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Darf mein Kind vom öffentlichen Weg abkommen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Irina83, 20 August 2010.

  1. elektra

    elektra Gast

    ich bin auch wohnungseigentümerin in einer wohnungsanlage mit einem hauseigenem spielplatz: wenn kleine kinder rutschen würd ich sicher nichts sagen. auch nicht wenn sie "vom weg abkommen", eine katze streicheln oder in der sandkiste spielen. auch deren mütter können gerne am bankerl sitzen. bitteschön, wo simma denn????

    allerdings würd ich schon jugendliche vertreiben, die spielgeräte benützen und hier nicht wohnen. oder sonstige leute, die sich auf dem grund bewegen, den ich mitfinanziert habe.

    aber bitte, es geht um kleinkinder, die auf den spielplatz gehen!
     
  2. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt hier zwei Gesichtspunkte:

    1. Den (zwischen)menschlichen.

    2. Den rechtlichen.

    Rechtlich darf man fremden Grund ohne Genehmigung nicht betreten. Spätestens wenn es einem explizit untersagt wurde. Eltern haften dabei für ihre Kinder!

    Menschlich werden wohl 99% nichts dagegen haben wenn ein Kleinkind den Rasen betritt und eine Katze streichelt, einen Busch berührt oder einmal die Rutsche einer Hausgemeinschaft benutzt. Aber Recht hat man darauf keines.
     
  3. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Es geht ja nicht darum, die Büsche zu berühren, sondern darum, dass derjenige niemanden auf seinem (Gemeinschafts-)Grundstück haben möchte. Punkt aus... das ist zu respektieren, ohne wenn und aber!

    Wenn man zwischenmenschlich dem Kind erlaubt die Rutsche zu benützen, und dieses verletzt sich abei schwer, weil von mir aus die Rutsche nicht ordentlich montiert war... so schnell kannst gar nicht schauen, wird aus dieser zwischenmenschlichen Beziehung auf einmal eine rechtliche, nämlich bei der Zivilklage fürs Schmerzensgeld....
     
  4. Helen

    VIP: :Silber

    Ich kenn das Problem von der Eigentümerseite her.

    In unserer frei zugänglichen Anlage ist es per Schild strengstens für Dritte untersagt, den Spielplatz zu benutzen. Find ich mehr als lächerlich, die Schilder habt unsere "Hausvertrauensfrau" aufgehängt, die schon gerne mal die Tyrannin raushängen läßt (wir sind schon öfter aneinander gekracht).

    Neuester Clou war übrigens, die hinteren Bereiche der Anlage komplett zu umzäunen, ohne Sprechanlage, versteht sich, sprich für jede bestellte Pizza hätte man unten warten müssen :vogelzeig:. Für diese glorreiche Idee fand sie nicht einmal 10 % Unterstützer, der Vorschlag, zwar Zaun, aber nicht abgesperrt fand nicht mal einen.
     
  5. Lunara

    Lunara Gast-Teilnehmer/in

    Genau....die TE und Ihre Tochter sind sicher nicht die ersten die da waren und werden nicht die letzten sein. Ich würds auch nicht OK finden (was anderes wenn ich dort wen besuche und die Kids dort miteinender spielen) weil es eben nicht nur um ein Kind hin und wieder geht.
    Und es ist nervig sein Kind schreiend wegzuzeihen...aber es lernt ja und wenn man es erklärt sind das 2-3 Mal und dann geht das (ist ja auch bei vobeigehenden Hunden, der Straße ect das Gleiche und da ist es ja auch egal ob die Kleine weint weil das geht eeben auch nicht dorthinzugehen/sie anzugreifen ect).
    Klar ist das keinem was abbricht wenn die Kleine rutscht aber warum soll man überhaupt auf die Idee kommen das zu tun...es ist einfach fremder Besitz PUNKT AUS. Das sollte ein Erwachsener wissen und dem Kind vermitteln !
    Ja udn warum nicht auf den öffentlichen Spielplatz ????
    LG
    Lunara
     
  6. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    Alles klar, den Rasen darf man also überhaupt nicht betreten, OK.

