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Einspruch gegen Anonymverfügung in Wien?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 30 September 2015.

  1. bluegrass

    VIP: :Silber

    War das in einem Parkpickerlbezirk?
     
  2. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    In wie weit kann die Polizei vor Ort diese Daten prüfen? Und nur weil jemand dort gemeldet ist, heißt es ja auch wieder nicht, dass er der Eigentümer ist und somit die Berechtigung hat dort zu stehen. Aus meiner Sicht kann das dann nur darauf hinauslaufen, dass eben gestraft wird und sollte es sich tatsächlich um den Eigentümer handeln, wird dem Einspruch stattgegeben.
     
  3. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Laut aktueller OGH Entscheidung ist zu prüfen, ob ein Umstand vorliegt, der einen Verkehrs-Verstoß auf einfache Weise beheben kann. So darf zum Beispiel nicht einfach abgeschleppt werden, wenn ein Zettel mit einer Kontakt-Telefonnummer hinter der Scheibe liegt.

    "Einfach vorsorglich" strafen sollte nicht mehr möglich sein.

    Am Effektivsten ist ein kleines vergilbtes Schild "Arzt im Dienst" hinter der Scheibe. Ich hab letztens einen Nachmittag lang in Wien Eins neben einem riesigen BMW-SUV mit einem solchen Schild geparkt. Der stand da, als ich gekommen bin und immer noch, als ich wegfuhr. Ich hatte einen Strafzettel (trotz Parkschein, ich hab eine neue "Anwohner-Zone" übersehen). Er hatte keinen Strafzettel (trotz nicht vorhandenem Parkschein und nicht vorhandenem Parkpickerl). Innerhalb der 5m Zone einer Kreuzung stand er auch noch, der "Arzt im Dienst".
     
  4. Alex3

    VIP: :Silber

    Ich glaube, diese Frage stellt sich gar nicht. Ein Firmenfahrzeug stand länger als die erlaubten 10 Minunten auf einer mit Zickzackstreifen gekennzeichneten Fläche vor einem Haus. Taferl war keines angebracht, gesehen hat die Amtsperson von unseren Leuten auch keiner, ergo: Strafzettel.

    Ich habe daraufhin angerufen und herumgesudert und die freundliche Dame am Telefon meinte, ich hätte eine Chance gehabt, hätten wir den Stafzettelverteiler vor Ort angesprochen. So habe ich halt Pech gehabt. ;)
    Wie gesagt, beim nächsten Mal weiß ich es besser.
     
  5. bluegrass

    VIP: :Silber

    Was verstehst Du unter "Taferl"?
    Eine Tafel, welche die Entrichtung der Parkometerabgabe nachweist oder ein Zettel "wir tun hier arbeiten"?
     
  6. Alex3

    VIP: :Silber

    Zweiteres, denn Parkgebühr wäre ja davon unabhängig zu entrichten, sofern verlangt.
     
  7. mo-mo

    VIP: :Silber

    ich war so dreist und habe bei einer anonymverfügung (geschwindigkeitsüberschreitung) einspruch erhoben, weil ich die strafe sehr überhöht fand.
    fazit 25 euro mehr als bei der erstabstrafung. :mad:
    klar, die erhöhen, damit keiner auf die idee kommt, öfter mit einem einspruch mehrarbeit zu verursachen.
     
  8. Urquelle

    VIP: :Silber

    ich hab das vor Ewigkeiten auch mal gemacht - mit der Info, dass ich gerade in Ausbildung befindend nur über wenig Geld verfüge (war mit dem Auto meines Vaters), und es war eine temporäre Beschränkung mit Zusatz "Achtung Rübentransporte" (oder so ähnlich) - und mir ist das an einem Sonntag passiert, allerdings sind sonntags die Rüben nicht transportiert worden -- das habe ich auch erwähnt (also dass meine Geschwindigkeitsübertretung nicht gefährdend war)

    --> ich musste nur 2/3 der ursprünglichen Strafe zahlen :)
     

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