängt von der Schule bzw. vom BSI ab, ob sie es tolerieren wollen. Sie können, aber sie müssen nicht. Und es gibt nun mal eine gesetzlich verankerte Schulpflicht (und bevor jetzt wer schreit, ich weiß, dass es eigentlich eine Unterrichtspflicht ist, aber Hand aufs Herz, wer unterrichtet denn sein Kind wirklich a priori zuhause?), und die kann/soll auch durchgesetzt werden. Weil, wie wir alle wissen: Regeln, die nicht sanktioniert werden, um die scheißt sich keiner. Ich muss sagen, ich würd das auch nicht wollen. Hab was Besseres vor, passt scho. Geh ma heut mal nicht in die Schule/arbeiten/wohin auch immer (wo man eigentlich sein müsste). Lassma die Depperten hingehen, die verdienen es nicht anders. Und die Lehrer(innen) sowieso, die werden ja dafür bezahlt, auch wenn sie vor halbvollen Klassen stehen!

    Schau, ich weiß eh, dass hier das Prinzip des Steyrer Stadtpfarrers beim Predigen gilt ("ich kann es mir eigentlich sparen, weil die, die da sind, die wissen's eh, und die die's brauchen würden, san eh net do!"). Aber ich wage mal die Vermutung, dass grad die Kinder, deren Eltern die Anwesenheit in der Schule ein bisserl lockerer sehen, eigentlich den Unterricht am Notwendigeren hätten. Stimmt's nicht? (Anwesende wie immer ausgenommen, eh kloa.)

    Und einen Tag für ein Begräbnis, den gibt jeder Lehrer frei, dafür braucht man nicht mal zur Direktorin gehen - das ist menschlich völlig verständlich und rechtlich in Ordnung. Aber 2-3 Tage einfach unentschuldigt nicht gehen ... sry, da fehlt mir jedes Verständnis, das ist für mich unvorstellbar. Bin wohl aus einer anderen Zeit.
     
  3. ellela

    ellela Gast

    So wie es ausschaut geht es um 5 Fehltage innerhalb von 3 Schuljahren. Da passt das was du geschrieben hast nicht dazu. Und jede Mutmaßung wie die betroffenen Kinder in der Schule sind finde ich vollkommen fehl am Platz.
    Ich finde die Vorgehensweise auch nicht in Ordnung, aber die Kirche kann man trotzdem im Dorf stehen lassen.
     
  4. Artemis

    Artemis Gast-Teilnehmer/in

    Das hat mit dem Land nichts zu tun :eek: :D

    Wann immer ein Satz mit "Es geht mich ja nichts an" anfängt, dann würde ich ihn gleich gar nicht zu Ende denken ;)
     
  5. Berthold

    Berthold Gast

    Tut mir leid - die kam nicht von mir, das war die offizielle Begründung der Schule, warum man da heuer so streng ist! Quasi: wären es die guten Schüler, dann könnte man schon mal einen Tag freigeben - aber grad die sind es nicht, und es handelt sich auch nicht um Tage, sondern um Wochen! Also, die 5 Fehltage sind da schnell überschritten.
     
  6. ellela

    ellela Gast

    Das ist eine sehr ökonomische Denkweise :cool:
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Es ist nicht oft vorgekommen - aber wenn, habe ich geschrieben: ich..... ersuche das Fernbleiben meine(r)s Tochter/Sohnes von bis zu entschuldigen - hat immer gereicht - hätte ICH keine Entschuldigung geschrieben - DANN wäre es unentschuldigt gewesen.

    -Fleur-
     
  8. edelfee

    edelfee Gast

    ich würde es auch nicht so machen, aber 2,3 tage im jahr ist jetzt im hinblick auf die schulpflicht nicht etwas tragisches, was an den prinzipien der schulpflicht kratzt. die familie ist offenbar aus dem ausland. vielleicht wissen die nicht, daß sie vorher um erlaubnis fragen müssen? vielleicht war es immer so, daß sie einfach gefahren sind und niemand hat ihnen gesagt, daß sie zum bsi müssen?
     
