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Befristete Familienbeihilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lilli-Aemilia, 15 Februar 2011.

  1. @Lui
    Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel ;)

    @Muell23
    Ich kenn das von Deutschland auch, dass die Voraussetzungen für das Kindergeld (Familienhilfe) regelmäßig überprüft werden. Daher hab ich mir auch nichts dabei gedacht, als mein Bezug auf 3 1/2 Jahre befristet war. Ich hab auch kein Problem mit solchen Regelungen. Aber nachdem alle meine österreichischen Bekannten diese Befristung nicht hatten und die ausländischen schon, fand ich das etwas diskriminierend.
     
  2. fst

    fst Gast-Teilnehmer/in

    Ich (EU aber nicht Ö) beziehe FBH, mein Mann ist nicht EU-Staatsbürger.

    Wir bekamen es bisher immer wieder für nur ein Jahr, ich glaube letztes mal für zwei Jahre (wobei eh das Baby kommt und wahrscheinlich erst nur für ein Jahr FBH gewährt wird). Ich finde es schon ärgerlich, denn jedes Jahr alles aussuchen (muss auch mehr vorlegen als Österreicher) ist schon mehr Zeitaufwand und ich lasse es ehrlich gesagt immer monatelang liegen.

    Vor allem verlangte der Finanzamt doch tatsächlich ausdrucklich die Originale der MKP-Untersuchungsblätter, die ich ja bei der Krankenkasse schon längst abgegeben hatte und die Dame am Telefon meinte es reicht nicht wenn ich einfach die Krippenbestätigung (mein Kind ging immerhin jeden Tag in die Krippe) oder Kopien besagter Untersuchungsblätter einreiche. Keine Ahnung weshalb sie das unbedingt wollten.:confused:

    Eine Userin hierforums hat aber glaube ich diese ungleich Behandlung von EU-Bürger erfolgreich beanstandet. Ich muss sie mal pnen.
     
  3. muell23

    muell23 Gast

    Na ja, ich fühl mich nicht diskriminiert. Mir ist es eigentlich ziemlich egal und das als österreicher der unendlichsten Generation :D

    Ich habe dadurch aber auch noch nie einen Nachteil erlitten. Ich füllte ein Formular aus und das wars dann.
     
  4. fst

    fst Gast-Teilnehmer/in


    Mich zipft es schon an, jedes Jahr alles vorlegen zu müssen (sogar Orginalblätter aus der MKP die schon bei der Krankenkasse lagen, siehe oben).
     
  5. Ich würde nett einen Brief schreiben. Vielleicht tut sich ja was. :boes:

    Das hab ich geschrieben. Kurz danach kam ein neuer Bescheid.
     
  6. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Muss man denn hinter allem gleich irgendeine Schikane vermuten???

    Ich hatte auch zuerst einen befristeten Bescheid erhalten, war sehr früh dran und als ich die Geburtsurkunde nachreichte, erhielt ich den vollständigen Bescheid und gut war.

    Versteh nicht was man sich über alles immer so aufregen muss und gleich Verschwörungen, Schikanen oder sonst was vermutet. Meine Güte da hast hal Pech gehabt und bist ins Raster gefallen, das kann aber jedem mal passieren. Sei dies bei der FBH, bei der ANV oder sonst wo.
     
  7. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Naja, es ist schon auffällig wenn die österreicher in der Mehrzahl sind mit unbefristeten Bescheid und die nicht-österreicher mehrfach befristete Bescheide erhalten. Wenn man dann noch mehrfach unterschiedliche Unterlagen vorlegen muss und es nicht nur bei "ich füll mal schnell den Antrag neu aus und gut is" bleibt, dann ist das schon etwas "ärgerlicher".
    Vermutlich liegt es daran, dass sie meinen die nicht-ö. gehen vielleicht wieder in ihr Ursprungsland zurück oder was auch immer.

    Aber wenn sie meinen, es so oft überprüfen zu müssen, dann solln sie es halt tun...haben anscheinend nicht genug zu erledigen dort.

    :wave:
     
  8. fst

    fst Gast-Teilnehmer/in

    Ist aber schon ein Unterschied, ob ich es einmal befristet bekomme und dann "vollständig" oder jedes Jahr aufs neue für ein Jahr befristet. ;) Noch dazu wenn man Dinge in Original vorlegen muss, die man schon in Original bei der Krankenkasse abgeben musste - die meinten tatsächlich ich solle persönlich zur Krankenkasse pilgern um die Sachen wieder zu holen - dafür hätte ich frei nehmen müssen!

    Ich vermute allerdings gar keine Schickane dahinter, sondern einfach eine undurchdachte Ungleichbehandlung. Klar sehen sie bei uns eher das Risiko, dass wir wieder Ö verlassen, dennoch sollen sie zumindest EU-Bürger gleich wie Österreicher behandeln und somit werde ich auch einen Brief diesbezüglich schicken. Würde ich auch machen wenn ich nicht EU wäre, weil vielleicht hilft es schon.
     
  9. fst

    fst Gast-Teilnehmer/in

    Danke, so ist es. Natürlich ist es keine Katastrophe, aber es ist ärgerlich und völlig unnötig. Wie oben beschrieben, ich hätte jederzeit nachweisen können, dass man Kind in eine Krippe geht, aber nein, sie wollten zwar für die Große die Kindergartenbesuch-Bestätigung aber für den Kleinen die MKP-Originalblätter. Jedesmal natürlich auch Kopien der Pässe und Meldezettel etc.
     
