1. Reden wir miteinander ...

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Automatische Gemeinsame Obsorge nach Scheidung - Bandion Ortner gegen Hoschek

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 16 Juni 2010.

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  1. ja, ich bin dafür

    17 Stimme(n)
    41,5%
  2. nein, bin dagegen

    16 Stimme(n)
    39,0%
  3. keine Meinung dazu, keine Ahnung

    5 Stimme(n)
    12,2%
  4. Sonstiges

    3 Stimme(n)
    7,3%
  1. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Nur weil es einen Teilaspekt darstellt, heißt das ja nocht nicht, daß es keine Berechtigung hat. Und Gesetze zur Verbesserung des Gesprächsklimas zwischen Menschen zu machen ?? Ich finde es müßte mehr Kohle fließen für Psychologen, Mediation etc. etc.
     
  2. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Da die Einholung der Zustimmung von beiden Elternteilen bei gemeinsamer Obsorge sehr mühsam sein kann, begnügen sich Ämter, z.B. bei einer Schulanmeldung mit der Unterschrift eines Elternteils mit der Argumentation, dass man bei einer gemeinsamen Obsorge eh davon ausgeht, dass sich die Eltern VOR dem Behördenweg abgestimmt haben und zu einem Konsens gekommen sind.
    Weil die gemeinsame Obsorge nichts ist, was von einem Richter per Urteil entschieden werden kann.
    Wenn die KM alleinige Obsorge hat, kann der KV nur auch die alleinige Obsorge beantragen und der Richter entscheidet, welcher Elternteil zukünftig die alleinige Obsorge haben wird. Es gibt nur ein entweder-oder.

    Wenn der KV die gemeinsame Obsorge möchte, muss er das mit der KM außerhalb des Gerichts ausmachen und sie beantragen es dann beide.
    Das ist derzeit der einzige Weg, wie der andere Elternteil zur gemeinsamen Obsorge kommen kann.
     
  3. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Das wäre auch eine Form der Gleichstellung.
     
  4. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Ich sage es nochmal:
    mMn bringt die Gemeinsame Obsorge den Kindern nicht wirklich was, das täte nur ein besseres Gesprächsklima.

    D.h. die gesetzlich vorgeschriebene gemeinsame Obsorge ist nur etwas, was dem KV (weil meistens der Betroffene) hilft, nicht aber den Kindern. Für die ändert sich mMn mit gemeinsamer Obsorge nichts.

    Und das Dumme ist, für Mediation usw. bedarf es der Bereitschaft beider Elternteile, sonst ist sie wirkungslos. Aber was tun, wenn einer nicht will?
    Gar nichts.....
     
  5. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke nicht, daß die Obsorge mit dem Besuchsrecht in direktem Zusammenhang steht und daher grundsätzlich keinen Einfluß auf die Alimentezahlungen hat oder diese aufweicht. Besuchsrecht ist meines Wissens nach eine eigene Angelegenheit.
     
  6. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ja da müssen sich die beiden Elternteile wohl zusammenraufen, Schulentscheidungen sind ja nix unwesentliches.
     
  7. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Tun sie aber nicht unbedingt.
    Ist auch nicht notwendig.

    Auch schon oft hier als Beispiel geschrieben:

    Mutter (Hautpwohnsitz des Kindes) entscheidet für Volksschule A, weil guter Ruf, weil in der Nähe des Wohnorts, weil sie Kind in der Früh auf dem Weg in die Arbeit dort absetzen kann.

    Vater (Nebenwohnsitz des Kindes) will, dass Kind in die Elite-VS B geht, die er auch besucht hat. Nachteil: sie liegt so, dass die Mutter eine Stunde Umweg/Tag pro Richtung hinnehmen muss.

    Die Mutter bleibt bei ihrer Entscheidung und meldet das Kind in VS A an.

    Der Vater erhebt dagegen Einspruch bei Gericht. Das Gericht entscheidet zu Gunsten der Mutter, da sie, weil bei ihr Hauptwohnsitz ist, den Alltag des Kindes bewältigen muss. Und wenn durch ihre Entscheidung kein Schaden für das Kind entsteht, wird das Kind in VS A gehen.