  9. Berthold

    Berthold Gast

    Ich reg mich ja eh nicht über die Familie auf, Fee.
    Ich wunder mich nur ein bisserl über die Leute hier, die es besser wissen müssten aber trotzdem ganz normal finden! :confused:
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Was genau regt dich auf ? Dass ich meinen Kindern ein oder zweimal in der ganzen Schulzeit eine Entschuldigung (ohne Angabe von Gründen) geschrieben habe, obwohl ich wußte, dass sie halt an diesem Tag einfach keinen Bock hatten ?

    -Fleur-
     
  11. leelee

    leelee Gast

    Vielleicht weil es um ein Schulfest geht und um 4 Fehltage vor 2 Jahren?
    Tut mir leid, darauf herumzureiten ist schlicht lächerlich. Sowas würde mir ja nicht mal auffallen, ich merk mir doch nicht über Jahre, ob völlig Fremde ihr Kind ein paar Tage früher aus der Schule nehmen.
     
  12. Eigentlich ist das Sache der Lehkräfte bzw. der Schule, die könnten (wenn gewollt) dagegen etwas unternehmen.

    Bei uns gab es noch keine Strafandrohung (in einigen Bundesländern werden ja schon Strafen ausgestellt) aber extra darauf hingewiesen, dass ein Freistellungsantrag für Urlaub/verlängertes Wochenende/etc. nicht mehr erfolgen soll.
    Unter der Hand: es wird auch nur mehr in Ausnahmefällen bewilligt.

    Erhöhtes Aufkommen, erfordert erhöhte Maßnahmen. Scheinbar ist es in den letzten Jahren zu üblich geworden die Kinder tageweise oder auch länger für Urlaube und ähnliches vom Unterricht freistellen zu lassen - wurde die Freistellung abgelehnt waren die Kinder eben krank. Die Ausnahme wurde sozusagen zur Regel.

    In Deutschland wird eine Streichung des Kindergeldes für Schulschwänzer diskutiert, in Frankreich wird bereits gestrichen. In Deutschland gibt es schon lange Bußgelder für unentschuldigtes Fernbleiben.
     
  13. Berthold

    Berthold Gast

    Noch mal: aufregen tut mich gar nix. Nur wundern.
     
  14. Soweit ich das verstanden haben muss das Fernbleiben begründet werden. Krankheit ist klar, Urlaub nicth mehr. Wenn das Fernbleiben nicht bewilligt wurde ist es auch nicht entschuldigt.
     
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Aber widersprichst du mir, wenn ich sage, wenn ich die Entschuldigung schreibe - ist es nicht unentschuldigt.

    Ich bin der Meinung, Menschen sind keine Maschinen - auch Kinder nicht - wenn ich 2 Tage im Jahr 1 Tag keine Lust (sprich keine Energie) habe, arbeiten zu gehen, dann ist das ein Z und nicht mehr - da brauche ich nicht einmal eine Bestätigung vom Arzt.

    -Fleur-
     
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Habe ich noch nie gehört - wenn jemand darauf bestanden hätte, wärs Krankheit gewesen und so zur Kenntnis zu nehmen - ich bin die Erziehungsberechtigte und wenn ich sage meine Kinder sind krank, dann sind sie krank.

    -Fleur-
     
  17. Für Krankheit brauchst keine Bestätigung aber wenn Kind sich dann verplappert (vorallem VS Kinder) ist das auch nicht unbedingt förderlich für das Vertrauensverhältnis und könnte dann durchaus bei mehrmaligen Vorkommen auch angezeigt werden.
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Die sind ja krank - nur wissen, dass ich weiß, dass sie es nicht sind ;)

    -Fleur-
     
  19. Den Satz kapier ich jetzt nicht so ganz.
     
  20. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    hoppala, da hab ich was vergessen, es muß heißen: sie sind ja krank, nur wissen sie nicht, dass ich weiß, dass sie nicht krank sind - sprich man kann ruhig einmal ein Auge zudrücken.

    ...und was ist da jetzt wirklich so tragisch, wenn in 2 bis 3 Jahren ein Kind 4 Tage fehlt - ich sage ja nichts wenn das Wochen sind.

    -Fleur-
     

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