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Das neue Kinderbetreungsgeld 2010

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von melioo7, 2 Dezember 2009.

  1. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    Und ihr seid euch sicher das wenn man zb. die Variante 12+2 nimmt und trotzdem 2 Jahre zu Hause bleibt das einem der vorige Arbeitnehmer noch nehmen muss???

    Man ist ja dann nicht mehr in Karenz und hat ja somit keinen Schutz mehr???
    Kann einem der Arbeitgeber dann nicht einfach kündigen??

    Was hätte ich dann davon wenn ich so viel Geld bekomme und danach aber keinen Arbeitsplatz mehr habe???

    Kennt sich da jemand aus?
     
  2. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    @Zwergal Die Karenzdauer hat nichts mit der Bezugsdauer des KBG zu tun.
     
  3. Lorlia

    Lorlia Gast-Teilnehmer/in

    karenz und kbg sind 2 verschiedene sachen.
     
  4. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    :confused: aha

    man muss ja in der arbeit unterschreiben das man nach ende der karenz (bei mir zb wenn meine kleine 24 monate alt ist!!) wieder arbeitet.
    weil ja da meine karezn endet!
    wenn meine karenz nach 12 monaten endet und ich nicht gleich arbeiten gehe verliert man dann nicht seinen arbeitsplatz?
     
  5. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Ich war nach der Geburt 12 Wochen in Mutterschutz und hätte nach dem neuen Modell somit 9 mal 2000 Eur (bis zum 1. Geburtstag also gesamt 18 000Eur) KBG bezogen. In meinem altem Modell waren es (durch die 12 Wochen MS) 27 mal 436 Eur (bis 30. Lebensmonat also insgesamt 11772 Eur) macht also eine Differenz von über 6200 Eur, die ich nach dem neuen Modell mehr bekommen hätte und das ist definitiv viel Geld.
     
  6. jo-jo

    jo-jo Gast-Teilnehmer/in

    Deine Karenz endet nicht nach 12 Monaten! Nur der Bezug des KBG.
     
  7. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Karenz und KBG sind definitiv zwei verschiedene Sachen:rolleyes:

    Ich war nicht einen einzigen Tag in Karenz (nach dem MS wieder 10 Stunden/Woche in ETZ gearbeitet), hab aber trotzdem 30 Monate KBG bezogen:cool:
     
  8. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    Wann endet sie dann bitteschön??? :confused: wenn ich das model 12+2 nehme?
    Bzw. wenn ich dann trotzdem zb. 24 monate zu Hause bleib muss mich die Firma dann noch nehmen?
    Od. kann ich dann erst recht gekündigt werden?
     
  9. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Uns hätte das neue Modell auch sehr viel Geld gebracht. Für besserverdienende Frauen ist es auf jeden Fall interessant. Wie bereits von Llandra geschrieben geht es da um ziemlich viel Geld. Wenn du nämlich eine kürzere KBG-Variante gewählt hast (wie wir, die mittlere) sogar um noch mehr.
    Meine LG hätte aber sicher keinen Tag früher mit ETZ begonnen.

    Ich finde das Gesetz gut und noch besser, dass es NICHT mit der Karenzdauer verknüpft ist, sondern völlig unabhängig ist.
     
  10. no-mercy

    no-mercy Fulgurator


    Ganz langsam.

    Karenz machst du dir mit deinem Arbeitgeber aus und NUR mit dem. Am Ende muss er dich wieder nehmen (mind. 4 Wochen)

    KBG: Machst du dir sozusagen mit Vater Staat aus (via auszahlende Stelle). Völlig unabhängig von der Karenz. Es gibt nur Zuverdienstgrenzen, wenn du die überschreitest verlierst du das KBG.

    Du kannst z.B. Die längste KBG Variante wählen und nach z.B. 6 Monaten TZ arbeiten. Solange du unter den Grenzen bleibst, beziehst du Gehalt und KBG. Ugekehrt kannst du 12 Monate KBG beziehen, aber 24 Monate Karenz vereinbart haben. Bist halt dann nach einem Jahr noch ein Jahr in Karenz ohne KBG.

