1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Brauche Hilfe Rechnung von softwaresammler.de

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lazytown, 20 Juli 2009.

  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das ist das risiko des händlers... aber ich nehme an, dass du zumindest eine arbeitsbestätigung unterschrieben hast....
     
  2. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    noch nicht - und wenn beide wollen, sprich ich die leistung, dann ist es eben auch egal in welcher form etwas geschlossen wurde.

    natürlich könnte ich auch schon mal sagen "nein das mail kam nie von mir, da wurde ich gehackt" --- aber dann wirds teuer - für beide ;)
     
  3. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Meinst du das Otto, Quelle, Universaversand, Bonprix und wie sie alle heißen mit versichertem Versand senden? Ich glaubs nicht.
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe mal einen tag lang ein paket gesucht, weil der verständigungszettel verloren gegangen ist. Die unterschrift am onlinetrackingsystem konnte ich nicht erkennen. Nur soviel, dass es nicht meine war...
     
  5. anroma

    VIP: :Silber

    Im Prinzip ist es mir egal, ob man bei solchen Diensten "zahlungspflichtig" ist oder nicht, mich betrifft es ja nicht.

    Ich erkläre mienm Sohn schon heute, wenn er mal surft und auf ein Anmeldeformular stoßt, wo er seine genauen Daten angeben muss, soll er mich fragen - versucht er sich dennoch anzumelden und scheitert, soll er die Seite schließen, denn es hat einen Grund, warum er sich als Minderjähriger auf gewissen Seiten nicht anmelden kann.

    Es können Inhalte sein, die für Minderjährige nicht geeignet sind, in den meisten Fällen kann sich ein Minderjähriger nicht anmelden, weil die Sache eben Geld kostet.

    Sollte er sich da mal irgendwo anmelden, wird die Rechnung natürlich bezahlt - jedoch wird ihm das vom Taschengeld abgezogen.

    In diesem Falle ist es noch harmlos, jedoch wenn das Kind bei solchen Sachen seine Daten fälscht, um irgendwo reinzukommen, wo es nicht rein soll - und es steht eigentlich immer neben dem Anmeldefenster, dass die Sache Geld kostet, aber das ist Minderjährigen egal - und ich lasse das ungestraft durchgehen, dann muss ich damit rechnen, dass er sich irgendwo mal im Onlinehandel sündteure Klamotten kauft, diese selbst übernimmt, viell. auch trägt und irgendwann kommt die Mahnung vom Versandhaus und mich hauts am Po, weil ich davon nichts wußte - und wenn er sie mal getragen hat, tu ich mir schwer, die Ware zurückzusenden.
     
  6. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    wenn dein kind sich wo anmeldet ist es ohnedies egal weil der vertrag sowieso nicht gültig ist, außer dein kind verdient schon wirklich eigenes geld.
     
  7. cws

    cws Gast

    @ anoroma im speziellen

    schon mal was von bösen menschen gehörte denen urfad ist und daten per spambot in solche formulare eintragen? solche daten findet man ganz leicht im telefonbuch oder kauft sie dvd-weise zu einem pipifax betrag. ist deswegen der inhaber seiner daten dafür haftbar zu machen? was für mich ne frage aufwirft: registrierst du dich überall (zB jedem noch so zwielichtigen seriösen forum) mit real name und adresse?

    und: schon alleine die ansage, dass mit absenden der daten eine verbindlichkeit entsteht ist schwachsinn. schon mal was von konsumentenschutzgesetz §3 gehört? das sichert jedem eine 7 tägige rücktrittsfrist zu! wenn hier also ein anbieter sofortigen download anbietet um weitere vertragsbedingungen zu erfüllen darf davon ausgegangen werden, dass dieser in betrügerischer absicht oder grob fahrlässig gegen seine eigene person handelt.

    bei deinem letzten beispiel (ich weiss dass dies nur fiktiv gemeint war) würde ich mir dann als elternteil mal die frage stellen ob ich nicht bei der erziehung versagt habe bzw welche weiteren kriminellen kräfte noch in meinem kind stecken ;)

    ansonsten sollte dir auch bewusst sein, dass keine person vor dem 18. lebensjahr geschäftfähig ist. hat also dein kind mit 14 einen vertrag unterschrieben und deine einwilligung fehlt.... ist der vertrag nichtig. drängt der verkäufer dann auf die erfüllung des vertrages spricht das wider den guten sitten und ist strafbar...... all das sollte aber hinlänglich bekannt sein.

    ansonsten:

    nur durch das reine übersenden einer bestellbestätigung seitens eines händlers kommt kein vertrag zu stande! dies bedarf einer gesonderten email des verkäufers und auch da steht einem eine 30tägige rücktirittsfrist laut fernabsatzgesetz zu!

