1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Brauche Hilfe Rechnung von softwaresammler.de

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lazytown, 20 Juli 2009.

  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    es steht jedem frei mehr zu verlangen, als erforderlich ist.
    Man kann ja auch zu jedem anderen gratisanbieter gehen wo mag nix braucht.

    Und wenn ich bei IKEA/McDonalds/etc. ins WLAN einsteige, verlangt auch keiner einen Ausweis.

    ebenso nicht die nachbarin, über deren WLAN ich gerade drinnen hänge.
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Ab dem vollendeten 14. Lj. ist ein Kind strafmündig.
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Ich hab vor Jahren bei GMX einen Account angemeldet und damals brauchte ich einen Ausweis - viell. hat sichdas wieder geändert - keine Ahnung.
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    ein kind ist aber unter 14.
     
  5. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in

    muss wohl so sein, denn auch mein sohn hat erst diese tage einen addy angelegt und wir brauchten auch nichts
    danke dir
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Das ist Ermessenssache ;)

    Es mag Elten geben, die sagen bei einem 17-jährigen noch, das ist doch ein Kind.
     
  7. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast


    Ich hab 4 GMX Accounts und bei keinen brauchte ich einen Ausweis.

    @anroma du bebauptest viel aber beweisen kannst du nichts; Die Machenschaften einiger Webseiten fallen unter "arglistige Täuschung" weil kosten nicht sofort ersichtlich, und der Vertragsabschluß nicht den Konsumentenschutz entspricht. JEDE ! Firma die es ernst meint öffnet den Account erst nach bezahlung der Rechnung, macht es über Kredikarte etc. Alles andere ist dubios !

    Die AGB entsprechen oft nicht ABGB, KonsSchuG, .. !
     
  8. elvelero

    elvelero Gast-Teilnehmer/in

    Hier steht (zu diesem Fall passend) aber anderes:

    Die Falscheingabe von Kundendaten in Websites, wie Namen oder Geburtsdatum ist kein Straftatbestand (gemäß Auskunft der Staatsanwaltschaft Wien), da es sich bei der Anmeldemaske einer Website eindeutig nicht um eine Urkunde handelt!

    Auch die Behauptung, Betroffene hätten mit "erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen" zu rechnen, dürfte nach Ansicht von Juristen aus der Luft gegriffen sein. Denn wer glaubt, einen kostenlosen Dienst zu nutzen, wird in der Regel keinen Bereicherungsvorsatz haben. Insofern stellt sich die Frage, welchen Deliktes sich ein "Kunde" strafbar gemacht haben sollte. Verbraucherschützer gehen vielmehr davon aus, dass Formulierungen wie die oben dargestellten ebenfalls nur dazu dienen sollen, eine Drohkulisse aufzubauen und unfreiwillige Kunden zur Zahlung zu bewegen.
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, aber rechtlich ist man mit 17 kein kind,

    Weiters: das ausfüllen eines formulares ist rechtlich nur dann problematisch, wenn man die richtigkeit der angaben durch eine digitale signatur bestätigt.
     
  10. manu1105

    manu1105 Gast-Teilnehmer/in

    Habt ihr den geforderten Betrag eigentlich einbezahlt oder nicht??
    Hab nämlich heute auch eine Mahnung bekommen.
     
  11. bettinchen

    bettinchen Gast-Teilnehmer/in

    ich hab vor ein paar jahren auch so eine ähnliche sache ghabt...
    hab NICHT bezahlt. hatte damals einen anwalt als lehrer und beim konsumentschutz haben wir uns auch erkundigt. beide sagtenauf keinen fall einzahlen. die anwälte von denen man die drohungsbriefe bekommt sind speziell für diese firmen tätig.
    letztes jahr hab ich nach langer zeit wieda ne mahnung bekommen. die 5te ca, seit dem is ruhe eingekehrt :D
    es wär um 30€ gegangen!

    in meinem fall is nix von kostenpflichtig gstanden, ich hab den test nicht mal gemacht, so weit bin ich nicht gekommen, da nach dem link dann die kosten aufgelistet warn. der link allein war also schon 30 € teuer :mad:
     
  12. lexibald

    lexibald Gast

    Sonst geht´s dir aber schon noch gut, oder?:confused:
     
  13. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es ist garnicht soooo falsch, es ist nur eine österreichische Besonderheit, die vorsieht, daß bei einer online getätigten Bestellung eine Bestätigung mit einer Auflistung der Kosten sowie dem Rücktrittsrecht zugestellt wird. Anderso ist das nicht erforderlich und der Vertrag wäre ansich rechtskräftig, und es kommt - vor allem in Deutschland auch regelmäßig vor, daß diese Firmen die Leute klagen und gewinnen.

    Aus Österreich kenn ich jedoch keinen solchen Fall.
     
