1. Reden wir miteinander ...

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Automatische Gemeinsame Obsorge nach Scheidung - Bandion Ortner gegen Hoschek

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 16 Juni 2010.

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  1. ja, ich bin dafür

    17 Stimme(n)
    41,5%
  2. nein, bin dagegen

    16 Stimme(n)
    39,0%
  3. keine Meinung dazu, keine Ahnung

    5 Stimme(n)
    12,2%
  4. Sonstiges

    3 Stimme(n)
    7,3%
  1. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Da du es ja zum zweiten Mal schreibst - und tatsächlich auch glaubst was du schreibst.

    Wenn Unterhalt korrekt berechnet ist, dann wird der unterhaltspflichtige Partner um seinen aliquoten Anteil der FBH entlastet.
    In unserem Fall, bei drei Kindern - monatlich also ca. 550 Euro FBH - ist der Unterhalt des Vaters durch die Berücksichtigung der FBH um ca. 250 Euro reduziert. Bei geringeren Einkommen, sinds zwar keine 50%, aber immer noch genug.

    Und zum anderen - verwechselst du hier die Obsorgeregelung mit der finanziellen - mit ein Grund, warum dieses Thema so sehr polarisiert.
    Die Frage hier im Thread war nach der automatischen gemeinsamen Obsorge und nicht ob 50/50 verpflichtend kommt, oder in welchem Ausmaß das Besuchsrecht ausgeübt wird.

    Nur, weil das Kind 50/50 bei den Eltern ist, heißt das nicht, dass der finanzielle Aufwand für die Kinder durch die Betreuung aufgerechnet werden kann.


    Ein Kind braucht ja mehr als die Lebenserhaltungskosten wie Nahrung, Unterkunft und Kleidung, die bei 50/50 bei beiden Eltern anfallen.

    Es gibt darüberhinaus schulbezogene Kosten, Projektwochen, Freizeitkurse, Sportgeräte, Handy, Computer, Nachhilfe, Kultur, uva. ...... für die Eltern aliquot entsprechend ihres Einkommens aufzukommen haben.
    Da in den meisten Fällen der Mann besser verdient als die Frau, ist hier auch bei 50/50 von diesem monetär gesehen der höhere Aufwand zu begleichen.

    Darüberhinaus verstehe ich das ganze Tamtam wegen der Alimente nicht.
    Ich zahle selber für ein Kind nicht wenig Alimente und käme nie auf die Idee das in Frage zu stellen.
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    lol

    So ist doch die akutelle Gestzeslage bei geschiedenenTrennungseltern.

    Die gemeinsame Obsorge kann nur auf Antrag erfolgen.
    Erfolgt kein Antrag auf gemeinsame Obsorge und finden die Eltern keine Einigung wer die alleinige Obsorge bekommt, hat das Pflegschaftsgericht darüber zu entscheiden.
     
  3. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ja und nein.
    Die Obsorge steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Besuchsrecht, diese Dinge werden getrennt voneinander gesehen und auch verhandelt.

    Es besteht allerdings ein indirekter Zusammenhang zwischen Besuchsrecht und Alimentezahlungen.
    Wenn nämlich ein nicht obsorgeberechtigter Elternteil ein überdurschnittliches Besuchsrecht hat (oder 50/50) dann reduziert sich der Kinderunterhalt aliquot um den Aufwand für die Lebenserhaltungskosten.
    Das ist mit ein Grund, dass sich der Unterhalt bei 50/50 nie auf Null reduzieren wird, da neben den Lebenserhaltungskosten auch noch andere Aufwände für das Kind anfallen, die - entsprechend dem Einkommen der Eltern - aufgeteilt werden.
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe geschrieben, dass es in der Praxis wurscht ist.

    Was bitte soll die automatische Obsorge bringen, wenn auf Antrag ohnehin die alleinige Obsorge jederzeit beantragt werden kann?

    Das heißt also, dass ich mit dem Scheidungsantrag gleichzeitig den Antrag auf alleinige Obsorge einreiche und eine einvernehmliche Scheidung eher noch seltener erreicht werden kann, wenn manche Trennungseltern sich in der Situation sehen die Schmutzwäsche gegen den anderen gleich mitauspacken zu müssen, um genug Begründigungen für den Obsorgeantrag zu haben.

