1. Reden wir miteinander ...

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"Einvernehmlich" oder???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von spacedakini3, 8 Juni 2011.

  1. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    ein wichtiger vorteil für den AG ist bei einvernehmlichen kündigung vor allem, dass er ziemlich sicher vor einer kündigungsanfechtung geschützt ist. sprich: wenn du jetzt deiner kündigung zustimmst, wirst du wohl kaum in ein paar tagen beim arbeitsgericht stehen und eine anfechtungsklage einbringen;)

    wenn du dich auf eine einvernehmliche einlässt, dann bestehe bitte auf die sog. postensuchtage (siehe fett). bei 6 wochen kündigungsfrist kommen da immerhin noch 6 freie tage zusammen, die du zB - je nach vereinbarung - auch am ende der kündigungsfrist konsumieren kannst und diese somit verkürzt.

    wenn du einer einvernehmlichen zustimmst, heißt das noch lange nicht, dass damit gleichzeitig die kündigungsfrist verkürzt wird. das ist alles vereinbarungssache und du kannst so das beste für dich herausschlagen.
    vor allem auch in bezug auf dienstzeugnis (vielleicht darfst du es zumindest teilweise sogar selbst formulieren;):rolleyes:) und eben diese postensuchtage.
     

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