1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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das liebe Geld...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Monchichi, 16 April 2012.

  1. amanin

    amanin Gast

    Das ab der 32 SSW ein Beschäftigungsverbot besteht das mit Wochengeld entgolten wird.
     
  2. Monchichi

    Monchichi Gast-Teilnehmer/in

    ah, ok...klar, habs jetzt erst geschnallt. 8 Wochen vorher...
     
  3. Alamak

    Alamak Gast-Teilnehmer/in

    war während der schwangerschaft auch arbeitslos gemeldet.
    folgendes aus meiner erfahrung: die auf der krankenkasse hat mir gesagt dass es für das wochengeld reicht ein paar tage vor beginn des mutterschutzes anspruch auf ALG zu haben, wenn man ganz sicher gehen will sollt man schauen dass es eine woche ist. wenn sich die lücke mit kursen nicht überbrücken lässt kannst einfach pausieren. besser während der ss ein paar wochen ohne geld als aufs wochengeld zu verzichten (bekommst ja einen aufschlag von 80% aufs ALG für mind. 8 wochen (12 bei KS)).

    und ansonsten geh wenns dir nicht gut geht zum arzt und lass dich krank schreiben. auch auf die gefahr hin als sozialschmarotzer abgestempelt zu werden - nutz die ss-beschwerden für dich. ;)
    hast ja mal gearbeitet und dir den anspruch quasi "verdient".
     
  4. Monchichi

    Monchichi Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deinen Erfahrungsbericht.
    Ich war in der ersten SS in Frühkarenz. Ich weiß nicht, ich bin irgendwie zu ehrlich....
    Aber ich werd mich mit 1-2 Kursen mal über Wasser halten...
    Aber das mit der Pause hat mir der vom AMS auch gesagt...
     
  5. amanin

    amanin Gast

    Bitte informiere dich auch bei der AK Abteilung Mutterschutz!
     

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