1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Brauche Hilfe Rechnung von softwaresammler.de

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lazytown, 20 Juli 2009.

  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es kursieren diverse gefälschte urteile, die zur einschüchterung verwendet werden. Wenn du mit der aktenzahl beim jeweiligen gericht anfragst, wirst du erfahren, daß es diese nicht gibt.

    Wenn du aber eines kennst, dass ich nicht kenne, würde ich mich freuen wenn du es hier reinstellst, denn es interessiert mich ernsthaft, aufgrund welchen gesetzes man webformulare wahrheitsgemäß ausfüllen muß.
     
  2. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Ich kenne sogar Schriftstücke ausländischer Gerichte (!) wo man für so etwas die Hand abgehackt bekommt. :rolleyes:

    Bei allem Verständnis für deine Rolle des Advocatus Diaboli, aber du übertreibst und reitest i-Tüpfelchen. Damit verunsicherst du die Leser hier, die vielleicht glauben man sollte das bedenken, was du sagt.

    Es ist "common sense" im westeuropäischen Raum solche Betrügereien dubioser Websitebetreiber komplett zu ignorieren oder im Gegenteil selbst einen kleinen Sachverhaltsbrief an die österreichische Staatsanwaltschaft zu schreiben. Die Kopie des Briefes kann man ja an die Websitebetreiber senden. Ist ist nicht unwahrscheinlich, dass der Spuk dann schnell beendet ist.

    Wenn du googlst (http://tinyurl.com/yhcjs3c) findest du in Bezug auf diese Website den Begriff "Betrug" unvergleichlich öfter (1000x) als die Empfehlung sich ein Bezahlen zu überlegen (0x).
     
  3. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Wieso in aller Welt verteidigst du solche Verbrecher !
    Es gibt ein Urteil (D oder Ö) die eben diese "Dienstleistung" das sie Freeware anbieten nicht gegen Kostenersatz machen dürfen.

    Ob strafbar oder nicht - Die Firma muß nachweisen das wer falsche Daten angegeben hat ! Es kann ja jeder ein Formular ausfüllen mit fremden Daten. (Dies ist ja noch nicht mal strafbar)
    Die Firmen sind auf Abzocke aus !! weil sonst würden sie den Dienst erst freischalten wenn bezahlt ist !!
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Ich würde es jedenfalls dreist finden, einen kostenpflichtige Dienst zu beanspruchen, alle AGB, Widerrufsrecht und Infos zu Datenschutz als gelesen und zur Kenntnis genommen anzuhaken und dann nicht zu bezahlen.

    Sobald man bei softwaresammler.de zur Anmeldemaske kommt, findet man rechts neben dieser Maske folgenden Hinweis:

    Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich!

    Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.

    Und unter anderem in den AGB, die man akzeptieren muss, um sich anmelden zu können:



    5. Vergütung
    5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen: 8) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten.
    5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate.
    5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet.



    Also es wird im Zuge der Anmeldung 2mal darauf hingewiesen, dass der Dienst kostenpflichtig ist, wer sich dennoch anmeldet, dem gebührt schon deshalb Strafe!
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Unbeschreiblich...

    Mir fehlen dazu einfach nur die worte.

    Durch das ankreuzen eines kasterls kommt kein vertrag zustande.
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Ok, und wie funktioniert dann der Onlinehandel?
    Dort gibt es auch keine E-Signatur?
    Dort wähle ic aus, gebe meine Adressdaten ein, kreuze auch ein Kasterl an, dass ich die Geschäftsbedingungen akzeptiere und bekomme - wenn ich Glück habe - eine Bestellbestätigung per Mail.

    Danach wird die Ware ausgeliefert, und sende ich sie nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurück, wird die Rechnung fällig.

    Nach deinem Rechtsverständnis sind somit alle Kaufverträge, die über einen Onlinehandel (Universal, Otto, Tchibo, früher Quelle, usw.) abgeschlossen wurden, ungültig und ich muss sie nicht zahlen, denn es war ja keine gültige E-Signatur.

    Na gut zu wissen, ich zahle künftig keine Rechnungen von Waren mehr, die ich über Onlineshops bezogen habe.
     
  7. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    natürlich kommt einer zustande, es kommt aber halt auf mehr darauf an.

    sind zB die ganzen bedingungen lesbar, über der checkbox oder darunter, usw. aber klar gibts online-verträge.... und die sind auch rechtens
     
  8. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nun, im onlinehandel kommt der vertrag durch übernahme der ware zustande, weil hier gibts die unterschrift.
    Um auf der sicheren seite zu sein, verlangen zahlreiche firmen ein akzeptieren der rechtsverbindlichkeit auf papier. Das unterschreibt man zb bei banken. Oder bei ebay. Oder wo auch immer, wo man einen vertrag in papierform abschließt, der dadurch das bestellen durch das klicken auf den bestell-button verbindlich macht.

