1. Reden wir miteinander ...

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Automatische Gemeinsame Obsorge nach Scheidung - Bandion Ortner gegen Hoschek

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 16 Juni 2010.

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  1. ja, ich bin dafür

    17 Stimme(n)
    41,5%
  2. nein, bin dagegen

    16 Stimme(n)
    39,0%
  3. keine Meinung dazu, keine Ahnung

    5 Stimme(n)
    12,2%
  4. Sonstiges

    3 Stimme(n)
    7,3%
  1. Wyzkaz

    Wyzkaz Gast-Teilnehmer/in

    mann hat eine identitätskrise, weil mann nicht damit umgehen kann dass seine (jahrtausende lang bewährte) rolle im begriff ist, sich zu ändern.

    die kernfamilie (vater-mutter-kind) als lebenslanges modell funktioniert flächendeckend nur mit patriachalen machtstrukturen.
    es ist nicht allzu verwunderlich, dass die familienoberenthäupteten eine hexenjagd gegen alle anderen (natürlicheren!) familienformen veranstalten und mit allen mitteln versuchen, den status quo noch ein bisserl aufrechtzuerhalten.

    ein kind braucht nicht "mutter und vater", ein kind braucht ein soziales umfeld,in dem es sich entfalten kann,in dem es geliebt wird und in dem keiner gegen den anderen hetzt und stichelt.
     
  2. muell23

    muell23 Gast

    Ich nehm aber mal an, dass es vor 10 Jahren keine GO bei LG und eine fast schon automatische GO bei Scheidungen gab. Es werden also immer mehr, die eine GO haben. Ach ja, es ändert sich natürlich auch das Verständnis zwischen den Eltern (auch die Väter sind heute anders als vor 10 Jahren)
     
  3. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaube auch, dass die gemeinsame Obsorge eine gute Grundlage, wenn nicht sogar Vorraussetzung, ist, dass die Eltern auch nach der Trennung als Eltern agieren.

    Ich bin davon überzeugt, dass die meisten Eltern am Anfang der Trennung eine gemeinsame Obsorge anstreben.
    Die Trennung bringt aber alle Beteiligten, sowohl die Eltern wie auch die Kindern an ihre emotionalen Grenzen und auch darüber hinaus.
    Es ist für alle eine Ausnahmesituation.

    Deshalb kommt man sehr schnell an den Punkt, wo
    1. das Vertrauen in den anderen Elternteil erschüttert wird oder gar verloren geht, auch deshalb weil man nicht IMMER die Elternebene mit der Paarebene trennen kann
    2. viele Eltern vergessen, dass es nicht nur eine Sicht auf das Wohl des Kindes gibt und das auch in der Beziehung so war.

    3. man emotional so erschöpft ist und einfach nur mehr seine Ruhe haben will und sich nicht mehr mit dem auseinandersetzen will, auch wenn die Gespräche positiv verlaufen.


    Die gemeinsame Obsorge macht den Weg nicht leichter oder schmerzloser, aber es ist etwas, dass beide am Weg hält und nicht einfach einen abzweigen lässt, weil sie ein gemeinsames Ziel haben.

    Deshalb finde ich die gemeinsame Obsorge nach einer Trennung wichtig.

    Gruss
    Manuela
     
  4. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    genauso kann man sagen, die gemeinsame Obsorge ist die Grundlage für einen Konsens bzw. das streben nach Konsens - siehe auch posting oben

    Gerade für Konsensentscheidungen ist es notwendig, dass alle Beteiligten die gleichen Rechte haben. Sobald es einen Machtgefälle gibt, funktionieren Konsensentscheidungen nicht mehr.

    Gruss
    Manuela
     
  5. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Was sind "natürlichere" Familienformen?

    lg
    Dimple
     
  6. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Es tut mir leid, aber du hast überhaupt keine Ahnung von (gemeinsamer) Obsorge und Besuchsrecht(boykott).

    Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun und auch bei gemeinsamer Obsorge kann das Besuchsrecht vorenthalten werden.
     