    Den Einspruch als einziges Mittel kann der Vater einsetzen, egal ob er gemeinsame oder keine Obsorge hat.
     
  8. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Du gibst ja zu, daß es zumindest meist den Vätern hilft und schon alleine diese Tatsache macht das Gesetz sinnvoll, weil es einen Weg in die richtige Richtung darstellt. Ob es den Kindern in Summe hilft: ? Ich denke schon, aber auch wenn dem nicht so ist, schaden wird es ihnen auch nicht. Also die Argumentation: den Kindern hilft es eh nicht, drum lass ma alles beim Alten, wieso eine Gleichstellung der Väter.

    Ich glaube sehr wohl, daß viele Mütter deswegen dagegen sind, weil sie sich in ihrer Entscheidungsfreiheit beschnitten sehen und es ist eben einmal so, daß die Angelegenheiten, die in der Obsorge geregelt werden, keine Entscheidungen sind, die man nur einem Elternteil überlassen soll. Nur weil es vielleicht mühsam ist, ist für mich kein Grund, darüber hinwegzusehen.
     
  9. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Es macht bei der gerichtlichen Entscheidung jedoch voraussichtlich einen unterschied aus, ob gemeinsame Obsorge oder nicht.

    Wenn die Eltern gemeinsame Obsorge haben, bin ich überzeugt, daß der Druck zu einer gemeinsamen Einigung höher ist als bisher und das erscheint mir wesentlich.

    Wenn ich als Mutter weiß, daß aufgrund alleiniger Obsorge alle diesebzüglichen Entscheidungen ohnehin zu meinen Gunsten ausfallen, werd ich rücksichtslos in meinen Entscheidungen bleiben. Bei gemeinsamer Obsorge muß ich eben abwägen und mich mit dem anderen abstimmen. In Summe werden sicher zahlreiche Eltern davon beeinflußt. Es geht hier auch um Rechts. bzw. Unrechtsbewußtsein.
     
  10. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Verstehe mich bitte richtig. Es geht um die Exekutierbarkeit.
    Die Entscheidungsfindung alleine ist nicht zwangsläufig eine, die beide Eltern gemeinsam treffen. Es ist auch nicht notwendig.

    Und es ist mMn der falsche Ansatz. Reden werden die Eltern deswegen nicht mehr und nicht besser miteinander, nur weil es einen Wisch Papier gibt, in dem steht, dass sie beide die Obsorge haben.


    Aus eigener Erfahrung: der Druck ist nicht höher. Es ist kein Druck vorhanden.
    Man muss sich nicht irgendwie abstimmen. Nirgendwo.
    (Ok, einzige Ausnahme: Übersiedlung ins Ausland und Änderung des Familiennamens. Aber das kommt nicht wirklich häufig vor.... )
     
  11. phoenix2000

    phoenix2000 Gast-Teilnehmer/in

    Das heißt, Du unterstellst den Müttern generell eine für das Kind schlechte Entscheidung zu treffen nur weil der KV eh nichts dagegen tun kann?

    Als Mutter überlege ich sehrwohl (auch mit ASO) was das beste für mein Kind und auch für unseren gemeinsamen Alltag ist. Auch bei GSO wird da das Gericht eher nicht zu gunsten des Vaters entscheiden.

    Ich habe diese Frage schon einmal im AE Forum gestellt und keine Antwort bekommen, aber vielleicht bekomme ich ja jetzt eine:

    Was erwartest Du Dir konkret von der GO und was würdest Du ändern (wo hat Deiner Meinung nach die KM eine falsche Entscheidung getroffen) :confused:?

    :wave:
     
  12. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Du bist sehr polemisch in deinen Aussagen und verleugnest einige Tatsachen, die sich mit den genannten gesetzlichen Änderungen ergeben werden. Was veranlaßt dich dazu, dich so dagegen zu wehren. Es ist sicher nicht so, daß jede Elternsituation mit deiner vergleichbar ist, daß jede Mutter so denkt wie du, d.h. es gibt tausende von unterschiedlichen Facetten.