    Jetzt klar? :)
     
  11. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    @Zwergal Die Karenz machst du dir mit deinem Dienstgeber aus und hat überhaupt nichts mit dem KBG zu tun. Bei 12+2, bekommst du bis zum 12 Lebensmonat deines Kindes das KBG. Karenz könntest du aber auch bis zum 24 Lebensmonat gehen, dann bekommst aber kein Geld mehr.
     
  12. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in


    Gut das ist mir klar das ich dann kein Geld mehr bekommen!
    Ich wollte ursprünglich das Modell 20+4 nehmen, wollte für 20 monate das Geld, wär aber für 24 monate zu Hause geblieben.
    War aber anscheinend nicht möglich!
    daher meine Fragen!

    Dann hab ich mich für das Modell 30+6 entschieden. Muss aber nach 24 Monaten wieder arbeiten da ich sonst keinen Kündigungsschutz mehr habe.

    :confused: alles kompliziert!
     
  13. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    @Zwergal Ich sehe du hast schon ein Kind. Dann müßtest dich ja eh schon informiert haben, bzw sollten Karenz, KBG, Kündigungsschutz ect bekannt sein. Ich bin immer wieder überrascht wie uninformiert manche sind. Wie hast du dann dein Karenzmodell gewählt?
     
  14. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    oje viel zu kopliziert *g*

    da ihr euch so gut auskennt (sorry OT!!) meine Kollegin hat sich für Elternteilzeit entschieden. Sie geht zwei Tage arbeiten und er die restlichen!
    Dafür hat sie auch einen Kündigungsschutz bis zum 7 Lebensjahr von ihrem Kind! Ist das so korrekt???
    Wie sieht das aus wenn ich alleine um Elternteilzeit ansuche? Ohne das mein Partner zu hause bleibt? Kann man das und wie lange ist dann der Kündigungsschutz?
     
  15. jo-jo

    jo-jo Gast-Teilnehmer/in

    Ich fürchte da wurdest Du falsch informiert... natürlich hättest Du 20 Monate KBG beziehen, und trotzdem 24 Monate zu Hause bleiben können.
     
  16. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    natürlich hab ich mich informiert! :rolleyes:
    für mich war klar ich muss nach zwei jahren wieder arbeiten also kam ja eh nur das modell 30+6 in Frage!
    Bezüglich 20+4 hätt ich gefragt ob ich für 20 Monate Geld bekomme und trotzdem 24 monate zu Hause bleiben kann - bekam die Antwort von beiden Seiten (Firma und Gebietskrankenkasse!) es sei nicht möglich!

    Ich hab mir das Modell 12+2 echt noch nicht genauer angschaut daher meine Fragen.
     
  17. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    na toll, jetzt ist es eh zu spät :(

    Werde meinem Chef heuer keine frohen Weihnachten wünschen *g*
     
  18. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Das denke ich mir auch gerade:confused:

    Elternteilzeit: hängt nicht vom Partner ab, kann man auch "alleine" machen (bzw. auch wenn der Partner voll oder gar nicht arbeitet). Anspruchsvoraussetzungen: 3 Jahre in der Firma (ohne MS und Karenz), mind. 20 (oder 21?) Arbeitnehmer, sonst kann man ETZ mit good will des AG auch vereinbaren. Kündigungsschutz besteht bis zum 4. Geburtstag, danach "Motivkündigungsschutz" bis zum 7. Geburtstag. Das ist jetzt sehr verkürzt, wenn Du Dir das überlegst, lass Dich bitte von der AK beraten!!!
     
  19. Zwergal26

    Zwergal26 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank. Es kommt bei uns nicht in Frage das mein Mann in ETZ geht also deswegen meine Frage.
    In der Firma bei uns kennt sich da niemand aus.
    Es gibt nicht so viele junge Mütter bei uns und Gesetze ändern sich ja ständig.

    Ja klar werd mich bei der AK beraten lassen. Hab ja noch etwas Zeit.
    Trotzdem wollt ich mal fragen da ihr euch ja gut auskennt! Danke
     

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