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Bewilligte Nachbarsmauer anbohren?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kinderstube, 22 April 2013.

  1. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    welche aussage?
     
  2. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    aha, und bei euch streiten also die anwälte, ohne irgendwelche streitteile zu vertreten? ungewöhnlich...
     
  3. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    nein - es gibt eh immer 2 Nachbarn die dank einer Rechtsschutzversicherung streiten.

    Mir solls egal sein man möge einen Rechtsanwalt mit der Sachlage bemühen, weil das ist gut für die Wirtschaft !
    Und der eigene Anwalt ist auch fast immer der Meinung seines Klienten - wieso wohl

    OT: Ich klage mal die Brauerei wieso mein Bier schon leer ist, es stand nicht drauf das es leer wird ..
     
  4. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Wenn Du oder der Betroffene Mitglied im Siedlerverein ist, das ist man meistens, wenn man in einer Gartensiedlung o.ä. wohnt, dann kann man sich beim Siedlerverein kostenlose Rechtsberatung holen, siehe hier:
    Siedlerverband Landesorganisation Wien
    mfg
    Sektionschef
     
    Kinderstube gefällt das.

  5. eine thujenhecke ist ja auch nicht kleiner.
    in wien durfte man das bis vor ca. 3 jahren, ohne zustimmung der nachbarn und ohne der baupolizei.
    jetzt muss man es der baupolizei melden, darfs aber trotzdem aufstellen.
    diese mauer steht auf eigengrund.
     
  6. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    So ist es.

    Seltsame Auslegung.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Die Natur muss der Mensch im überwiegenden Ausmaß akzeptieren und respektieren und macht auch vor Gartenmauern und -zäunen nicht halt.
    Ist aber schon ein bisserl was anderes, wenn der Nachbar - dem die Mauer oder Zaun nicht gehört - hier zu bohren anfängt.

    Nein, ist nicht erlaubt.
    Und wenn es der Nachbar nach Absprache doch gutheißt, ist es ratsam sich das sogar schriftlich geben zu lassen. Damit seine Erben das einmal auch wissen.
    Also aus rechtlicher Sicht gesehen. Denn wir lassen auch nach Absprache unsere Kletterpflanzen am Nachbarszaun raufranken. Wenn das aber mal wer anders sieht als der jetzige Besitzer, können sich unsere Pflanzerl brausen gehen und wir dürfen noch dankbar sein, wenn die keine Schäden verursacht haben.
     
    anna-mari, electra und Kinderstube gefällt das.
  7. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Aber du kennst die Rechtslage, nicht wahr?

    Erkläre mir mal, wie das ist, wenn man eine Mauer aufstellt (wir haben eine - und die stellt man nicht freiwillig auf, sondern weil die Bauvorschrift sie verlangt).
    Also so eine Mauer steht wo?
    Am Nachbarsgrundstück?
    Am eigenen Grundstück?
    Was ist der Unterschied von einer Mauer, die ich errichten muss, zu einem Haus mit geschlossener Bauweise, das eine Feuermauer hat, die an das Nachbargrundstück angrenzt?
    Glaubst du tatsächlich, dass ein Nachbar die Feuermauer anbohren darf, nur weil die eine Seite der Mauer an sein Grundstück grenzt?
    Warum also sollte der Nachbar etwas anbohren dürfen, das nicht auf seinem Grundstück steht?

    Dem Nachbar steht frei auf seinem Grundstück etwas zu errichten, das er anbohren kann - soferne die Bauvorschriften - in diesem Fall Einhaltung des Abstandes zum Nachbargrundstück, gewahrt bleiben.
     
  8. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    nein, ich kenne die genaue rechtslage nicht. aber fein, wenn ihr sie alle kennt! :)
     
  9. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ein Stück gib ich dir schon recht (50% der Österreicher sind auch Nationaltrainer und wissen wie es geht, 49,9% würden wären SIE Politiker es richtig machen);
    aber mir fällt kein Rechtsansatz ein das einer fremdes Eigentum beschädigen dürfte.