    Jetzt ist es auch möglich sich einvernehmlich scheiden zu lassen und einen Trennungselternteil mit der alleinigen Obsorge zu betrauen. Eine gute Lösung für jene, die gute Gründe haben dem anderen Elternteil keine Obsorge über ein Kind zu geben, aber in anderen Trennungsbelangen eine einvernehmliche Lösung anstreben.
    Bei der automatischen geht das nicht mehr.
    Da läuft das nur mehr über die Scheidungsklage.
    Der Aufwand wird höher, das Ergebnis bleibt das gleiche.

    Ich habe nicht geschrieben, dass eine automatische Obsorge Kindern schadet - wobei ich davon überzeugt bin, dass es zahlreiche Fälle gibt, wo es so ist.
     
  5. Derzeit ist die Lage und Grundstimmung der juristischen und behördlichen Instanzen ja so, dass quasi ein ethisches Recht der Mutter besteht in jedem Fall die alleinige Obsorge über das Kind zu erhalten und das entspricht nicht den Menschenrechten. So wird es praktiziert und gelebt, besonders von den Müttern die nur die alleinige Obsorge haben wollen und diese nach wie vor ohne vernünftige Gründe vertreten. Klar es geht um die Möglichkeit jederzeit alleinige Regentschaft für alles was das Kind betrifft, haben zu können.
    Das ist nichts neues. Das hat ein Muttersöhnchen erfunden und für sein benötigtes Kanonenfutter war ihm das wichtig, das Männlein lebte im vorigen Jahrhundert und war gar nicht lieb zu den Kindern.
    :boes:
     
  6. muell23

    muell23 Gast

    WAS genau würdest du jetzt bei gemeinsamer Obsorge mitbestimmen wollen. Konkrete Beispiele bitte.

    Kindergartenbesuch?
    Schule - Hort,
    Impfen, Essen, Kleidung, Freizeit, Urlaub, .....

    was genau würdest du anders machen und wie würdest du eine Lösung bei Streit finden wollen?
     
  7. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Kann mir wer erklären, wieso sich so viele mütter als die 'instanz' bei den kindern sieht? Als die person, die weiß, was richtig ist?

    Oder das beispiel schule... wenn ich nicht will, dass unser kind in die schule kommt, die sie gerne hätte, werden wir drüber reden. Und zwar so lange, bis wir eine gefunden haben, die für uns beide ok ist. Vollkommen egal ob als paar oder als eltern.

    Das sollte doch eine selbverständlichkeit sein. Oder?
     
  8. muell23

    muell23 Gast

    Eigentlich, was machst aber, wenn der Vater/Mutter unbedingt eine will, die absolut nicht durchführbar ist - wegen der Wegzeit, der Kosten, kein Hort, was auch immer - keine Lösung absehbar, jeder besteht auf seiner Schule? (Ellen brachte weiter oben dieses Beispiel)

    gehst dann aufs Gericht?
     
  9. Q

    Q Gast

    Es geht schon mal darum, dass eine Mutter bei gemeinsamer Obsorge nicht mehr einfach das Recht auf Umgang hintertreiben kann, mit Begründungen wie "das Kind hat Neurodermitis wegen des Stresses" oder "ein Urlaub am Meer ist zu gefährlich" oder "das Kind hat Schnupfen und muss zu Hause bleiben" o.ä.

    Weiters geht es mittelfristig sehr wohl auch um die Aufweichung des Spiels "ja, du kannst das Kind schon öfter sehen, aber wenn du versuchst, deswegen die Alimente zu kürzen, dann findet das nicht mehr statt".
     
  10. Q

    Q Gast

    In der Praxis schaut das vielleicht aber eher so aus, dass der Vater sagt: "ja, diese Schule wäre nett, und ich könnte mich dann auch um <was auch immer> kümmern, weil das ist in der Nähe bei mir" - und Mutter dann nicht mehr unbedingt mit Pseudoeinwänden durchdringt, die verhindern sollen, dass das Kind so viel beim Vater ist.

