1. Reden wir miteinander ...

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Bitte um Hilfe bezüglich L17

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Happyness, 16 Oktober 2011.

  1. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    deutschland nicht seit 2011 oder so hab ich heute ergoogelt...nur Dänemark oder so...und england?
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wir wurden nach solchen Dingen gar nicht gefragt. Wobei die Handbremse ist vom Beifahrersitz aus erreichbar.
     
  3. LiviaS

    LiviaS Gast

  4. LiviaS

    LiviaS Gast

    D ziemlich sicher schon länger. Mein Sis hat 2009 L17 gemacht und durfte dort fahren.
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Nein, du bist kein depperl, zumindestens kann ich das nicht beurteilen, weil ich dich nicht kenne.

    Es muss sich aber auch nicht ausgehen, dass man sich den Führerschein mit 17 abholt.
    Er heißt L17, weil man ihn mit frühestens 17 erwerben kann - und mein Einwand bezieht sich ausschließlich auf deine Meldung, dass es sich jetzt nicht mehr auszahlt.
    Und auszahlen täte sich diese Führerscheinform für jeden, auch wenn er schon jenseits der 50 ist.
     
  6. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    Nein, meine beiden Töchter sind mit GGs altem Mercedes gefahren, der eine Fußfeststellbremse hat, keine Handbremse. Es kann nur möglich sein, dass der Prüfer sich weigert, bei einem Zweitürer nach hinten zu klettern. Unser 2m-Lackl war nett und hat sich brav reingequetscht, sonst hätte sie halt mit dem Fahrschulauto zur Prüfung antreten müssen.
     
  7. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Auszug wikipedia:

    Die Lenkberechtigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außer in Österreich nur in Dänemark (nur für jene, die dort nicht ansässig sind) und dem Vereinigten Königreich gültig. Seit 1. Juli 2011 ist die vorgezogene Lenkerberechtigung für Inhaber unter 18 Jahre in [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland"]Deutschland[/ame] nicht mehr gültig (außer man begründet einen Wohnsitz


    Das es sich nich´ht ausgehn MUSS weiß ich eh...aber ja wie sie es hald wollen...man kann auch wenn man den normalen schein macht mit den Eltern fahrn...hab ich auch so gemacht!!!!
     
  8. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    Ich dachte so um die € 1000.- :eek:
     
  9. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Infos.

    Mir wäre ohnehin der "normale" Führerschein lieber, aber Sohnemann kann es halt nicht erwarten ;)
     
  10. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    Danke lavie....meine Rostschüssel würde die natürlich nicht erfüllen, aber das Auto meines Mannes GsD schon :)
     
  11. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    Danke für den interessanten und ausführlichen Beitrag :)
     
  12. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    Okay, diese Voraussetzung würde sogar meine Rostschüssel erfüllen :D
     
  13. sabsiz

    sabsiz Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns musste dir Feststellbremse vom Beifahrer erreichbar sein.
    Die Prüfung wurde mit dem Fahrschulauto gemacht, weil uns das die Fahrschule sehr nahegelegt hatte.
    (Angeblich kommt das bei den Prüfern besser an. Keine Ahnung, wieso?)
    Beide Kinder mussten die Theorie fertig haben, bevor wir mit ihnen fahren durften. Vielleicht ist das von Bundesland oder Fahrschule abhängig?
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Hm, ich müsste nachfragen.
    Könnte jetzt nicht mit Sicherheit sagen, ob für Fahrschulfahrstunden und Begleitfahrstunden ein Unterschied gemacht wird.
    Weiß nur, dass Großkind im Juli gesagt hat, dass sie die Theorie zum Fahren nicht braucht, sie sie aber unbedingt vorher machen möchte.
     
  15. ich konnte jetzt nur rausfinden, dass das übungsfahrzeug besser kein automatikgetriebe hat, denn sonst kriegt er nur einen eingeschränkten führerschein (eben beschränkt auf automatik)!
     
