1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Echt skurril, diese Gesetzeslage, da vergeht einem das Dazuverdienen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 28 Januar 2011.

  1. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Wann ist denn die neue Situation eingetreten

    Ab Eintreten einer neuen Situatiton gibts wieder neue Fristen...

    Da könnte es schon noch Chancen geben, ich persönlich kenne mich aber nicht so aus..
    Bei solchen Summen zahlt ich eine halbe Stunde bei einer guten SteuerberaterIn schon aus.
    Vielelicht ist noch was zu retten.
     
  2. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Kopierpapier, VOR Karte, Taschenrechner, Lineal...
    gebrauchte Geräte (ebay und Privatrechnung)

    Irgendwas hast sicher noch für den Auftrag gekauft
     
  3. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    hast du vergessen zu beantragen, dass du von der sva-pflichtversicherung ausgenommen wirst, oder:confused:

    sonst kann ich mir das nicht vorstellen - 300euronen sind ja so oder so geringfügig, warum musst du da die versicherung nachzahlen:confused:

    (ich arbeite das ganze jahr selbständig geringfügig und muss nix versichern, da unselbständig versichert - und DAS wärst du ja übers ams auch gewesen...)
     
  4. spacedakini3

    VIP: :Silber

  5. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Welche neue Situation? Ich seh hier keinen Wiederaufnahmsgrund.
     
  6. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Was soll mir das noch bringen bei der Steuererklärung 2008????
     
  7. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Befreien lassen kann man sich nur, wenn man nicht während der letzten 5 Jahre mehr als 12 Monate pflichtversichert war. Ob das auf den TE zutrifft, weiss ich nicht.

    Aber Dein erster Satz ist ganz wichtig: generell ist man ab dem 1. Euro pflichtversichert (soweit man Gewerbetreibender ist, anders bei neuen Selbständigen) - Befreiung nur auf ANTRAG und den kann man nicht rückwirkend stellen (spätester Zeitpunkt wäre, wenn man die Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr beim Finanzamt einreicht - so kulant ist zumindest die Wiener SVA).
     
  8. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Eventuell kannst du die Rückzahlung des Bezuges von Arbeitslosengeld abwenden... wobei, wie gesagt: die 12% (6%? - wäre aber wohl zuwenig) Betriebsausgabenpauschale wären dir auf jeden Fall zugestanden - ist deshalb wohl plausibler, als nachträglich irgendwelche Betriebsausgaben zu konstruieren.

    Den Einkommensteuerbescheid 2008 wirst du nicht mehr öffnen können... aber vielleicht vor dem AMS argumentieren, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2008 in Wahrheit um 12% geringer gewesen sind, du dir aber beim Einreichen der Steuererklärung mangels Steuerbelastung keinen Kopf gemacht und deshalb das Pauschale nicht geltend gemacht hast.

    Wie gesagt: wenn du tatsächliche Ausgaben geltend gemacht hast, ist das hier hinfällig.
     
  9. bluegrass

    VIP: :Silber

    Bei der Problematik haben sogar ehemalige Finanzminister keinen Durchblick, wie man so hoert.
     
  10. Q

    Q Gast

    Tatsächlich finde ich es rechtspolitisch bedenklich, dass bei der Aufnahme von Selbstängikeit in kleinstem Umfang gleich ein paar solche Fallen lauern und man mindestens drei Anträge explizit stellen muss, um sie zu vermeiden:
    a) Ausnahme von der Pflichtversicherung
    b) Ausnahme von der Umsatzsteuer -oder-
    c) USt-Bemessung nach vereinnahmten Entgelten

    Dazu kommt, dass das AMS offenbar keinen Tau hat, wie es Arbeitslose beraten soll, die sich selbständig machen möchten.
     
  11. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    traue nie einem berater. aber es gibt ja das ams-projekt für selbständige in spe (wie heißts gleich?)
    DA sitzen dann schon profis.
     
  12. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Naja - ich bin mir da nimma ganz sicher, mit haben da zuletzt 2 Frauen vom Frauenförderungsprogramm Stein und Bein gewschworen, daß die "Wiedereinstiegskurse für Frauen nach der Karenz" nur für Frauen wären und nicht auch für Männer.
     
  13. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    na, ich hab ja ein paar arbeitslose wochen in diesem ams-projekt verbracht (wie hieß es doch gleich, ist schon so lange her...) - das war ein tadelloser selbständiger unternehmensberater, der da vom ams für fälle wie mich angemietet wurde... (also kein ams-mitarbeiter, nur extern)
    hat mir schon tolle sachen begebracht, und ich bin seit 08 pannenfrei selbständig:D
     
  14. spacedakini3

    VIP: :Silber

    UGP

    Unternehmensgründerprogramm

    Ja, das ist schon gut. die kennen sich auch besser aus.
     

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