  7. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    :daumenhoch:
    Danke, für diese sehr treffenden Worte.
     
  8. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Die da wären?

    Welche Tatsachen verleugne ich?
    Ich kenne aus Erfahrung so manchen, Kinder betreffenden Amtsweg....
    Ich bin mir nicht sicher, wo Du eine Abwehr meinerseits herausließt.
    Ich stelle nur in Frage, dass es eine Verbesserung für die Kinder bringen wird.
    Ich habe auch kein Problem mit einer gemeinsamen Obsorge als "Start"nach einer Scheidung. Es wird sich sowieso ergeben, wie es danach in der einzelnen Ex-Beziehung weitergeht.
    Äh... nein.
    Ich habe nicht geschrieben, dass ich keine Notwendigkeit der gemeinsamen Entscheidungsfindung sehe.
    Ich habe geschrieben, dass bei einer Schulanmeldung nicht die Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt wird.
    Detto bei einem Krankenhausaufenthalt.

    Aber Du sprichst genau das an, was ich meine.
    Die vorhandene gemeinsame Obsorge bringt nichts, wenn die Eltern nicht miteinander reden können.
    D.h. wenn die Mutter nach bestem Wissen und Gewissen eine Schulentscheidung trifft, so muss sie das nicht mit dem Vater absprechen, um diese Entscheidung auch in die Tat umzusetzen.

    Nur kannst Du diese Absprache zwischen den Elternteilen nicht erzwingen. Weil sie sonst von irgendjemandem exekutiert werden müsste. Aber kein Amt verlangt einen Nachweis, ob sowas mit dem anderen Elternteil abgesprochen wurde....Sie gehen halt davon aus, dass es passiert ist.
    1. Liegt es nicht an mir - im Fall meiner Kinder. (Nett, dass Du mir das unterstellst.)
    2. siehe oben: solange keine Kontrolle besteht, muss sich der Umgang nicht ändern.

    Das Recht, dass Elternteile durch die Obsorge erhalten ist mMn keines, dass durch Mitentscheidung entsteht, sondern eines, dass es ihnen ermöglicht, Amtswege für ihre Kinder durchzuführen u.Ä.
    Das macht in meinen Augen durchaus Sinn.
    Wie gesagt, ich habe nichts gegen die Gemeinsame Obsorge.
    Aber ich gehe nicht davon aus, dass sich deswegen die Gesprächssituation zwischen den Eltern verbessert.

    Abgesehen davon: wir reden hier mMn von einer Minderzahl.
    Die Mehrzahl der getrennt lebenden Eltern handhabt die Kinderbetreuung aus meiner Sicht eh in Abstimmung miteinander, mit oder ohne gemeinsame Obsorge.
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns die genannten 11 Tage.
    Mit Beschluss durch das Pflegschaftsgericht.
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das sehe ich anders.

    Die Macht der alleinigen Obsorge ist viel limitierter als man selber glaubt.
    Viele existierenden Schwierigkeiten können durch eine Obsorgeregelung, welcher Art auch immer, nicht gelöst werden.

    Ich habe z.B. für Großkind die alleinige Obsorge an den Vater übertragen und es hat sich für mich und meine Tochter gar nichts verändert.
    Ich bin und werde in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden - und umgekehrt ist es für den Vater die Geschwister betreffend genauso.
     
  11. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Da ihr für je ein (zwei?) Kinder die AlleinigeObsorge habt, habt ihr auch einen Machtausgleich geschaffen.

    Gruss
    Manuela
     
  12. muell23

    muell23 Gast


    Wo spielen wir mit - bei den Jedirittern?? :D

    Die Macht sei mit dir?

    Ich fühle mich eigentlich nicht mächtig als Mutter - aber bitte :cool:


    Falls es untergegangen ist - Inkale hatte zuerst mal die Gemeinsame Obsiorge für 3 Kinder, dann die alleinige für alle 3, dann auf Wunsch des Kindes übernahm der Vater die alleinige für 1 und sie hat die alleinige für 2.

