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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lazytown, 20 Juli 2009.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Naja, auf richterliche Anordnung müsstest wohl... ;)

    Heißt dieser Anwalt zufäkkig O**f T**k?
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin nicht verpflichtet, aufzeichnungen zu führen. Ich habe keine ahnung, wer hinter welcher mailadresse steckt.
     
  3. elvelero

    elvelero Gast-Teilnehmer/in

    Da Du das gerade ansprichst, wie kommst Du zu der Behauptung das wäre ein Betrugsdelikt?
    Wo ist da der Bereicherungsvorsatz?
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Der Vorsatz, eine kostenpflichtige Leistung gratis zu erhalten, indem man falsche Daten angibt, ist kein Betrug?
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    stimmt nicht.

    Msn oder skype sind nicht kostenpflichtige programme. Der versuch, damit geld zu verdienen, wäre eher ein betrug, und darum haben auch alle urteile in österreich zu ungunsten der abzocker geendet.

    Vor allem aber, weil man nicht auf das widerrufsrecht verzichten kann, weil die agb gesetzeswidrege klauseln enthielten, wegen täuschung und und und.

    Defakto begeht der, der was runterladet, keinen betrug.

    Ich kann von meinen kunden im übrigen auch nicht verlangen, dass sie echte daten angeben.
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Es kommt sicher darauf an, welche Programme man runterlädt - GG hat sich dei Seite kurz angesehen, da sind durchaus Programme dabei, die man nicht so leicht im Netz findet.

    Warum kannst du von deinen Kunden keine echten Daten verlangen? GMX verlangt sie ja auch und du musst einen Ausweis vorweisen.
     
  7. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Weils mir wurscht ist.

    Beim Billa weise ich mich auch nicht aus oder beim Radatz, wenn ich mir eine Leberkäsesemmel kaufe.

    Es gibt kein Gesetz, das sowas vorschreibt.
     
  8. anroma

    VIP: :Silber

    Ich war der Ansicht lt. ECG wärst du verpflichtet, korrekte Daten einzufordern - bspw. wegen strafbarer Handlungen und Anbahnungen, die über Emailadressen deiner Server laufen könnten - aber ich denke, da gibt es auch bei der Haftung Unterschiede ob kostenpflichtig oder gratis.
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nun, ich bin niemals dafür verwantwortlich, was jemand über meinen Server macht.
    Auch nicht für das, was jemand über mein offenes WLAN machen würde, so ich eines hätte. Das ist bis in die höchste Instanz ausjudiziert.

    Eine email-Adresse ist im Übrigen nicht wirklich greifbar - also, die Tatsache, daß eine Mail mit einer Adresse, die von der Domäne her zu meinem Mailserver zu gehören scheint, heißt nicht, daß sie von dessen Inhaber verschickt wurde.
    Daß sie an ihn erging heißt auch nicht, daß sie vom Inhaber gelesen wurde.

    Welche Bestimmung des ECG wäre deines Erachtens relevant?
     
  10. elvelero

    elvelero Gast-Teilnehmer/in

    Genau das trifft ja hier nicht zu. Durch falsche Angaben wollte er zwar eine Leistung erhalten, aber ob jetzt kostenpflichtig oder nicht war ja nicht Gegenstand. Es fehlt m.b.M.n. der Schädigungsvorsatz am Vermögen.
     
  11. anroma

    VIP: :Silber

    Interessanterweise sieht die Staatsanwaltschaft es sehr wohl als Betrug, wenn sich eine minderjährige, aber strafmündige Person unter Angabe falscher Daten Zugang zu einem Bereich verschafft, der für Minderjährige wegen der Kostenpflicht nicht zugägnglich ist.
     
  12. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Hast du eine quelle dafür?
     
  13. anroma

    VIP: :Silber

    Ich war einfach der Ansicht, dass du als Hoster auskunftspflichtig ist, sobald jemand bspw. über eine Emailadresse von dir, SPAM mit "strafbaren" Inhalten versendet.
     
  14. anroma

    VIP: :Silber

    Keine, die ich veröffentlichen dürfte ;)
     
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    nein, das ist nicht so - aber ganz ehrlich: Wer würde sich das Risiko antun und Hoster sein, wenn er am Ende haftbar gemacht werden könnte?
     
  16. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    hmm - aber verlässliche (Urteile) kann man durchaus veröffentlichen.
    Wenn's nur Ermittlungen waren, ists was anderes, aber das zählt ja nicht.

    und ich kann mit beim besten Willen nicht vorstellen, daß es ein Strafverfahren gegen ein Kind gegeben hat in diesem zusammenhang.
     
  17. anroma

    VIP: :Silber

    Du kannst es dir nicht vorstellen ;)
     
  18. anroma

    VIP: :Silber

    Ichdenk mir einfach, dass es einen Grund gibt, warum GMX einen Ausweis verlangt, alles zu überprüfen ist ja auch ein ziemlicher Aufwand für einen Gratisaccount.

    Klar, GMX bietet kostenpflichteige Upgrades an, aber nicht jeder nimmt diese in Anspruch.
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    ich hab nachgefragt - es kann garnicht stimmen, da bei einem Kind keine Strafmündigkeit gegeben ist
     
  20. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in


    blöde frage, aber wo verlangt gmx eeinen ausweis??
    ichhab erst vor kurzem eine addy gemacht und brauchte nichts:confused:
     

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