1. Reden wir miteinander ...

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Die Ehe - was bringt sie finanziell?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LadyBlueNote, 9 Juni 2011.

  1. Zwar OT, aber ist eh meins: Wer sich vor der Ehe mit einem Vertrag absichert, spart sich die Streitereien bei der evtl.en Scheidung! ;)
     
  2. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Ist aber MMn nur notwendig, wenn man gemeinsam ein Unternehmen o.ä. besitzt (Stichwort Zugewinn während der Ehe), weil in Österreich sowieso Gütertrennung herrscht.
     
  3. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Dass der Ehepartner für Kinder aus Vorbeziehungen aufkmmen muss, davon habe ich noch nie gehört (außer, er hat diese adoptiert)
     
  4. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    naja, ein vertrag ist auch dann gut, um offiziell festzuhalten, wer was in die ehe miteinbringt. sparvermögen, lebensversicherung, immobilien, etc. da spart man sich einiges an streitereien, wenn man nur noch um das streiten muss, was in der ehe an zugewinn angefallen ist.

    und leider kann man ja auch nicht alles regeln, ehegattenunterhalt kann auch nicht mittels vertrag ausschließen, obsorge kann man ebenfalls nicht im vorhinein festlegen, wie diese im falle einer trennung aussehen soll.
     
  5. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in

    doch, das kann schon passieren und zwar dann, wenn derjenige, der alimente für seine kinder zu zahlen hat, so viel weniger einkommen hat (z.b. durch arbeitslosigkeit, (früh-)pension, schlechter bezahlter job), dass man ihm unterhaltspflichtig wird. dann wird der unterhalt, den man ihm leisten muss, zu seiner bemessungsgrundlage hinzugerechnet, von der die alimente berechnet werden. und schon zahlt man mit.
     
  6. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Aber doch eher indirekt;).
     
  7. trinity7

    trinity7 Gast-Teilnehmer/in


    das schon, aber schon alleine die tatsache, dass man in so einem fall als ehepartner seinen jahreslohnzettel bei gericht vorlegen muss, find ich nicht sehr toll. und auch indirekt mitzahlen ist wohl nicht wirklich sehr lustig.
     
  8. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    das schadet bei einer Lebensgemeinschaft auch nicht. Auch da kann es zu Streitigkeiten kommen, wer was während der Beziehung bezahlt hat usw.

    SG
    IE
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Zusätzlich zu dem was Trinity7 geschrieben hat, regelt das neue Familienrechtsgesetz von 2010 einige Punkte detaillierter für Stiefeltern.


    Hier ein Auszug aus help.gv: (http://www.help.gv.at/Content.Node/171/Seite.1710012.html#InhaltGesetz)

    Neuregelungen für "Patchworkfamilien" und Lebensgemeinschaften


    • Ausdehnung der ehelichen Beistandspflichten auf die Obsorge für Stiefkinder
      Pflicht des verheirateten Stiefelternteils, seine obsorgeberechtigte Ehegattin/seinen obsorgeberechtigten Ehegatten bei deren/dessen elterlichen Aufgaben zu unterstützen
    • Vertretung in Obsorgeangelegenheiten
      Recht und Pflicht des verheirateten Stiefelternteils, seine obsorgeberechtigte Ehegattin/seinen obsorgeberechtigten Ehegatten in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten, soweit es die Umstände erfordern
    • Recht minderjähriger Kinder auf Beistand in Familienverbänden
      Verpflichtung insbesondere des ehelichen oder nicht ehelichen Stiefelternteils, alles Zumutbare zu tun, um das Wohl des Stiefkindes zu schützen
    Die angesprochene "Beistandspflicht" ist so zu verstehen, dass beide Eltern, als auch Stiefelternteil in vollem Maße für die Kinder verantwortlich sind. Das werden natürlich in erster Linie die Eltern selber sein - aber sollten diese, aus welchen Gründen auch immer - z.B. Erwerbsunfähigkeit, dazu nicht in der Lage sein, dann hat der Stiefelternteil dafür herzuhalten.