  14. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    wenn die kostenpflichtigkeit nur "versteckt" angegeben ist, dann haben die firmen meines wissens keine chance.

    und solche firmen klagen ihre angeblichen kunden auch in deutschland nicht.
    sondern sie leben davon, dass etliche "kunden" sich durch die anwaltsbriefe und die androhungen, ein inkassobüro einzuschalten (das kann übrigens jeder von uns, auch ich könnte ein inkassbüro mit einer erfundenen forderung beauftragen), eingeschüchtert werden. und wenn nur 10 prozent der "kunden" zahlen, dann lohnt sich die geschichte schon!

    ich bin damals bei "myadventskalender.de" drauf reingefallen (könnt' ihr euch erinnern? die url wurde damals hier im forum als tipp reingestellt).
    und ich bin im netz sehr, sehr vorsichtig, versuche alle fallen zu umgehen -
    ich hab' mich damals sehr geärgert!

    ich hatte kontakt mit www.ombudsmann.at, hab' den eingeschriebenen widerruf nach deutschland geschickt. und dann kamen (natürlich!) monatelang mahnungen per mail, dann per post (über jeden brief habe ich mich gefreut, weil die dubiose anwältin katja günter da ja porto zahlen musste). und jetzt ist ruhe...

    lg, christine
     
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es muß in der Bestätigungsmail drinnen stehen. Im Klartext. Ein Link zu den AGB reicht nicht aus. WEnn drinnensteht "kostet 84 Euro", dann kostets das auch, wenn man nicht widerruft.
     
  16. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    ich bin kein jurist, kenn' mich da einfach zu wenig aus. ich bilde mir ein, dass damals zwar ein bestätigungsmail kam, aber die kostenpflichtigkeit nur in einem angehängten, elendslangen dokument irgendwo am schluss drinnen stand.

    laut österreichischem internetombudsmann kommt

    "mangels einigung über preis und dienstleistung (ware) kein gültiger vertrag mit einem unternehmen zustande, wenn auf der website nicht klar auf die entgeltpflicht hingewiesen wurde"

    und blassblaue schrift auf blassgrauem hintergrund in einem link auf der seite 27 im letzten absatz versteckt...das ist für mich nicht nur bauernfängerei, sondern das ist betrug. und es funktioniert scheinbar auch, sonst würden sie es nicht weiter so machen. tausende mahnungen gehen bei den mitmachenden anwälten jeden tag raus. wenn nur EIN prozent einzahlt (weil halt der mann oder die frau oder der papa oder wer auch immer nichts davon erfahren soll), dann klingelt die kassa schon!

    in MEINEM fall war es so, dass die betreiber der website sogar vom gericht hanau zur unterlassung verurteilt wurden; geändert wurde, soweit ich das mitbekommen habe, genau...NICHTS

    aber es wird auch websites geben, wo klar hervorgeht, dass es etwas kostet bzw. wieviel es kostet. da kommt dann wahrscheinlich die von dir beschriebene bestätigungsmail ins spiel, oder?

    lg, christine
     
  17. cws

    cws Gast

    zu dem thema gab es auf mehrereren sendern nun schon berichte hierfür. einstimmigen konsens -> es muss nichts bezahlt werden, sollte dann doch mal was vom gericht kommen, sofort oder innerhalb der 14tägigen frist einspruch erheben!

    was auch immer verwechselt wird: strafbar ist ein kind mit 14, geschäftsfähig aber erst mit 18.

    es gab auch vor kurzem wieder ein urteil.... mir fällt aber jetzt nicht ein wo und um wen es sich gehandelt hat. fazit war aber: der betreiber hat keinen rechtsanspruch da es sich bei den angebotenen programmen sowieso um frei zugängliche software gehandelt hat.

    ausserdem macht sich jeder strafbar wenn er programm kommerziell anbietet die vom hersteller als freeware gekennzeichnet wurden oder unter der gpl (general public license) veröffentlicht wurden.
     
  18. anroma

    VIP: :Silber

    Man bezahlt bei derartigen Seiten aber nicht die Software, sondern die "Dienstleistung", sämtliche gängige Freeware auf einer Seite gesammelt downloaden zu können und nicht Google & Co fragen zu müssen, die Freeware bleibt trotzdem Freeware.

    Ein Kind mit 14 haftet zwar nicht am Vertrag, aber am Delikt der Falschangaben von Daten - und da gab es in Deutschland durchaus bereits Verurteilungen zu Arbeit an sozialen Projekten, etc.
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das ist blödsinn - es gibt kein Gesetz, daß jemanden verpflichtet, ein Formular wahrheitsgemäß auszufüllen, solange dieses nicht dem Siganturgesetzt entsprechend gezeichnet wird.
     
  20. anroma

    VIP: :Silber

    Wenn du meinst!
    Ich kenne Schriftstücke deutsche Staatsanwaltschaften, die diese Sache etwas anders sehen.
     

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