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einvernehmliche kündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von venom, 14 September 2011.

  1. Nic23

    Nic23 Gast-Teilnehmer/in

    Der einzige Quatsch hier war, dass ich mich verschrieben habe, denn das gilt natürlich bei Abfertigung alt. Bei Abfertigung alt ist es tatsächlich so, dass der Arbeitgeber die gesamte Abfertigung zu zahlen hat bei einer einvernehmlichen Lösung. Wenn man in der Karenz oder der Elternteilzeit kündigt, hat man sehr wohl Anspruch auf die halbe Abfertigung. Bei Abfertigung Neu zahlt der Arbeitgeber monatlich einen Prozentsatz des Gehaltes in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein. Bei Verlassen des Unternehmens nimmt man diesen Anspruch mit bzw. kann sich unter bestimmten Voraussetzungen das Geld auszahlen lassen.

    Eine einvernehmliche Kündigung gibt es nicht - nur eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Und bei einer einvernehmlichen Lösung hast du IMMER das Recht auf Abfertigung. Allerdings hat dein Arbeitgeber keinen Vorteil, wenn er einer einvernehmlichen Lösung zustimmt, sondern höchstens den Nachteil (wenn du im Abfertigung Neu System bist), dass er dir die gesamte Abfertigung zahlen muss. Wenn du selbst kündigst, dann erhältst du die halbe Abfertigung.
     
  2. Wolke

    Wolke Gast-Teilnehmer/in

    Naja das is dann schon wieder relativiert...

    Erstens hast du Abfertigung Neu geschrieben und zweitens fehlt der Zusatz bei der Selbstkündigung, dass man sich in Karenz od. Elternteilzeit befinden muss UND rechtzeitig vor dem Austritt Bescheid geben muss.

    Einfach zu schreiben, dass man bei Selbstkündigung die halbe Abfertigung bekommt ist nun mal Quatsch...
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    :confused:

    - kündigen will er sie nicht, er hätte gerne dass sie wiederkommt.
    - selbst kündigen: sie verliert die abfertigung
    - mutterschaftsaustritt (mit halber abfertigung) geht nimmer
    - ob elternnteilzeit geht und ob das somit ein verhandlungsargument wäre geht aus den posts nicht hervor

    ja was soll denn also besser für sie sein, als eine verhandelte einvernehmliche wo sie immerhin 1 monat abfertigung statt gar nix bekommt?

    lg
     
  4. Nic23

    Nic23 Gast-Teilnehmer/in

    Hättest du denn grundsätzlich Anspruch auf Elternteilzeit (bist du mind. 3 Jahre im Betrieb beschäftigt, hat der Betrieb mind. 21 Arbeitnehmer)?
     

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