1. Reden wir miteinander ...

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Automatische Gemeinsame Obsorge nach Scheidung - Bandion Ortner gegen Hoschek

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 16 Juni 2010.

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  1. ja, ich bin dafür

    17 Stimme(n)
    41,5%
  2. nein, bin dagegen

    16 Stimme(n)
    39,0%
  3. keine Meinung dazu, keine Ahnung

    5 Stimme(n)
    12,2%
  4. Sonstiges

    3 Stimme(n)
    7,3%
  1. muell23

    muell23 Gast

    Also bleiben wir bei der Schule.

    Wir müssen hier aber unterscheiden zwischen Wien und den übrigen Bundesländern.

    Ich wohne in NÖ - da gibts genau 2 VS, 2 HS, 1 Gym. Die VS und HS kannst dir nicht aussuchen, denn die sind wohnortgebunden. Wer in diesen Gassen wohnt geht in Schule Nr. 1, wer in jenen wohnt in Schule Nr. 2. Bleibt auch bei der HS so.

    Gym nimmt dich, wennst lauter 1 hast. Alles andere bleibt in der HS.


    wow, welche Qual der Wahl. Es gibt übrigens Ortschaften am Land, die haben gar keine Schule. Also auch nichts mit aussuchen.

    In Wien ist die Sache schon wieder schwerer, dennoch aber abhängig von Arbeit der Eltern (bei GTS zB), von der Nachmittagsbetreuung, bei Privatschulen obs überhaupt einen Platz bekommst, etc.... Viel Spotanität ist da auch nicht drin.

    Die Gyms nehmen alle mit Wohnsitznähe und Zeugnissen.

    Ab der Oberstufe brauchst eh wieder ein geeignetes Zeugnis und eine Aufnahmneprüfung.

    Also wer entscheidet, wenn man nicht miteinander reden kann?? Die Münze, denn bei keiner Basis, hilft auch eine GO nichts.
     
  2. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Danke für das wohltuende posting mit etwas anderer Sichtweise
     
  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Bei gemeinsamer Obsorge muss vereinbart werden, wer der hauptobsorgeberechtigte Elternteil ist.
    Das ist jener Elternteil, bei dem das Kind den Hauptwohnsitz hat.
    Auch bei einer 50/50 Regelung muss dies entschieden werden.

    Der Hauptobsorgeberechtigte ist auch Empfänger der FBH.
    Der andere Elternteil ist jener, der Unterhalt in monetärer Form zu leisten hat. (und bekommt die FBH unterhaltsmindernd angerechnet).

    Ob es nun eine Unterhaltsminderung gibt, kommt auf das Ausmaß des Besuchsrechtes an. Das wird von Gerichten unterschiedlich gehandhabt.
    Bei uns war es so, dass 11 Besuchstage mit Übernachtungen keinen Anspruch auf Reduzierung zu Folge hatten.
     
  4. Wyzkaz

    Wyzkaz Gast-Teilnehmer/in

    wenn du es nicht aus dem kontext reißen wuerdest waere es verstaendlicher ;)
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Meine Ausführungen haben sich in keinster Weise auf Einzelfälle bezogen.
     
  6. muell23

    muell23 Gast


    Da steht:

    Obsorge - sehe ich keinen Sinn darin, wenn man miteinander sprechen kann geht alles auch ohne GO


    Vielleicht möchtest nochmals sinnerfassend lesen?? :D

    Nein, ich widerspreche mir nicht. Gemeinsame Obsorge hat nur eine Sinnhaftigkeit, wenn beide Partner das Kind in den Mittelpunkt stellen und anerkennen, dass der andere Elternteil seine Taten zum Wohle des Kindes setzt.

    bei allen anderen Menschentypen würde ich die Finger davon lassen und mich mit Händen und Füßen gegen eine gemeinsame Obsorge wehren.
     