    Was wenn diese Nachbarn die Hecke, die von einer Seite des Wegs wächst, wieder mal nicht schneiden? Dann kann man ja beim Weg, der höchstens 50 cm breit ist, gar nicht gehen. Dann werde ich wohl die Feuerwehr rufen müssen, damit sie die Büsche rausreißen und ich vorbei kann? Weil auf den Rasen darf ich ja nicht :rolleyes: :D

    Na ja. Rechtlich wär ich ja wahrscheinlich schon im Recht, oder?? Die Äste, die auf eine Straße runter hängen, muss man als Eigentümer ja auch beschneiden. ;)


    So oder so, aus 12 Parteien bei jenem Haus gibt es vier "freundliche", dann zwei, die ich mal als "nicht freundlich" bezeichnen würde, und der Rest hat sich nicht geäußert. Wie schaut's jetzt aus? Rein rechtlich, natürlich? :)
     
  7. Leute wie Du sind schuld daran, daß jeder noch so kleine Sch... gesetzlich geregelt werden muß (und wahrscheinlich auch daran daß unsere Kinder verzogen sind :D)

    Gibs einfach auf. Du hast widerrechtlich ein Grundstück betreten. Die Leute dort haben Dir klargemacht, daß sie das nicht wollen. Aus ! Punkt!

    Nimm es wie ein Ma.. ... ähm ... eine Frau und aus.
     
  8. susal13

    susal13 Gast

    Wieso läutet man bei den Leuten nicht an und fragt vorher ob die Kleine die Rutsche benutzen kann? Is soetwas schon zu viel ?

    :confused:
     
  9. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    So ist es. Diskutieren hat da keinen Sinn. Und wenn auch nur einer von den Miteigentümern dagegen ist, können alle anderen dafür sein - man hat das zu befolgen. Andernfalls kann man wegen Besitzstörung belangt werden (das ist nicht billig). Rein rechtlich...
     
  10. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    Heißt das jetzt, dass man bei allen anläuten müsste? Ja, dann ist soetwas schon zu viel :D
     
  11. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    Komm, so gut kennst mich auch nicht, gell. Persönlich muss man auch nicht werden.

    Und wie ich schon ein paar mal hier geschrieben habe, gehen wir sowieso nicht mehr hin. :rolleyes: Wenn du meinst, dass sich die Diskussion damit erübrigt hat, musst ja nicht mehr mit diskutieren :)
     
  12. Irulan

    Irulan Gast

    Ich weiß worauf du hinauswillst, vertauschst hier aber meiner Meinung Birnen mit Äpfel.

    Natürlich sollte es PRINZIPIELL kein Problem sein, wenn ein Kleinkind da 1x rutscht (und die Aktion mit Polizei drohen ist vollkommen daneben, bin da ganz bei dir). Aber aus 1x können x-mal werden (nicht du, allgemein gesprochen!). Und dann kommt die nächste Mutter mit ihrem Kind, weil "da darf man das" und dann spricht sich das herum,...

    Es ist und bleibt fremdes Eigentum und es ist nicht selbstverständlich dieses einfach so zu benutzen. Und muss wirklich alles mit stacheldrahtzaun und Mauern umgeben werden, dass man das beachtet?:rolleyes:

    Ich verstehe deinen Ärger, weil du nicht mal daran dachtest, dass es nicht okay ist, ich würde mich im ersten Moment auch ärgern. Aber im Nachhinein gesehen, bist du im Unrecht und nicht die Anwohner dort.
     
  13. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    ^ Ja, der unangemessener Ton hat mich echt sprachlos gemacht. Bei diesen Nachbarn läute ich sicher nicht, wenn sie im Winter mal das Licht im Auto brennen lassen.
     
  14. Irulan

    Irulan Gast

    Ja, wenn jemand so blöd reagiert, wie die Nachbarn, können die echt einem den Buckel runterutschen. Habe auch ein paar Leute in der Anlage, die einfach blöd losmotzen (wegen nichts, also wirklich wegen nichts, manche müssen halt stänkern, wenn einem deine Nase nicht passt), die ignoriere ich einfach.

