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AVN Nachforderung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KinderKinder, 22 Mai 2011.

  1. sonnengelb

    VIP: :Silber

    ich nehme an du hast eh den alleinverdiener (AVAB) und nicht den alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beantragt?
    der rest klingt ein bißchen nach chaos seitens des finanzamtes... ich würde alles genau überprüfen und gegebenenfalls einspruch erheben. wird sich sicher lösen lassen.

    lg
     
  2. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Äh, ja, sorry, natürlich.... :eek:
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Soweit ich weiss scheint aber auf deinem Einkommensteuerbescheid "nur" das steuerpflichtige Einkommen auf, das Wochengeld als steuerfreies Einkommen hingegen aber nicht.
    Im Sinne des AVAB zählt es aber als Einkommen und ist deshalb zum steuerpflichtigen Einkommen lt. Bescheid zu addieren!!

    Was die Kinder betrifft müssten die Daten derselben richtig vorhanden sein, sonst wäre der MKZ nicht ausbezahlt worden.
    Sind jedoch die dementsprechenden Felder unter der Beilage L1k auch angeklickt worden?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Kann man den Antrag eigentlich elektronisch zurückziehen? Wie ist da der genaue Ablauf?
     
  5. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hat dein mann den AVAB bereits unterjährig immer mit seinem lohn überwiesen bekommen?
     
  6. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Ja, genau das war das Problem. Das konnte ich mittlerweile klären.

    Wie kann ich den Antrag zurückziehen, weißt du das? Geht das online?
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    schlechte nachrichten: wenn dein mann bereits im laufe des jahres den AVAB bekommen hat, ist er anschließend dazu verpflichtet eine ANV zu machen und kann diese daher auch NICHT zurückziehen!

    bist du denn mit einkommen und wochengeld über der grenze von 6000 euro?
    wenn ja, dann kommt ihr (meiner meinung nach) nicht an der rückzahlung vorbei ....
    wenn nein, dann urgier das beim FA.

    lg

    so
     
  8. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Ja, genau. Das mit dem Wochengeld wusste ich nämlich nicht und der Steuerberater hat mir geraten, die ANV zu machen, da ich mit dem Einkommen unter 6000,-- war. Das mit dem Wochengeld hat er mir nicht gesagt und ich wusste das auch nicht :mad:. Mehrere Hunderter biem Hausbauen treffen uns schwer :mad:. Aber was soll's....
    Danke, sonnengelb für deine Antworten!!!!!! :hug:
     
  9. sonnengelb

    VIP: :Silber

    auweia, das ist ja blöd :hug:

    übrigens: deine ANV hat nix mit der misere zu tun, die krux liegt viel mehr darin, dass deinem mann seit anfang 2010 der AVAB noch immer mit ausbezahlt wurde owbohl er euch nimmer zusteht. da hätte ein nicht-einreichen deiner ANV nix dran geändert ...
    rechnet euch bitte sofort für 2011 aus, ob sich der AVAB ausgeht oder nicht. wenn nein, dann soll dein Mann ab sofort darauf verzichten, die nächste nachzahlung kommt sonst garantiert!
    und klärt auch, ob er im moment überhaupt anspruchsberechtigt sein wird, da eben der aktuelle freibetragsbescheid etwas anderes sagen wird....

    und: überlegt noch ganz schnell ob ihr nicht doch noch irgendwas vergessen habt anzugeben. der ein oder andere euro lässt sich so vielleicht retten ...

    lg

    sonnengelb
     
  10. KinderKinder

    KinderKinder Gast-Teilnehmer/in

    Ja, 2011 würde er ihm wieder zustehen, da ich da das ganze Jahr in Karenz sein werde.
    Mein Mann ist so grantig (auf mich wohlgemerkt), dass er garantiert keine ANV mehr machen möchte. Somit es doch günstiger, wenn er den AVAB über den Lohn bekommt. Zumindest noch für 2011 und 2012.
    Tja, da werden wir wohl das, was ich vom FA zurückbekomme dafür verwenden müssen und nicht fürs Häuschen... :(
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    nochmal ;) wenn dein mann den AVAB mit dem lohn mitbekommen will, dann MUSS er eine ANV machen - egal ob er will oder nicht!
    oder anders gesagt: wenn man den AVAB bekommen möchte, dann muss man auf jeden fall eine ANV machen!

    das ist ärgerlich :( leider aber nicht zu ändern. habt ihr das geld schon halbwegs verplant gehabt oder? wirst sehen, euer haus wird deswegen um nix weniger schön :)

    lg

    sonnengelb
     
  12. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist so nicht ganz richtig. Siehe unten:

    ArbeitnehmerInnenveranlagung (Jahresausgleich - RZ909ff)

    Wann müssen Sie von sich aus (ohne Aufforderung durch das Finanzamt) eine Steuererklärung abgeben?

    Ihnen der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag für das Kalenderjahr nicht zusteht, aber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wurde. Geben Sie in diesem Fall eine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ab.


    Und hier:

    "Wann wird eine Pflichtveranlagung durchgeführt?

    der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, die Vorausetzungen aber nicht vorliegen (zB die Einkünfte des Partners überschreiten die Zuverdienstgrenze)."
     
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    echt? ich hab nämlich in erinnerung, dass auf meinem freibetragsbescheid irgendwas in Richtung "dann müssen sie aber" gelesen habe ... kann aber natürlich sein, dass ich mich in dem punkt irre!

    lg
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Berücksichtigung des Freibetragsbescheids oder die Berücksichtigung von Pendlerpauschale bzw. AVAB im Zuge der Lohnverrechnung sind aber nicht dasselbe und somit unterschiedlich zu behandeln was die ANV betrifft.

    Bei Ersterem bist du zur ANV verpflichtet, bei Zweiterem hingegen nur dann wenn die Voraussetzungen der bereits nicht berücksichtigten Beträge nicht (mehr) gegeben sind.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nein, das ist nicht korrekt.
    Wenn er den AVAB mit dem Lohn bekommen will, muss er das dem Lohnbüro des AG melden und dann wird der AVAB bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.

    Wird der AVAB bei der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt, kann er ihn im Zuge der ANV geltend machen und bekommt ihn dann für das jeweilige Kalenderjahr ausbezahlt.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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