  10. Und was wäre, wenn wir das Land verließen? Nichts, weil ich mich abmelden würde. Aber wahrscheinlich unterstellen sie Nicht-Österreicher einfach mal kriminelle Absichten. Das nenn ich nicht Schikane sondern Diskriminierung. Aber so sinds die Österreicher.
     
  11. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Es melden sich aber evtl. nicht alle ab. War auch nur ein Gedanke - by the way - bin selber deutsche...;)
    Was ich am merkwürdigsten finde sind die unterschiedlichen Längen der Befristung - 1 Jahr, 2 Jahre, erst 1 Jahr dann unbefristet usw....den Sinn versteh ich nicht ganz.
     
  12. Aber es könnten ja alle wegziehen, auch die Österreicher. Sind ja hier nicht in einer Art DDR, dass wirklich nur die Ausländer ausreisen dürften. Dann würd ich die Regelung ja noch verstehen.
    Naja bei mir hat sich das Problem eh gelöst. Ich hab mir noch nie alles bieten lassen, auch in Deutschland nicht.
     
  13. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Das behaupte ich auch nicht, es geht denen sicherlich nur darum, dass es niemand doppelt bezieht. Es war ein langer Akt, bis meine Eltern für meinen Bruder wg. 1 Jahr das ganze in D. streichen und hier neu beantragen konnten. Da nimmt sich auch D. nix...
     
  14. In Deutschland wären die "netten" Leute von der Familienkasse nicht mal fähig zur Diskriminierung, dafür sind die nicht helle genug. Erinnere mich bloß nicht daran. Man hatte ich meinen Ärger mit denen.
    Mittlerweile gibt es, glaub ich, eine einheitlich Nummer oder? Den verantwortlichen Sachbearbeiter bekommst jetzt gar nicht mehr ans Telefon. War ja vorher schon unmöglich.

    Jetzt weiß ich wieder, warum ich nach Österreich bin. Ja manchmal muss man wieder drauf gestubst werden. Sorry so schlecht ist hier ja doch nicht alles.
     
  15. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Naja, ich find hier schon einiges noch viel bürokratischer. Aber eben nicht alles schlechter als in D. ;) nur manches ist nicht so doll :cool:

    Ja sie haben NIEMANDEN erreicht, sie wurden weder verbunden, noch Mails/Briefe weitergeleitet an die usw. bis die Abmeldebestätigung aus D. hier an kam, dachten sie, die geben die FBH hier niemals raus, was die heir alles haben wollten und D. nicht geschickt hat usw.. Zum Glück wurde dann anstandslos das Geld wirklich ruckzuck für mehrere Monate nach-überwiesen.

    Alles hat seine guten und schlechten Zeiten, aber man muss sich nicht alles gefallen lassen! :wave:
     
  16. Caimano

    Caimano Gast-Teilnehmer/in

    Genaugenommen gibt es die wirklich nicht, nur sind die im Normalfall bis zum 18. Geburtstag des Kindes befristet was durchaus logisch ist. Schließlich endet da in vielen Fällen die Unterhaltspflicht.

    Tja, nur bekommst du die Mittel nicht wenn du nicht die geforderten Unterlagen vorbeibringst. Das hatte ich schon 2009, da wurde mir der Geldhahn abgedreht und nachdem ich die Unterlagen nachgereicht hatte, durfte ich noch vier Monate auf die Nachzahlung warten.

    Werner
     
  17. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Und warum habe ich (wie einige andere hier) schwarz auf weiß stehen, dass es befristet ist? Mein Sohn wird nicht innerhalb von 1-2 Jahren gleich 18...
     
  18. Caimano

    Caimano Gast-Teilnehmer/in

    Gegenfrage: Wenn du eine ausländische Frau und ein behindertes Kind hast, und in dem per Post zugestellten Vordruck findet sich auf der dritten Seite ganz unten der faktische Verzicht auf die Erhöhte Familienbeihilfe dann denke ich erst an einen Computerfehler. Wenn ich aber den gleichen Antrag (was möglich ist) über FinanzOnline ausdrucke und da die Fortzahlung der erhöhten Familienbeihilfe im Vordruck enthalten ist, dann frage ich mich schon, wer und warum das auf meinen Formular geändert hat. Der Computer hätte es nämlich automatisch richtig ausgespuckt.

    Ein Fehler kann immer passieren, aber dass bei einem Antrag Fußangeln enthalten sind, Dokumente im Original verlangt werden, die außschließlich der Sozialversicherung vorbehalten sind (aus dem Mutter Kind Pass - wurde übrigens 2011 nicht mehr verlangt, 2008 und 2009 sehr wohl), wenn mündlich Beschwerde vorgebracht wird der Verlängerungsantrag vier Monate liegen bleibt (ups) und dann (auch heuer) ein Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung und ohne Einspruchsfrist daherkommt, dann ist das einfach kein Zufall mehr.

    Es mag für dich erträglich sein, aber so viele Zufälle und Irrtümmer gibts einfach nicht auf einmal.

    Wenn du innerhalb von vier Jahren dreimal die gleichen Dokumente in Kopie vorlegen mußt (rate mal wer die Kopie bezahlt) dann ist das sehr nervig, insbosendere bei einer Behörde - die wie jede andere Behörde - in einer Demokratie den Bürger verpflichtet ist.

    Werner
     

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