1. Reden wir miteinander ...

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dumpstern/containern - machts wer?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 8 August 2013.

  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt - Lebensmittel sind kritischer, denn davon können Menschen krank werden oder sterben.

    Frag' das mal die MA48...
    hui, oder probiere, am Mistplatz was aus einem Container rauszunehmen und mitzunehmen. Man darf was nehmen SOLANGE es von dem, der es auf den Mistplatz bringt noch nicht AUSGELASSEN wurde.
     
  2. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Solange man es nicht direkt aus dem Mistkübel verkaufen kann oder will brauch ma ein Geschäftslokal, eine Logistik, eine Regalbetreuung etc.

    Dann sind die Preise sind festgesetzt und vor einiger Zeit ging doch durch die Gazetten, dass sich ein Betreiber eines solchen Marktes ordentlich g´sund g´steßn hat. ;)
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Wieso für den guten Zweck?

    Ich denke, da gäbe es bessere zwecke, als zuzuschauen, wie sozial bedürftige sozial bedürftig bleiben - und ganz ehrlich - auch die sozialmärkte arbeiten mit Gewinn...
    Warum sollte man da also mithelfen, wenn ein paar wenige Leute abcashen?
     
  4. gaffatape

    gaffatape Gast

    wenn es am mistplatz oder in den autos ist, ist es im eigentum der ma48
    wenn es dort noch nicht ist, ist es herrenlos
    so stehts im gesetzestext!

    wenn man sich etwas bemühen würde, könnte man die sache mim essen weitergeben durchaus so machen, dass keine gefahr für leib und seele besteht
    der mensch müsst sich nur ein bissi bemühen und nicht den bequemsten weg suchen, nur weils ihn selbst halt nicht direkt betrifft
     
  5. gaffatape

    gaffatape Gast

    ich rede von den kosten der supermärkte, die die waren spenden könnten
    nicht von den kosten der sozialmärkte
     
  6. gaffatape

    gaffatape Gast

    warum bleiben sie sozial bedürftig, wenn sie sich mal ausnahmsweise ein brot kaufen können?
     
  7. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Ganze Entsorgungsbetriebe würden wir lahm legen, Arbeitsplätze gingen verloren - die haben ihren fixen Platz in der Kette.

    Danke Stefan, das geht scheinbar an allen vorbei - dass die Sozi-Markt-Betreiber nicht auf der Seite derer, die für Gottes Lohn arbeiten, stehen. :)
     
  8. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Waren?
    Das ist dasselbe wie bei der alten Kleidung - es ist Müll - und man schiebt ihn halt wo hin, und dort erwartet man sich dann Dankbarkeit - es ist Müllentsorgung, net mehr.
     
  9. gaffatape

    gaffatape Gast

    ich glaub, es gäbe immer noch genug dreck, der beseitigt werden müsste...
     
  10. gaffatape

    gaffatape Gast

    du nennst frische milch, weiches brot, grünen salat, rote, feste tomaten,... MÜLL?
    verwöhnte gesellschaft!
     
    Rosenkrantz und Mpazi.Lu gefällt das.
  11. hanna59

    VIP: :Silber

    KaktusblueteKaktusbluete: kannst mir das bitte ein bissl ausführen, wie das mit dem dumpstern geht? gerne auch per pn

    was für grundausrüstung da notwendig is usw. mich interessiert das thema echt.
     
  12. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Es ist Müll, für den Betrieb, für den Entsorger und für die Leut, die´s im Markt net gekauft haben ebenfalls.

    Ich hab keine Problem, ich hatte nach Silvester 3 kg vom feinsten Räucherlachs. :)

    Frag mi net woher? :D
    Ich habe mich bereits geoutet. ;)
     
  13. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Laut Punkt 1 ist alles möglich.
    Und:

    § 15
    Müllsammelgefäße
    (1) Die Eigentümer (Inhaber) der im Pflichtbereich gelegenen Grundstücke und der mit Anschlußbewilligung in die öffentliche Müllabfuhr einbezogenen Grundstücke (§ 13) sind verpflichtet, für die Lagerung des auf ihren Grundstücken anfallenden Haushaltsmülls nur die vom Verband beigestellten Müllsammelgefäße zu verwenden. Die Müllsammelgefäße verbleiben im Eigentum des Verbandes.
     
  14. gaffatape

    gaffatape Gast

    die gefäße
    vom inhalt steht da nix
     
  15. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Aber wie sieht das Ganze rechtlich aus?