    Durchführbarkeit ist schon auch eine Frage des Wollens. Und von Macht, sich durchzusetzen. Und - ist es da wirklich besser, dass die Mutter auf jeden Fall gewinnt?
     
  11. phoenix2000

    phoenix2000 Gast-Teilnehmer/in

    @komorwaran: Danke erstmals für die Antwort, Du hast es wenigstens einmal konkret gesagt, was sich für Dich (Deiner Meinung nach) ändern würde. Jedoch ist Dir schon klar, dass wenn Du z.B. mit der Schulwahl nicht einverstanden bist, Du auch ohne Sorgerecht (allein durch die Tatsache, dass Du der Vater bist) zu Gericht gehen kannst und gegen die Schulwahl Einspruch erheben kannst?

    Sicher wird das Gericht die Sache prüfen und hättest Du die GOS würde das Gericht vielleicht sogar genauer hinsehen, aber letztendlich entscheidet dann doch auch
    der Schulweg
    der Ruf der aktuell besuchten Schule
    die Nachmittagsbetreuung
    die bessere Bring- und Abholmöglichkeit der Betreuungsperson
    .
    .
    .

    Ich glaub auf eine Antwort darauf wartest ewig und noch 3 Tage - die Antwort wirst nie bekommen, denn Kallisto ist wie ein kleines Kind das schreit auch nur "ich will" und wenn es dann hat was es möchte weiß es nichts damit anzufangen :D
     
  12. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das sind vereinzelte Ausnahmefälle. In 90% der Fällen (siehe dazu Familienbericht 2009) bei gemeinsamer Obsorge, aber nur in 30% bei alleiniger Obsorge, besteht über all diese Dinge ein Konsens.
     
  13. Wyzkaz

    Wyzkaz Gast-Teilnehmer/in

    und da hältst du eine gemeinsame obsorge, wo der vater dann einfach gegen den willen der mutter handeln kann für entschärfend?
    wenn sich zwei nicht einigen können, dann muss einer bestimmen.
    sonst geht das nicht.
     
  14. Wyzkaz

    Wyzkaz Gast-Teilnehmer/in

    dieser konsens ist die grundlage der gemeinsamen obsorge, er wird aber nicht von ihr geschaffen.
     
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    nein, das simmt insofern nicht, denn vor 10 Jahren, als es das noch nciht gab, schaute es ganz anders aus.
     
  16. muell23

    muell23 Gast

    Du vermischt hier 3 Dinge

    Obsorge, Besuchsrecht und Alimente - haben in der Realität nichts miteinander zu tun.

    Obsorge - sehe ich keinen Sinn darin, wenn man miteinander sprechen kann geht alles auch ohne GO

    Besuchsrecht ist wieder eine andere Sache, bis zu 11 Tagen im Monat ist alles normal anzusehen. Da gibts auch keine Verringerung der Alimente.

    Alimente gehören dem Kind uns (bitte meine Meinung) immer fair und von jemanden unabhängigen ausgerechnet werden. Nimmt schon sehr viel Konfliktmaterial aus der Materie.


    Wobei auch du nicht beantwortet hast, WAS genau du jetzt entscheiden wolltest (bei getrennten Wohnsitzen) und wie die Lösung aussieht bei keiner elterlich möglichen Lösung.
     
  17. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    ist das neu?

    Bei uns warens 6
     
  18. muell23

    muell23 Gast

    Vielleicht aber auch deswegen, da eine GO dann vergeben wird, wenn die Eltern miteinander können?

    Ich hätte bei meinem EX und auch beim LG jederzeit eine GO, wenn die beiden nur wollten. Ich kann aber bei beiden sagen, dass sie Paar und Elternebene strikt trennen können und IMMER das Kind im Mittelpunkt steht und nicht die eigene Befindlichkeit.
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    dann hätte es sich in den letten 10 jahren nicht so positiv entwickelt.
    also, vor 10 jahren haben die eltern ja nicht mehr und nicht weniger miteinander können.
     
  20. phantomine

    phantomine Gast

    *unterschreib*

    Lg, Karin!
     

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