    Punkt 1 könnte man noch so verstehen, dass er sich auf die logistische Unterstützung beschränkt, Punkt drei allerdings, schließt mit Sicherheit auch finanzielle Unterstützungen ein, sofern es das Wohl des Kindes erfordert und diese zumutbar sind.

    Wie man sieht, kommen auf Stiefeltern nicht nur Rechte hinzu sondern vor allem auch Pflichten.
     
  10. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    @inkale: Danke für die Info, wusste ich noch nicht!
     
  11. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Oder anders ausgedrückt: Eine Ehe ist ein finanzieller Selbstmord für den wirtschaftlich stärkeren Partner.
    Für den wirtschaftlich schwächeren Partner ist es ein lebenslängliches Rundum-Sorglos-Paket.

    Rein finanziell betrachtet.
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Soviel Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

    Wenn also eine Frau mit mittlerer Ausbildung viele Jahre Teilzeitarbeit leistet, um nebenbei die gemeinsamen Kinder betreuuen und versorgen zu können, sich um den Haushalt kümmert - das alles als vereinbartes gemeinsames Lebensmodell mit dem Mann - und es kommt dann zur Trennung, dann hat diese Frau wohl ein lebenslängliches Rundum-Sorglos-Paket.

    Du lebst in einer Traumwelt.
    Und Sinn und Zweck einer Ehe hast du ohnehin nicht verstanden.
    Und dazu muss man kein Befürworter der Ehe sein.
     
  13. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Ich habe nicht gesagt, dass es in deinem Beispiel der Frau nach einer Trennung deswegen gut gehen würde.
    Aber es geht ihr nach einer Trennung finanziell bedeutend besser, als wenn sie unverheiratet gewesen wäre. In dem Fall auf Kosten des Mannes.

    Ob und wie gerecht das ist, habe ich doch garnicht bewertet.

    Es ging eigentlich nur um die finanziellen Auswirkungen einer Ehe.
    Aber du darfst mir gerne den Sinn und Zweck der Ehe erklären.
     
  14. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    bei manchen Versicherungen schon. Mein LG ist bei mir mitversichert... man muß nur eine bestimmte Zeit miteinander gemeldet sein.
     
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das ist ein Denkfehler.

    In einem gemeinsam vereinbarten Lebens- und Familienmodell gibt es kein "auf Kosten des besser Verdienenden". Da stellen beide ihre Leistungen der Familie zur Verfügung.
    Sonst könnte man ja die Gegenrechnung aufstellen, für Kinderbetreuung und Haushaltsführung.

    Und wer als Mann so ein Lebensmodell nicht wünscht, der soll entweder selber bei den Kindern zu Hause bleiben, sich eine finanziell potentete Frau oder sich eine Haushälterin und Kindermädchen suchen, das man für diese Dienstleistungen bezahlt.
     
  16. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    bringt nur was bei gleichrangigen partnern - hat man ein faultier zuhaus, darf man dieses miterhalten, benötigt man vollbezahlte ams-versicherungsleistung, wird partnergehalt angerechnet. für frauen ein toller weg nach unten! die grünen wollen die anrechnung streichen. bis dahin ...

    ich heirate nur rituell!
     
  17. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Bei einem ausländischen Partner: dass man überhaupt zusammen sein kann! Selbst MIT Ehe ist es noch schwierig genug. Ohne will ich mir lieber gar nicht vorstellen.
     
  18. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Die Ehe ist ein Vertrag, so wie das in Österreich geregelt ist, braucht man dann zusätzlich nichts mehr. Was ein Vorteil der Ehe ist :)
     
  19. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Da ist überhaupt kein Denkfehler.

    Das Problem, das ich hierbei sehe, ist dass der Wert der Leistung der Kinderbetreuung und Haushaltsführung am Gehalt des anderen gemessen wird, was aber falsch ist.