  16. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    So ist es. :)
    Mehr Auflagen gibt es nicht (bis auf die , dass das Fahrzeug eben mit der L17 Tafel gekennzeichnet und für den Verkehr zugelassen sein muss).
     
  17. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Gibts da keine Beschränkung mit Stadt-Kilometer - Überland Kilometer...

    Ich liebäugele ja auch damit - dass meine Kinder so den Führerschein machen werden (wenn ich es denn nervlich derblase mit 4 Kindern)...

    Weil klar - 4x von Wien nach Innsbruck und wieder retour - da hat man leicht und locker seine 4000 Kilometer runtergespult
     
  18. Artemis

    Artemis Gast-Teilnehmer/in

    Ich schließe mich Inkale an. Ich kann empfehlen, NUR SO den Führerschein zu erlangen. Es ist meines Erachtens die wertvollste Fahrausbildung, die es gibt. Ganz egal, in welchem Alter man ist.

    Ich habe in einer Fahrschule gearbeitet, und finde, die Art und den Umfang an Fahrpraxis, den man beim L17 VOR dem Absolvieren der Führerscheinprüfung schon macht, das ist mit einem "gewöhnlichen" Führerschein nicht zu vergleichen.

    Wenn also bis dahin alles noch gleich ist, wird es eine der Bedingungen an mein Kind sein, dass es den Führerschein in Form eines L17 macht. Was Anderes kommt für mich überhaupt nicht in Frage. Den L17 finanzier ich das mit Freude, weil ich das eine sinnvolle Investition in die Sicherheit meines Kindes finde.

    Preislich dürfte es meiner Erinnerung nach ca. 200 oder 300, - Euro Unterschied sein zum regulären B-Führerschein, aber das ist ohne Gewähr, weil es einige Zeit her ist. Dafür erspart man sich dann wieder die 90,- Euro für die erste Perfektionsfahrt nach der positiv absolvierten Fahrprüfung. Die müssen L17-Absolventen nämlich nicht machen. Also nicht so sonderlich viel um.

    Weil ich es genauer, ausführlicher und mit viel, viel mehr Praxis verbunden sehe. Ich halte sehr viel davon.

    Sorry, aber das hat mit dem L17 überhaupt nichts zu tun. Ich führe das nur an, weil es sich so liest, als wäre das nur beim L17 so. Das ist die reguläre Mehrphasenausbildung für die Klassen A und B. Das muss jeder absolvieren, der in Österreich eine Führerscheinprüfung geschafft hat. Auch die, die sie regulär mit 18 machen.

    Du zahlst in dem Fall beim gewöhnlichen FS hinterher dann mehr, weil beim L17 bleibt einem die erste Perfektionsfahrt (die mit 90,- Euro) erspart ;)

    Es ist also das von dir angeführte das, was die "regulären" FS-Absolventen machen müssen.

    Und die L17-Schüler absolvieren dann nur das Fahrsicherheitstraining und die zweite Perfektionsfahrt.
     
  19. independence

    VIP: :Silber

    ich würde meinem Kind/meinen Kindern auch den L17 finanzieren! Hab selbst so den Führerschein gemacht und die Praxiserfahrung, die man mit 3000 gefahrenen KM sammelt, ist wirklich toll! Das Geld für den Führerschein ist ja auch nicht auf einmal zu zahlen. Erkundig dich mal bei einer Fahrschule, wie das wäre.. ich hab die Fahrstunden zB immer bezahlt, wenn sie auch waren.. so ist die Gesamtbelastung zwar gleich, aber nicht alles aufeinmal und sofort! Man fährt nach 3000 km sicherer als in einer regulären FS-Ausbildung..
     
  20. Artemis

    Artemis Gast-Teilnehmer/in

    Wie gesagt, ich glaube nicht, dass es preislich wirklich so arg viel Unterschied ist.

    Man zahlt etwas mehr (vielleicht 200,- bis 300,- Euro), aber dafür erspart man sich nach der Fahrprüfung 90,- Euro für die erste Perfektionsfahrt, die nur reguläre B-Schüler machen müssen.

    Es dürfte nicht wirklich viel um sein.
     

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