1. Reden wir miteinander ...

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dumpstern/containern - machts wer?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hanna59, 8 August 2013.

  1. gaffatape

    gaffatape Gast

    bitte erläutere mal kurz inwiefern verschenken mehr kosten verursacht als wegschmeißen
     
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  2. farbenfroh

    VIP: :Silber


    was mit technikzeug passiert ist mir wurscht.
    lebensmittel gehören nicht in den müll.
    Schrumpelige paprika haben zb einen höheren vit c gehalt, als glatte, scheinbar perfekte.
     
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  3. farbenfroh

    VIP: :Silber

    containern ist strafbar.
     
  4. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold


    So ist es.
    Wie gesagt, ist nix für Sicherheitsfanatiker und "Alles-Richtg-Macher" und "Nix-Hinterfrager". ;)

    Es hat Zeiten gegeben, dass hat rein gesetzlich net einmal einen Juden im Keller haben dürfen. :D

    Wie weit die eigene Menschlichkeit und Gesetzestreue einhergehen, ist jedermanns Sache.

    Erstes mal können dort net alle einkaufen - soviel Arme wie wir essbaren Müll haben, haben wir net. ;)
    Also muss der Sozimarkt auch entsorgen, nur ist´s halt ein Schritt mehr......
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Personalaufwand.
    Testen, Logistik, Abholung, etc.
    In der Woche etwa 2 - 4 Stunden.
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ist strafbar - ich muss jedes mal Anzeige erstatten, wenn Müll gestohlen wird.
     
  7. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Eigentumsübergang
    (1) Soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist oder nicht anders vereinbart wurde, geht mit dem Verladen des Haushaltsmülls oder der betrieblichen Abfälle auf ein Fahrzeug der öffentlichen Müllabfuhr das Eigentum an den verladenen Stoffen auf den Verband über.
    (2) Soweit nicht anders vereinbart wurde, gehen Abfälle, die ohne Beteiligung der öffentlichen Müllabfuhr zur Abfallsammelstelle (§ 20) oder zur öffentlichen Abfallbehandlungsanlage abgeführt werden, mit der Übergabe an diese in das Eigentum des Betreibers der Abfallsammelstelle oder Abfallbehandlungsanlage über.
    (3) Abfälle, die vom Verband in einer Abfallsammelstelle übernommen werden, gehen mit der Übernahme in das Eigentum des Verbandes über.
    (4) Der Eigentumsübergang schließt nicht die Haftung des Vorbesitzers für Schäden aus, die durch den Abfall oder Gegenstände entstehen, die sich im Abfall befinden, es sei denn, daß der Schaden infolge unsachgemäßer Sammlung, Verladung, Beförderung, Zwischenlagerung oder Behandlung des Abfalls im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr verursacht wird.
    (5) Auf betriebliche Abfälle, zu deren Behandlung die Anlagen des Verbandes nicht geeignet sind, und auf Wertgegenstände, die sich im Abfall befinden, finden Abs. 1 bis 3 keine Anwendung.

    Hab das jetzt gefunden. Und bin wieder ein Stück weiser. :)
     
  8. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Ja, danke. Hab gerade den Gesetzestext dazu gefunden. :)
     
  9. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Okay, hab mich bis jetzt noch nie damit befasst. Aber danke für die Info! :)
     
  10. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ist aber arg, dass diese komischen Typen ABSICHTLICH und VORSÄTZLICH die entsprechende Textstelle auf Wikipedia permanent verändern
     
  11. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich hafte nämlich dafür, weil das, was ich habe, könnte als gefährlciher Sondermüll gelten und ich muß jedes Kilo dokumentieren und nachvollziehbar machen.
    Und die Polizei geht auch auf Verbrecherjagd, und das tw durchaus erfolgreich.
     
  12. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Das ist nicht von Wiki, das ist von der ris-Seite. :)
     
  13. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Okay, du handelst also nicht mit Lebensmitteln. ;)
     
  14. gaffatape

    gaffatape Gast

    was muss bei lebensmitteln getestet werden?
    welchen personalaufwand hat man, wenn die sozialmärkte die sachen sogar abholen lassen?
    im endeffekt könnt man sogar die gebühren für den ein oder anderen mistkübel einsparen
     
    melii und farbenfroh gefällt das.
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Auf wiki steht von Zeit zu Zeit, dass es nicht strafbar ist
     
  16. gaffatape

    gaffatape Gast

    meinem verständnis nach, ist dann aber der inhalt der mülltonnen noch nicht im besitz der ma48, sondern erst, wenn dieser abgeholt wurde
    somit spricht dieser text hier nicht dafür, dass dumpstern strafbar wäre
     
    bar.bara gefällt das.
  17. gaffatape

    gaffatape Gast

    es ist ein unterschied, ob du computerteile mit umweltschädlichen bestandteilen hast oder LEBENSMITTEL
     
  18. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nun - Zustand, Ablaufdatum, und und und. Der Supermarkt haftet dafür, wenns nicht passt.
    Weiters muss sortiert und umgeschlichtet werden, evtl entlabelt -das geht nicht alles von alleine.

    nein. :)
     
  19. Silmum1

    VIP: :Silber

    Und leider auch hier wieder das leidige Thema: zu wenig Freiwilligenarbeit für den guten Zweck!
     
  20. gaffatape

    gaffatape Gast

    dann sollte vielleicht mal von gesetzesseite was gemacht werden, damit eben nicht die volle verantwortung beim supermarkt bleibt
    wär ja durchaus machbar oder was würde dagegen sprechen?

    umschlichten musst nicht mehr, als wennstas in mist schmeißt und wozu entlabeln?
     

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