    Wenn du es also schaffst, von tschibo oder sonstwem ein paket zu bekommen, wo es zu keiner unterschrift kommt, hast du durchaus evtl eine chance, nicht zahlen zu müssen. Nur denke ich nicht, dass dir das gelingen wird.
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Jein - ohne unterschrift auf papier ist es eine nicht eindeutige sache. Das problem ist, dass es schwer sein wird, den beweise der existenz eines vertrages zu erbringen.

    Darum - wie gesagt - banken, finanzamt, manche händler, etc bestehen um auf der sicheren seite zu sein auf papier vorab, um so dinge wie bestätigungsknöpfe im internet zu definieren.
     
  10. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    der vertrag kann auch schon viel früher zustande kommen. entweder wenn der kunde bestellt oder zB wenn die firma eine bestätigung schickt.

    machts sicherer, aber ist nicht notwendig

    naja dann kommt halt das inkasso büro. du kannst ja genauso bei quelle anrufen und 2 fernseher bestellen und hast auch nie was unterschrieben. du kannst das aber auch online bestellen und es ist genauso ein vertrag zustande kommen.

    das was oft halt die schwierigkeit ist, ist dass die firma beweisen muss, dass sie genau mit dem kunden wirklich den vertrag geschlossen aht und nicht ich einfach deine adresse angegeben habe. das ist aber ein altes problem und nicht erst seitdems onlinehandel gibt. weil eben schon früher scherzkekse dem nachbarn einen kühlschrank bestellt haben.

    und genau hier setzt auch vielfach die problematik dieser dubiosen firmen an. die können oft nicht beweisen dass hier ein vertrag zustande gekommen ist (weil da muss man halt auch volljährig sein, nicht getäuscht worden sein usw). aber wenn das bewiesen werden kann (was eben durch was schriftliches leichter wird), dann zahlst du genauso, egal ob über telefon, email oder sonstwas bestellt.
     
  11. anroma

    VIP: :Silber

    Ok, das heißt, wenn es meine Nachbarin übernimmt und mir dann gibt, muss ich es nicht zahlen, denn von mir hat niemand eine Unterschrift! :confused:
     
  12. anroma

    VIP: :Silber

    Stimmt nur bedingt, der Kunde muss auch beweisen, dass er nichts bestellt hat, indem er eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet und über die Behörden den Beweis liefert, dass er das nicht gewesen sein kann - was bei tel. Bestellung auch schwer möglich sein wird.
     
  13. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    beweisumkehr gibts da keine. wenn wer auf meinen namen was bestellt und ich wars nicht, dann muss ich genau gar nichts mehr machen. dass es das ganze sehr erleichtert wenn ich auch noch eine anzeige aufgeb, ist klar, pflicht ist es aber keine
     
  14. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt wirds immer ärger!
    Nein, der händler muß den beweis erbringen.
    Wieso sollte ich arbeit haben, wenn so ein komischer händler nicht sorgfältig arbeitet?,??
     
  15. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt sicher nicht, denn ich hatte schon öfters den Fall das die Ware nicht ankam und die Firma dann eine Rechnung/Mahnung sendete. Ich habe dann nur angerufen das ich die Ware nie erhielt und das wars dann auch.
     
  16. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    In dem fall darf ihn deine nachbarin bezahlen, weil sie ihn ja ubernommen hat.

    Der botendienst dürfte das paket der nachbarin aber nur übergeben, wenn sie eine von dir ausgestellte vollmacht hat. Dass das in dere praxis anders ist, ist eine andere sache.
     
  17. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    naja weil immer auch ein gewisser prozentsatz an "schwund" passiert und der ja auch einkalkuliert wird. für die firma ists in vielen fällen auch billiger das abzuschreiben als jetzt rechtliche wege zu gehen, die eben enorm schwierig werden.

    nochmal zu stefan: ich hab für die wohnung die gesamte elektroverkabelung per email erledigt und bestätigt - nie was unterschrieben
     
  18. anroma

    VIP: :Silber

    Interessant - dass du es ggf. nicht bestellt hast ok - aber ob du es erhalten hast, kann man bei versichertem Versand leicht nachverfolgen - es sei denn es gibt immer noch Firmen, die Ware unversichert senden.
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Laut infobroschüre der wk ist es auch möglich, daß ein vertrag durch bezahlen rechtsverbindlich wird.

    Also, kunde bestellt, händler bestätigt - siese bestätigung muß auf das kostenlose rücktrittsrecht hinweisen - der kunde bezahlt (=zustimmung!)
     
  20. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    natürlich. das ist auch die basis von mietverträgen wo es nix schriftliches gibt. sobald du eine miete überweist, erfüllst du genau den teil des mieters und kannst dich nicht mehr daraus rausreden, dass es gar keinen vertrag gäbe.

    gleiches gilt für automaten: wenn du bei einem automat eine fahrkarte kaufst, gehst du den vertrag mit der bezahlung ein
     

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