  7. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Dann sprichst du aber von einer vernachlässigbaren Minderheit. Unausgeglichenes Machtgefüge wird fast immer gegen den/die Ex eingesetzt, vielleicht oft nicht bewußt, aber das kannst du in einschlägiger Literatur sicher tausendmal nachlesen. Egal ob Mann gegen Frau oder umgekehrt. Und genau um diese Psychologie geht es auch bei der GO regelung, es ist einfach eine Deeskalierung von Konflikten zu erwarten.
     
  8. Eh schon hundert mal wiederholt.
    Ich will als Vater zumindest darüber informiert werden müssen, weil mich das als Elternteil genauso alles interessiert was mein Kind betrifft. Und bei weitragenden Entscheidungen müssen selbsverständlich beide Eltern eine gemeinsame Entscheidung fällen wie bei medizinischen Eingriffen, schulischen Anliegen, ect.. Es ist nur normal wenn beide Eltern das entscheiden und nicht einer über den anderen hinweg.
     
  9. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich stimme dir voll zu, es geht weniger um die rechtliche Entscheidungsmöglichkeit, als um die Wahrnehmung und die ist mE auch entscheidend für den Konsens.

    Zum Machtmissbrauch:
    Ich bin davon überzeugt und da nehme ich mich nicht aus, Macht wird irgendwann immer "ausgenützt". Nicht wenn eh alles gut läuft, sondern genau dann, wenn die Situation unangenehm wird und wenn man sie nur dazu nützt, um der Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen.


    Das ist mE der springende Punkt in der Auseinandersetzung.
    Obsorge ist für mich nicht nur etwas formelles oder irgend ein Wisch.
    Ich verbinde viel mehr damit und da bin ich wohl nicht alleine.

    Gerade in der Trennungsphase, wo sich alle neu orientieren müssen, die Rollen neu definieren, alles unsicher ist, die Zukunft möglicherweise auch mit Ängsten verbunden ist, würde ich einen Obsorge"entzug" nicht auf das formelle reduzieren können, sondern da ist mehr damit verbunden.

    Gruss
    Manuela
     
  10. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

     
  11. Das ist eine rein feministisch-politische Ansicht und hat absolut nichts weder mit Kindeswohl noch mit gemeinsamer Obsorge zu tun. Dabei gehts nur um den Bonus alleiniger Regentschaft und Machtansprüche über ein gemeinsames Kind.
    Ein Kind braucht Vater und Mutter und so ist es auch in den UNO-Menschenrechten bzw. Kinderrechten seit 1989 verankert.
    wörtlich: Ein Kind hat das RECHT auf seine beiden Elternteile! Vater wie Mutter.
     
  12. muell23

    muell23 Gast

     
  13. muell23

    muell23 Gast


    Diese Informationspflicht besteht doch bereits, seit einigen Jahren. Du hast das recht auf Information, auf Sichtung der Zeugnisse, etc...

    Was ist bei einem Kind jetzt eine weittragende Entscheidung? Impfungen ja/nein, medizinische Eingriffe (Mandel OPs, Ohrringerln, .... ), KiGa, Hort oder Ganztagsschule, ...

    Diese für dich so weittragenden Entscheidungen sind im Alltag weniger oft vorhanden als man annimmt.
     
  14. muell23

    muell23 Gast

    Dem widerspricht aber ganz eindeutig, dass in Österreich sogar Pflegekinder an homosexuelle Paare sowie Singles vergeben werden.

    Ein Kind braucht Bezugspersonen beiderlei Geschlechts, die Kenntnis seiner Wurzeln und ein für ihn geeignetes harmonisches Umfeld.
     
  15. Wenn man miteinander sprechen kann was das Kind betrifft geht alles auch mit G.O. und zwar mit allen Vorteilen und besser als mit einer AO.
    Das ist wieder einseitig und Tür und Tor zum Missbrauch sind weit geöffnet damit AE alleinige Macht und Regentschaft ausüben kann wann und wenn sie es will, so wie es auch derzeit Zustand ist. Denn wenn eine boykottierende Mutter willkürlich angibt, wie es ja sehr oft der Fall ist, der Vater handelt nicht zum KW, hat diese boykottierende Mutter wieder alle alleinige Macht und Rechte. Hier sollte auch der Alleinerzieherin das Sorgerecht entzogen werden, notfalls übernimmt in solchen Härtefällen dann der Staat die alleinige Obsorge bis alles lückenlos geklärt ist.