    Seltsamerweise - oder sollte ich sagen wunderbarerweise - funktionierts dennoch.
     
  13. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Die gemeinsame Obsorge regelt ja nicht so Dinge wie: Welche Kleidung zieht mein Kleiner heute an, sondern es geht z.B. um Schulentscheidungen. Das ist sehr wohl was, was nicht spontan entschieden wird und dazu gibt es oft genug unterschiedliche Auffassungen der Eltern.
     
  14. Wyzkaz

    Wyzkaz Gast-Teilnehmer/in

    *kopfauftischhau*
    genau dann funktioniert die GO eben nicht!
    wenn man unterschiedliche auffassungen hat und sich nicht einigen kann.
    das arme kind sitzt dann mit einer arschbacke in schule A und mit der anderen in schule B?
     
  15. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Was die Reduzierung des Kinderunterhaltes anbelangt, macht es nach deiner Formulierung einen Unterschied, ob Obsorgeberechtigung besteht oder nicht, ist dem wirklich so? d.h. wenn ich Obsorgeberechtigung habe, gibts keine Alimentereduzierung bei überdurchschnittlichem Besuchsrecht? Bitte berücksichtigen, daß der zahlende Elternteil ja trotzdem nicht beim Kind wohnt. Ich bin mir da nicht sicher, ob deine Aussage so stimmt.
     
  16. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ich finde Diskussionen, was es theoretisch nicht alles für Negativfälle geben kann in diesem Zusammenhang nicht zielführend. Sinnvoll wird sein, sich nicht an Einzelfällen aufzuhängen sondern das Gesamtergebnis zu beurteilen und da sollte man sich Erfahrungswerte aus anderen ländern zu Gemüte führen. Das ist für mich der einzig sinnvolle Weg, mit diesem Thema umzugehen. Bandion Ortner spricht vom sogenannten Generalverdacht, also nur weil es Einzelfälle geben kann, trifft dies sicher nicht auf die Mehrheit zu und diese Einzelfallargumentation sollte daher nicht als Entscheidungsgrundlage für ein derartiges Gesamt Gesetz herhalten.
     
  17. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    ok - ich fasse zusammen: Dikatatur ist gut, Demokratie nicht?

    Wenn wir verschiendener Meinug sind,m dann diskutieren wirs aus, bis wir eine Lösung haben - fertig.
    Wo ist das Problem?
     
  18. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Du widersprichst dir ja jetzt, also du meinst GO macht dann Sinn, wenn man nicht miteinander sprechen kann? Hast du irgendwann nicht was anderes behauptet?
     
  19. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    :D
    2:1

    Tatsache ist, dass es sich hier um ein subjektives Machtgefühl handelt - ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Macht nicht mißbraucht wird, sprich nicht gegen den Expartner eingesetzt wird.
    Das spielt sich nur im Kopf ab - mein Verhalten und die Möglichkeiten für den Vater betreffend der Kinder haben sich während der letzten fünf Jahre nicht verändert - und trotzdem reagiert er auf das subjektive Gefühl, welches ihm die Obsorge über ein Kind gibt, ernorm und hat sein Verhalten grundlegend verändert.

    Nur - das was die Obsorge ihm gegeben hat, sind alles Dinge, die er vorher auch hatte. Wenngleich auch nicht formal.

    Es ist halt schade, wenn manche sich am Formellen aufhängen und dabei übersehen, dass vieles auch ohne dem möglich wäre.

    Ich bringe das damit in Verbindung, dass manche Väter in der Ausübung ihres Besuchsrechtes sehr eingeschränkt werden. Wenngleich hier endlich mal die rechtliche Durchsetzbarkeit dieses Anspruches hergehört, hat die Obsorge selber in keinster Weise einen Einfluss darauf wie das Besuchsrecht geregelt wird und ob es boykottiert werden kann.
     
  20. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Meinst du das jetzt ernst, oder hast dich verschrieben?
     

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