    Ich hoffe ihr habts noch andere schöne Spielplätze in der Umgebung, wo du mit deiner Maus spielen kannst/"darfst".:)
     
  15. Irina83

    Irina83 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, es gibt viele schöne Spielplätze, Seen und Wanderwege in der Umgebung.

    Danke an alle für die Diskussion! :wave:
     
  16. DorotheaM

    DorotheaM Gast-Teilnehmer/in

    Das hängt von der Hausordnung ab. Wenn es gestattet ist, Hausfremde in Gemeinschaftseinrichtungen mitzunehmen, dann reicht das Einverständnis eines Einzelnen.

    Das wage ich zu bezweifeln. Rein rechtlich.

    Denn es bleibt immer noch die Frage ob es tatsächlich den Besitz stört, wenn ein 2-jähriges Kind ein nicht umzäuntes oder sonstwie als privat gekennzeichnetes Gemeinschaftsgrundstück in unmittelbarer Nähe eines öffentlichen Weges einmalig betritt. Die Antwort darauf ist ziemlich sicher nein.
    Anders als die meisten User in dem Fredl legt der Gesetzesgeber sehr wohl auch Wert auf eine gewisse Verhältnismäßigkeit.

    Und weil das auch kurz Thema war: Die Sicherheit einer gemeinschaftlich genutzten und offen zugängliche Spielanlange muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Deshalb schließt eine zwar Unbefugte aber sachgemäße Nutzung die Haftung nicht aus.

    Fazit: Darf man ein fremdes, nicht umzäuntes, gemeinschaftlich genutztes Grundstück betreten? Nein.
    Kann man dafür belangt werden, wenn man es einmal und für kurze Zeit es dennoch tut? Nein.

    Und: klar werden Kinder anders behandelt!!
    Die Aufsichtspflicht ist immer den Umständen und dem Kindesalter entsprechend anzupassen.
    Dass ein Kleinkind auf einer vollkommen ungefährlichen Strecke in Sichtweite etwas vorläuft und dabei auch vom öffentlichen Weg abkommt und interessiert ein Pflänzchen bestaunt, stellt sicher keine Verletzung der Aufsichtspflicht dar. Dafür wird auch sicher niemand wegen "Besitzstörung" belangt.

    Wieauchimmer....das Problem hier scheint mir kein rechtliches, sondern eher ein menschelndes. Da sind halt zwei Schnepften ausgetickt, weil ein 2-jähriges Kinderl an einem Busch geschnuppert hat.
    Die TE wird aber auch lernen müssen, dass fremde Menschen eben nicht unbedingt dieselbe Liebe und Begeisterung für den Nachwuchs empfinden, wie man es eben als Mutter tut.
    Während einem selber das Herz blutet, weil man seinem süßen Spatz eine lustige Rutschpartie versagen muss- sehen halt andere nur einen zertrampelten Rasen und den Verlust ihrer Privatsphäre.

    Wärst mit einem Hunderl spazieren gegangen, dann hättest Du wahrscheinlich mehr Verständnis gefunden. Hier wie dort.:wave:
     
  17. Dein Beitrag ist absolut korrekt außer dem letzten Satz.
    Hundehasser und Kinderhasser halten sich ziemlich die Waage. :rolleyes:
     
  18. elektra

    elektra Gast

    dorothea, von mir hättest ein daumen hoch bekommen, wenn du dir den letzten satz erspart hättest.
     
  19. Meeressturm

    VIP: :Silber

    Wenn es das erste Mal wäre, würde ich nicht hysterisch reagieren.

    Aber ich würde die fremde Mutter freundlich darauf hinweisen, dass das in Zukunft bitte nicht mehr vorkommen soll. Ich hätte keine Lust, wenn etwas passiert, der Sündenbock zu sein.

    Wenn das öfters vorkommen würde und die Hinweise und Bitten ignoriert werden, dann würde ich auch ungut werden - vielleicht war es bei dieser Dame genauso?
     

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