    Den Wert von Kinderbetreuung und/oder Haushaltsführung besteht aus den Opportunitätskosten, die dadurch entstehen.
    D.h. im klassischen Modell, dass wenn die Frau ihr Gehalt für das gemeinsame Lebensmodell aufgibt und dafür einen finanziellen Verlust erleidet, dann sind DAS die Kosten dafür und sonst nichts weiter.
    Diese Kosten gilt es, gerecht aufzuteilen.
    Das Eherecht tut das aber nicht. Da wird einfach alles zusammengeworfen und gleichgemacht.

    Ich würde allerdings das Opportunitätsprinzip bevorzugen.
    Das kann man noch in zwei Varianten ausgestalten, in der strengen, ausgleichenden Variante, wo die Opportunitätskosten gerecht nach zu gleichen Teilen getragen werden und in der sozialistischen Variante, wo sie nur derjenige trägt, der noch ein Einkommen hat.


    Drei Beispiele und alles vereinfacht gerechnet (Kinder und Steuern nicht berücksichtigt):
    1.
    Verdienst Frau 3000 € (vorher)
    Verdienst Mann 3000 € (vorher)

    Frau wird Hausfrau und verliert vollständig das Einkommen.

    Transfereinkommen der Hausfrau nach Ehemodell: 1500 € (für den Mann bleiben 1500 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau nach dem sozialistischen Opportunitätsprinzip: 1500 € (für den Mann bleiben 1500 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau nach dem strengend Opportunitätsprinzip: 1500 € (für den Mann bleiben 1500 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau ohne Heirat: 0 €

    Hier ist noch alles gleich.

    2.
    Verdienst Frau 2000 € (vorher)
    Verdienst Mann 3000 € (vorher)

    Frau wird Hausfrau und verliert vollständig das Einkommen.

    Transfereinkommen der Hausfrau nach Ehemodell: 1500 € (für den Mann bleiben 1500 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau nach dem sozialistischen Opportunitätsprinzip: 2000 € (für den Mann bleiben 1000 €) -> Modell daher unrealistisch
    Transfereinkommen der Hausfrau nach dem strengend Opportunitätsprinzip: 1000 € (für den Mann bleiben 2000 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau ohne Heirat: 0 €

    3.
    Verdienst Frau 1000 € (vorher)
    Verdienst Mann 3000 € (vorher)

    Frau wird Hausfrau und verliert vollständig das Einkommen.

    Transfereinkommen der Hausfrau nach Ehemodell: 1500 € (für den Mann bleiben 1500 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau nach dem sozialistischen Opportunitätsprinzip: 1000 € (für den Mann bleiben 2000 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau nach dem strengend Opportunitätsprinzip: 500 € (für den Mann bleiben 2500 €)
    Transfereinkommen der Hausfrau ohne Heirat: 0 €


    Mit der Ehe gibts echte Gleichberechtigung nur im ersten Fall.
    Daher werde ich auch nur in so einem Fall heiraten.
    Andere Prinzipien erlaubt das Gesetz ja leider nicht, von daher werde ich mich in allen anderen Fällen für eine Nichtheirat entscheiden, was für meine Lebenspartnerin einen gesetzlichen Anspruch von genau 0 € bedeutet. (Kinder wiegesagt nicht berücksichtigt)


    Genau das werde ich tun.
    Ich würde sogar den "Hausmann" machen.
     
  20. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Was willst denn in dem Vertrag absichern? Gegenseitigen Unterhalt? das ist wider die guten Sitten. Die Ehewohnung? Detto. Das alles kann ein Richter leicht kippen. Was sinnvoll ist: in Österreich gilt die Gütertrennung ohne Ehevertrag - also alles einfach dokumentieren, was wem gehört, wer was einbringt und wer was verdient. Unterhalt in der aufrechten Ehe dokumentieren und dann ist nicht wirklich viel da, das der Anwalt oder Richter anders interpretieren kann. Das war zusammengefasst der Rat eines Anwalts bei einer Rechtsberatung. So zumindest hab ichs verstanden. (ich bin selber Laie)

    lg
    bine
     

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