    Ich würde sagen das Argumente gegen die Mauer als solches leichter zu finden sind.
     
    electra gefällt das.
  10. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    oh, derer gibt es einige. notwehr/nothilfe zb. und viele andere, bei denen die interessensabwägung zugunsten des nichteigentümers spricht.

    aber we gesagt: genau weiß ich es nicht, aber erfreulicherweise kennen sich alle hier sehr gut aus, na dann! :)
     
    #30 cyn, 23 April 2013
    Zuletzt bearbeitet: 23 April 2013
  11. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Notwehr bei einer Gartenmauer?
    Nothilfe Ok - aber inwiefern ist das Bohren eines Loches Nothilfe ?

    Aber wir sind OT
     
  12. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    nein, es ging um die frage: gibt es rechtsgrundsätze, die es einem nichteigentümer erlauben, das fremde eigentum zu beschädigen. du hast das angezweifelt, ich denke aber: es gibt sie.

    es gibt im verwaltungsrcht geradezu 'unendlich' viele eigentunseinschränkende rechte, aber mein wissen ist definitiv nicht aktuell genug, um 100%ig stimmige beispiele zu nennen.
     
  13. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Du vermischt einfach Äpfel mit Birnen.

    Wenn der Eigentümer der Mauer diese verfallen lässt, diese ein Sicherheitsrisiko für die anderen darstellt, selber keine Maßnahmen ergreift um dem entgegenzuwirken, dann darf man natürlich zur Selbsthilfe im Sinne der Risikominimierung greifen.

    Hier geht es um die ganz einfache Frage, was man mit der im Besitz des Nachbarn befindlichen Mauer, Zaun anstellen darf. Und die Antwort ist ein ganz klares: Nix.
    Und auch immer vorausgesetzt, dass sich alle brav an die Bebauungsvorschriften halten und Abstand zur Grundstücksgrenze und Höhen auch einhalten.
     
  14. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    fein, wenn du es eh weißt... :)
     
  15. maha

    VIP: :Silber

    Bin ich froh dass ich mit meinem Nachbar gut auskomme.
    Seine Holzgartenhütte steht an der Grundgrenze. Das Dach ragt einen Meter auf meine Seite. Alles bestens, drunter lagere ich mein Brennholz und diverse Kleinigkeiten. Natürlich bohre ich seine auch Holzhütte an....
     
  16. das hat nix mit verstehen zu tun.
    nochmals, die mauer steht am ende von einem ca. 600m2 meter großen garten.
    die mauer wurde bewilligt und auf der seite des eigentümers (erbauers) begrünt und gestrichen.
    warum und wieso sie gebaut wurde, ist ja wurscht.
    jetzt ist der hintere nachbar so frech und bohrt löcher rein, montiert rankgitter usw.
    das schlimmst ist, er montiert immer sonderbare dinge, damit keine katzen runterhupfen können.

    ich wollte nur wissen, ob man ihn davon abhalten kann und dafür eine gesetzliche handhabe hat.
     
  17. das hat nix mit gut auskommen zu tun.
    hast du schon einmal gelesen, dass kinder in fremde gärten gekraxelt sind um ihre bälle zu holen?
    in dem besagten garten steht ein 8m langer 1,5m tiefer pool, so eine mauer hat oft eine sicherheitswirkung.

    ich kenne selber fälle wo kinder in fremden schwimmanlagen ertrunken sind.
     
  18. maha

    VIP: :Silber

    Aha. :)
    Wesentlich öfter dient eine 2,5m hohe Mauer dem Sichtschutz... Sichheit ist nur Vorwand.
     
  19. auch, das sind die angenehmen seiten einer mauer. ;)
     
  20. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Warum die Mauer dort steht ist irrelevant - solange sie bewilligt und ordnungsgemäß errichtet wurde.

    Und alles andere ist Vereinbarungssache mit dem Nachbar.
    Bedingt halt, dass man sich nach den Wünschen dessen richtet, dem die Mauer gehört und da sind manche nicht gut darin.
     
    anna-mari und Kinderstube gefällt das.

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