    Eben! Weil man die Macht auspielt die man besitzt mit dem Resultat dass auch der andere Elternteil um sein Kind kämpfen wird. Notfalls mit Antrag auf die AO. Dann beginnt wieder Streit und Zank. Also wenn es die AO nur in absoluten Ausnahmen gäbe (z.B. Mutter im Gefängniss, Mutter ist gewalttätig oder schwer Drogensüchtig ect.) ist jeder aufkeimende Streit bereits im Keim erstickt.
    Vielen Müttern geht es ja ohnehin nur darum den Ex auszuschließen, seiner Vaterrechte zu berauben und anstelle einen Stiefteil zu installieren. Auch dass wäre nicht mehr notwendig. Es gäbe in Fällen wo es einen Vater gibt keinen Stiefteil mehr. Stiefteile wären überflüssig und das dient dem Kindeswohl aussergewöhnlich viel.
     
  16. Eben!
    Also die gemeinsame Obsorge seiner beiden Eltern :)
    Also alles in einem Paket.
    Schön wenn man mal einer Meinung ist.

    Das andere im Post ist heftig, würd mich interessieren ob das wirklich so ist. Also wenn einer alleinobsorgeberechtigten das Kind durchs JA abgenommen wird, kann es sein dass es bei einem Schwulenpärchen in Pflege kommt, gegen Willen des Vaters und der Mutter.
    Das wär zu heftig, das glaub ich nicht.
     
  17. muell23

    muell23 Gast

    Möchtest du wirklich ernsthaft behaupten mit einer gemeinsamen Obsorge würde es keine neuen LG oder Ehen geben? :cool:

    Denn ab dem Moment, wo die Mutter/Vater eine neue Beziehung hat, ist das Kind mit einem Stiefelternteil konfrontiert. Da hat der EX-Partner keine Mitsprache - egal wie das Sorgerecht aussieht.

    Übrigens auch bei gemeinsamer Obsorge ist es so, dass derjenige, der mit dem Kind zusammenlebt - ob jetzt erziehungsberechtigt oder nicht - Erziehung übernimmt. Es wird also auch weiterhin oftmals der Stiefvater derjenige sein, der viele väterliche Pflichten übernimmt - auch bei gemeinsamer Obsorge.
     
  18. whoami

    whoami Gast

    Sonstiges: schön war die Zeit, wo es noch keine GO gab;
    da konnte man noch über sinnvollere Dinge streiten :wave::binweg:
     
  19. muell23

    muell23 Gast


    http://www.focus.de/politik/ausland/wien_aid_119272.html

    Die Plakate hingen überall - ist keine neue Kampagne.

    Was spricht dagegen? Warum können 2 Männer/Frauen nicht genauso geeignet sein einem Kind Halt, Geborgenheit und Liebe zu geben wie Mama und Papa??

    Das ist eben dein Problem - es darf nicht sein, was du dir nicht vorstellen kannst.
     
  20. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe nie geschrieben, dass Macht nicht ausgeübt wird oder das es das nicht gäbe ;). Wenn es um das Ausleben von Macht geht, gibt es ohnehin keine Basis für eine gemeinsame Obsorge.

    Und ob die gemeinsame Obsorge deeskalierend ist lässt sich nicht verallgemeinern.
    Ich hatte vor fünf Jahren gehofft, dass die gemeinsame Obsorge deeskalierend sein wird und dem Vater eine Zukunftsperspektive gibt. Dem war leider nicht so.

    Wenn man von Deeskalierung spricht - spricht man Problemfälle an.
    Und Problemfälle und gemeinsame Obsorge vertragen sich sehr selten.
    In anderen Szenarien funktioniert die getrennte Elternschaft auch mit oder ohne gemeinsamer Obsorge auch sehr gut.
     

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