1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Erbe, wenn Haus vorhanden...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 22 April 2012.

  1. tondy

    VIP: :Silber

    Es steht ja eh jedem frei, ein Testament zu machen. Hast du deines schon gemacht?
    Das mit dem machen müssen, sobald Besitz da ist, ist nicht umsetzbar. Wer stellt denn wie fest, ob die Zeitwerte des Vermögens die Schulden übersteigen? Außerdem ändert sich das laufend - wer überprüft das wie, wann und wie oft?
    Und bezüglich finanzieller Ruin der Witwe: sie besaß vor dem Tod 3/6 einer Immobilie, nach dem Tod 4/6. Wo ist der Ruin?
     
  2. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    wäre das Erbrecht anders als zur Zeit, so würden daraus massive Probleme entstehen. Es ist historisch so gewachsen und in vielen Bereichen sehr sinnvoll. Aus diesem Aspekt muss man es eben betrachten.

    Enterben geht unter bestimmten Voraussetzungen, aber es sichert das Gesetz eben auch vor subjektiver Bevorzugung gewisser Personengruppen. Schlussendlich gilt dieses Recht für jede Generation gleich und auch ich muss mir daher Gedanken machen welche Verhältnisse ich nach meinem Tod hinterlasse. Ich habe meine Kinder in die Welt gesetzt und habe somit Zeit meines Lebens auch eine gewisse Verantwortung ihnen gegenüber. Die erlischt nicht nur weil sie Erwachsen werden. Ebenso hoffe ich das meine Kinder mir gegenüber und gegenseitig auch Verantwortung übernehmen werden.

    Leider machen das die wenigsten wirklich gut. Weder Vorsorgen noch füreinander einstehen.

    in diesem Fall gilt wie sonst auch immer, wer sich darüber rechtzeitig Gedanken macht und die richtigen Schritte setzt hat nachher eben nicht das Nachsehen. Ansonsten bleibt man hie und da auch mit Härtefällen übrig.

    MfG, Zdrahal
     
  3. Silmum1

    VIP: :Silber

    Das Haus ist ihr Leben - sie liebt es und hat es mit ihrem verstorbenen Mann wirklich wunderschön hergerichtet. Sie kann es einfach nicht verkaufen, weil sie daran zugrunde gehen würde! Finanzieller Ruin deshalb, weil sie einen Kredit aufnehmen muss, um die Kinder auszuzahlen!
     
    peklis und Kinderstube gefällt das.
  4. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Hi!

    Also prinzipiell finde ich unser erbrecht schon halbwegs ok.

    Zum konkreten Fall: bitte beachte dass es für hinterbliebene eheleute beim Wohnsitz sonderRegelungen gibt. Wenn sie ein "dringendes wohnbedürfnis" hat, dann schauen ihre Karten schon besser aus.sie müsste dann ev höchstens einen teil oder auf raten oder so sofort an die anderen erben auszahlen. Soweit ich halt weiß.

    Google mal nach "erbrecht eheliche Wohnung" oder dergleichen!

    LG
     
  5. ich habe das damals so verstanden.
    wenn ein haus da ist, dann MUSS man die kinder nicht auszahlen.
    sie bekommen das erst wenn der andere verstirbt.
    man kann von einem haus nicht abbeißen und daher ist der partner nicht verpflichtet geld auszubezahlen und sich in schulden zu stürzen.
    die kinder müssen warten und dürfen auch nicht ins haus ziehen oder etwas verändern.
     
  6. ich finde es nicht richtig, dass menschen nicht bestimmen dürfen, was mit ihrem besitz passiert.
    gerade wenns ums erben geht, verändern sich die menschen oft negativ und dann wirds grausam.
    das mit dem enterben ist auch so eine sache.
    ich kenne im bekanntenkreis eltern, die wirklich nett sind und sich sehr bemüht haben.
    ihre kinder sind unangenehme erwachsene geworden, es gab enorm viel probleme und sorgen.
    dann stirbt ein elternteil und der andere muss sich herumstreiten.
    leider kann man kinder nicht so leicht enterben, was ich frech finde.
    man soll mit seinem besitz machen können was man will.
     
    Silmum1 gefällt das.
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Naja. Es gibt halt auch die andere Seite.zb ein Kind schert sich jahrelang um die Eltern. Das andere kommt relativ zum Schluss daher, schleimt sich ein und kriegt dann das ganze erbe. Vor allem bei beginnender demenz ist das nicht schwer. Da ist der Pflichtteil ein gewisser Schutz.

    Oder die Eltern mögen eines ihrer Kinder halt schon immer nicht. Oder ein durch einen Seitensprung gezeugtes Kind.

    Es gibt immer zwei Seiten!

    LG
     
  8. anroma

    VIP: :Silber

    Ich denke, da geht es aber um gemeinsame Kinder - bei der TE ist es ja so, dass es sich nur um die Kinder des Mannes handelt, denen die "Stiefmutter" ziemlich egal sein kann, weil sie ja eigentlich in keinem Verwandschaftsverhältnis zu ihr stehen.
     
  9. anroma

    VIP: :Silber

    Im Prinzip darf man es ja bestimmen, man muss ja nur ein Testament hinterlegen.
    Wurde kein Testament hinterlegt, war der Verstorbene mit der gesetzl. Regelung einverstanden.
     
  10. DonPulpo

    VIP: :Silber

    Die gesetzliche Regelung ist meiner Meinung nach sehr sinnvoll. In manchen Fällen sicher auch ein Testament. Ich habe mich selbst mit diesem Thema auseinandersetzen müssen und habe hier den einen oder anderen Kommentar dazu geschrieben. Im Handbuch zum Erbrecht habe ich folgendes nachgelesen:
    Grundsätzlich gilt, dass der überlebende Partner, der den Anteil des Verstorbenen durch Zuwachs erhält, an die Verlassenschaft oder später an die Erben die Hälfte des Verkehrswerts des Mindestanteils als Übernahmspreis zu bezahlen hat. Diese zumeist beträchtliche finanzielle Belastung für den Überlebenden ist nur dann gemildert, wenn die Höhe der Zahlungspflicht des überlebenden Partners an die Verlassenschaft einvernehmlich bestimmt wird; dies setzt voraus, dass kein Inventar zu errichten ist und dass dadurch nicht in die Rechte von Gläubigern oder Pflichtteilsberechtigten des Verstorbenen eingegriffen wird. Das Gesetz macht jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Zahlungspflicht des überlebenden Partners gemäß § 14Abs. 2 WEG 2002. Also so bezieht es sich zumindest auf das gemeinsame Wohneigentum. Inwiefern hier Häuser miteinbezogen werden können, kann ich dir leider nicht beantworten. Auf jeden Fall solltest du einen Notar aufsuchen!

    Falls du diesen Absatz nachlesen möchtest -> hier das Handbuch

    Gruß, Pulpo
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden