1. Reden wir miteinander ...

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Bemessungsgrundlage Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Georgina, 28 März 2007.

  1. Hi Isabel!

    Aber wenn du noch arbeitest bekommst du ja im März eh noch die Jahresprämie für 2007. Warum sollte die im Wochengeld dann nochmal berücksichtigt werden, sonst hast du sie ja auch nur 1x pro Jahr bekommen. Oder wird sie dir im März nur mehr aliquot bezahlt?

    Sorry falls ich was falsch verstanden hab...
     
  2. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Nein, das ist die Jahresprämie für 2006, das Geld würde mir also nicht jetzt, sondern nächstes Jahr abgehen, aber so wie es mir Mizi erklärt hat, müßte es mein AG halt nächstes Jahre berücksichten. Mir ist es egal, wer es zahlt und wann es bezahlt wird, solange ich es dann irgendwann auf meinem Konto habe.
     
  3. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Tja, jetzt sollte ich vielleicht still sein, aber.........es gibt Prämien, die nichts mit der Sozialversicherung zu tun haben und diese Prämien bedeuten dann, dass es der Sozialversicherung ziemlich egal ist wieviel du bekommst.

    Und somit werden die Prämien auch nicht ins Wochengeld einberechnet. Andererseits kann man auf diese Art und Weise seinen Zuverdienst während des Kindergeldbezuges sehr gut steuern und theoretisch mehrere Tausend Euro Prämien kassieren und die fallen nie unter die Zuverdienstgrenze. Also wenn du für die Prämien bisher schön brav Sozialversicherung in Höhe von mind. 17 % bezahlt hast (bzw. natürlich der Arbeitgeber abgezogen hat) - dann werden sie in voller Höhe eingerechnet (weil eben in den letzten 3 Monaten bezogen) - wenn nicht, dann werden sie einfach der Sozialversicherung nicht gemeldet und das Wochengeld ist eben "nur" das Nettoentgelt + anteilige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)

    lg
    Jasmine
     
  4. Isabel2007

    Isabel2007 Gast

    Hab es grade am Lohnzettel nach geschaut, es sind auf den Cent genau 17% (laufend unter dem Posten "SV-Beitrag-SZ")

    Als Juristin würde ich mich mit einen "§", wo das so drin steht, aber einfach viel wohler fühlen:rolleyes: ;)
     
  5. Georgina

    VIP: :Silber

    Ja, aber die 2 Wochen verlängern ja... weißt schon Ende Entgelt / Ende Beschäftigungsverhältnis.

    Im übrigen ist mein AG mein Mann, daher gibt es arbeitsrechtlich kein Problem. Aber bei Prüfungen werden ja solche Dienstverhältnisse genauestens unter die Lupe genommen. Deswegen sollte die Abrechnung schon stimmen. Was es wiegt, das hat es. SV/FA kriegen ja ihre Beiträge und Abgaben.
    Und dass es nach dem Mutterschutz wieder weitergeht ist halt das Los der mitarbeitenden Ehefrau.
     
  6. Nici-06

    Nici-06 Gast-Teilnehmer/in

    Durch den Beginn des Beschäftigungsverbotes wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet und in einem aufrechten Dienstverhältnis "dürfte eigentlich keine Urlaubsablöse erfolgen". Anspruch auf aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteht bei Beginn des Beschäftigungsverbotes.
    Nicht konsumierte Urlaubstage können z.B. nach dem Ende des Beschäftigungsverbotes konsumiert oder aufgebraucht werden.

    Anbei das Formular, dass von Dienstgeber bei Beginn des Beschäftigungsverbotes auszufüllen ist.

    Grund der Lösung - Karenzurlaub lt. MSchG
    Beschäftigungsverhältnis wurde per (DATUM) nicht gelöst

    https://service.sozialversicherung.at/eSV/container.nsf/launchpdfview/BE8A6EA2D58AC205C12570BC003051AF/$FILE/0479.pdf

    LG
     

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