    Diese Frage ist in Österreich umstritten. Aktuell gibt es noch keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.
    In Frage kommen Diebstahl (§ 127 StGB) bzw. Einbruchsdiebstahl (§ 129 StGB), wenn man mithilfe eines nachgemachten Schlüssels in einen Müllraum gelangt. In der Praxis macht die Polizei meist eine Anzeige wegen Diebstahl. Das Verfahren wird aber oft außergerichtlich ohne Verurteilung oder Prozess beendet.
    Es ist jedoch fraglich, wer und ob überhaupt jemand Eigentümer_in der Lebensmittel ist und ob sie einen Wert im rechtlichen Sinne haben. Beides wäre aber Voraussetzung, damit ein Diebstahl an ihnen begangen werden kann. Gerichtlich wirklich entschieden ist diese Frage derzeit (soweit uns bekannt ist) nur bei Retourware. Diese erkennt man daran, dass sie sich im Regelfall nicht in Müllcontainern, sondern in Plastiksteigen mit Rückschein befindet. Falls man diese mitnehmen sollte, würde man rechtlich gesehen einen Diebstahl begehen. Ansonsten befindet mensch sich in einer rechtlichen Grauzone.
    Einen ausführlichen Artikel dazu findet ihr auf Rechtsinfokollektiv »
    quelle

    Das da hätten wir, ist aber schon ein Jahr alt - soweit ich weiß ist net viel passiert bis dato. ;)

    Zum Dumpstern ansich: Das ist eine Einstellungssache - hat man´s und steht dahinter, dann tut man´s - wenn man anfägt rechtlich herumzueiern ist gescheiter man lässt es.

    Es ist ein Risiko, es ist rechtlich nicht gedeckt, man geht auf dünnes Eis.

    Um´s Dumpstern geht´s eh schon lang nimmer, da geht´s um´s diskutieren ob´s rechtens ist oder nicht.

    Mal ehrlich: Wäre es ofiziell legal und jeder dürfte es tun - dann hätten wir Schlangen vor den Müllräumen oder?

    Es ist definitiv nix für jedermann. ;)

    Es ist eine Lebenseinstellungssache und das tut man mit Gesetzbücherl im Rücken genauso wie ohne und mit Risiko.

    Wie oben gesagt, für "Sicherheitsfanatiker" und Leut, die bestätigt haben müssen, dass sie alles richtig machen, ist es nix.
     
  16. Rosenkrantz

    Rosenkrantz pensionist mit begeisterung

    es ist retourware für die handelskette. erst wenn die retourware tatsächlich im müll landet, ist es müll. jeder filialleiter kriegt probleme, wenn er zviel an retourware hat. es ist ein balanceakt zwischen dem benötigten bedarf (gewünschter frischware) und altware entsorgen.

    solange leute um 18 uhr noch frisches brot wollen, ist das problem nicht lösbar.

    schaut euch das kaufverhalten im supermakrt an. die frischware wird in den regalen hinten eingeschlichtet, vornde die ware, z.b. milch, von gestern, vorgestern ... die leute angeln sich die milch von hinten raus, obwohl die vorne noch genauso gut ist. da könnt ich noch viel aufzählen und bin im übrigen bei kaktusblüte. ;)

    ablaufdatum bedeutet nicht, daß es ab sofort schlecht ist, sondern daß es ab diesem datum nicht mehr verkauft werden darf. das ist alles. so ist zb das aublaufdatum bei chokolade ein witz. schokolade hält sich jahrelang, trotzdem wird entsorgt.
     
    Kaktusbluete gefällt das.
  17. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    (2) Das Entleeren der Abfallbehälter durch andere Personen als durch die Beauftragten der öffentlichen Müllabfuhr sowie das Umleeren und Durchsuchen der Abfallbehälter ohne zwingenden Grund ist verboten.
    (3) Weiters sind die mutwillige Beschädigung von Abfallbehältern, die grundlose Entfernung vom jeweiligen Standplatz und jede Änderung der Beschaffenheit der Abfallbehälter, etwa durch Entfernung der Lärmdämpfer, des Deckels udgl., verboten.
     
  18. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Doch - durch eine Freigabe der Öffnungszeiten
     
    0xym0r0n gefällt das.
  19. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die Supermärkte dürfen nur Sachen, die noch nicht abgelaufen sind, an Sozialmärkte, Gruft, etc. weiter geben. Lebensmittel, deren MHD abgelaufen ist, müssen vernichtet werden, selbst wenn sie theoretisch noch eine zeitlang verzehrbar wären.

    So ist das Gesetz in Österreich und auch in Deutschland. Ansonsten würden sich die Supermärkte nicht nur strafbar machen, sondern sie wären auch haftbar, wenn sich jemand nach dem Genuß eines abgelaufenen Lebensmittels unwohl fühlt. Das Risiko ist einfach zu gross.

    Man könnte eine Gesetzesänderung anregen, aber wie sagte die zuständige deutsche Ministerin unlängst dazu: "Wollen sie sich wirklich mit der Gesundheit der Bevölkerung spielen?".

    Deshalb dulden viele Supermärkte das Entnehmen weggeworfener Ware aus dem Müllcontainer, wenn das nicht zu oft und nicht zu auffällig gemacht wird. Hofer ist allerdings ein Beispiel für eine Kette, die das nicht duldet und Anzeige erstattet.

    Ein schwieriges Thema.
     
  20. Acryl

    Acryl Schönling
    VIP: :Silber

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