    und wie stefan schon geschrieben hat: zahlt man vorab ist das so gut wie eine unterschrift. übernimmt man ein paket und quitiert den erhalt.... ist dies ebenso als ob man den vertrag persönlich unterschreiben würde. beides befreit aber den händler nicht von der pflicht mir 30 tage zeit zu geben den artikel genau unter die lupe zu nehmen und ggf zu retournieren und mir den vollen kaufpreis zu erstatten.

    zu paketen die nur vor die tür gelegt wurden oder von anderen nicht autorisierten personen übernommen wurden:

    da kommt dann das unternehmen zum handkuss welches das paket übernommen hat. denn dieses hat sich dazu verpflichtet das künftige eigentum des adressaten nur in dessen hände oder von im autorisierte personen zu übergeben. erfolgt das nicht ergeht die bringschuld an den überbringer und muss die schuld an den versender begleichen.

    weiters dürfte dem aufmerksamen medien-konsument nicht entgangen sein, dass sich diverse magazine und fernsehsender schon lange mit diesem thema beschäftigen. ich verweise hier auf stern-tv, ct-magazin, akte 09... einhelliger tenor: wer hier zahlt ist selber schuld

    und nochmals: jede software (freeware) die unter der GNU-GPL veröffentlicht wurde darf von dritten nicht kostenpflichtig angeboten werden!!!!!!! egal ob es unter dem deckmantel der dienstleistung, weil ich nicht googlen muss *lol, fällt oder nicht.
     
  8. cws

    cws Gast

  9. cws

    cws Gast

    und auch in der aktuellen ausgabe des c't magazins im fernsehen befasst sich damit! könnt euch das online ansehen

    http://www.heise.de/ct-tv/
     
  10. wemiat

    wemiat Gast

    Hab ich auch - 1000x gesagt: gib niemals wo deinen Namen od Adresse ein!
    ... und jetzt rat mal ... ja genau ... er meldet sich unter den Daten vom LG meine Ex an -> grrr!

    Bin schon gespannt, was da raus kommt:D
     
  11. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde es nicht unbedingt der ex erzählen.

    Aber keine sorgt, upc & co rücken nicht damit raus, wem die ip gehört, auch wenns im brieferl drinnen steht....
     
  12. wemiat

    wemiat Gast

    Oja, bin ja kein Unmensch:D
    Er hat dann im Sinne des KSG den Kaufvertrag fristgerecht widerrufen, was aber diese Firma nicht vom wild mahnen abhält.
    Was soll's, wenn's wirklich was wollen, dann müssen's das erst mal einklagen -> irgendwie freu ich mich auf den Spaß sogar:D
    (würd nur zu gerne wissen, wems belangen wollen - mich als Erziehungsberechtigten - meine Ex wegen der Aufsichtspflicht - od den LG von ihr wegen der eingegebenen Daten?)
     
  13. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich fürchte, sie werden nicht klagen...

    Ich hab mich auch schon auf den spaß gefreut, denn ich kann als selbständiger den normalstundensatz für alle entstandenen aufwände einfordern...
     
  14. wemiat

    wemiat Gast

    *snüf*
    ... hätt auch was! ... soll ich dich g'schwind noch paar mal wo anmelden?:D
     
  15. anroma

    VIP: :Silber

    Entweder du hast noch nie beim Versandhandel bestellt, oder du weißt nicht, dass jede Sendung, deren Übernahme du unterschreiben musst, versicherter Versand ist :confused:
     
  16. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Versichert bis 70 euro. Aber nicht nachverfolgbar.
     
  17. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Und was ist mit den Briefsendungen die Neckermann, Otto, Universalversand, Bonprix usw. versenden? Die dann nur im Postkasterl liegen ohne Übernahmebestätigung? Sind die auch versicherter Versand?
     
  18. anroma

    VIP: :Silber

    Sorry, ich bestelle oft bei Versandhäusern, aber ich hatte von besagten Versandhäusern noch nie eine Lieferung im Postkasten liegen, ausschließlich die Hinterlegungsverständigung oder eine Verständigung, wo es abgegeben wurde.
    Und ich bestelle auch zum Teil um geringe Beträge.
     
  19. anroma

    VIP: :Silber

    Wenn es bis 70,-- versichert ist, muss es auch nachverfolgbar sein - oder denkst du, die Post zahlt freiwillig den Schaden, wenn der Empfänger beteuert, dass er es nicht bekommen hat?

    Die Post verfolgt sehr wohl, ob es bei ihnen beschäigt wurde oder verschwunden ist, oder ob der Kunde es nicht doch übernommen hat, bzw, wer es übernommen hat.
     
  20. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Ich schon, meist wenn zB nur ein T-Shirt drinnen war, also eben kleine Pakete. Die waren schon des öfteren im Postkasten.
     

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