    Mir kommt daß so nach dem Prinzip vor, verzeih den Ausdruck, "Was der Bauer nicht kennt, ißt er nicht". Ich werd mich aber schlau machen, ob es in Frankreich z.B. nicht schon nachweisbare Erfahrungswerte gibt etc.

    Noch einige Unverständlichkeiten bezüglich deiner Aussagen:

    Die @Exekutierbarkeit ist eigentlich schnurz. Ich kenn das von meinem Beruf. Ich arbeite gelegentlich Planungsrichtlinien zusätzlich zu gesetzlichen Baubestimmungen aus. Erfahrung ist, daß sich 80% der Bauwerber an die Planungsrichtlinien halten, obwohl sie nicht müßten und es keine Exekutierbarkeit gibt. Das Ziel ist aber vollstens erreicht, die Bauwerber verstehen großteils den Sinn der Planungsrichtlinien. Ich hoffe der Vergleich beschreibt das, was ich dazu aussagen möchte.

    @Entscheidungsfindung:
    Wieso findest du es nicht notwendig, daß Schulentscheidungen, Krankenhausaufenthalte etc. von beiden Elternteilen entschieden werden sollen. Mir erschließt sich der Sinn oder glaubst du ernsthaft, daß Schulentscheidungen ausschließlich nur von jenem Elternteil getroffen werden können, bei dem das Kind wohnt. Ich verstehs einfach nicht. Krankenhausaufenthalte müßten im Vorhinein abgesprochen sein, weil natürlich akute Entscheidungen notwendig sind.

    @Reden werden die Eltern nicht besser miteinander:
    Das glaub ich nicht. Vielleicht siehst du keine Veranlassung deinen Umgang mit deinem Ex zu verbessern wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, für viele andere ist das aber nicht so.

    @Man muß sich nicht irgendwie abstimmen, nirgendwo:
    Wenn der Elternteil, bei dem Kind/er wohnen, ein Rechtsbewußtsein insoferne entwickelt, daß auch der andere lternteil in die Entscheidung eingebunden werden sollte, wird er seine Vorgangsweise vielleicht überdenken, und ich bin überzeugt, ein mehrstelliger Prozentsatz macht das auch. Und wenns nur läppische 2% sind, macht das Gesetz Sinn. Da würden unzählige Elternteile, die nicht bei den Kindern wohnen, zu mehr Recht kommen.
     
  13. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Könnt mich nicht erinnern, daß unterstellt zu haben. Wenn 2 Elternteile grundsätzlich entscheiden dürfen, führt das in Summe aber zu einem besseren Ergebnis. Von der individuellen Situation auf die Gesamtauswirkung eines Gesetzes zu schließen, bringt bei dieser Diskussion absolut nichts.
     
  14. Es gibt UNO Kinderrechte, demnach haben Kinder haben Recht auf Mutter und Vater. Es gibt also keine andere Alternative ausser die automatische gemeinsame Obsorge beider Eltern.
    Es würde keinen Elternteil diskriminieren, keine Ängste sein Kind verlieren zu müssen schüren. Deeskalation und Zusammenarbeit der Eltern werden auf das Kind fokusiert und darum gäbs weit weniger Zank ums Kind.
    Alleinerzieherinnen würden ihre Alleinherrschaft verlieren, desshalb sind fast alle dagegen, vernünftige Gegenargumente gibt es nicht.
    So wie der Zustand jetzt ist wiederspricht er den Menschenrechten wie ja auch kürzliches ein Urteil des europäischen Gerichtshofes über die derzeitige Lage in Deutschland wo Lebensgemeinschaften nicht automatisch die gemeinsame Obsorge haben bestätigt. Österreich und Schweiz sind diesbezüglich die Schlusslichter der EU.
    Muss kommen, nur eine Frage der Zeit, hoffentlich bald, dann würde es vielen Kindern den Papa erhalten, da ja derzeit 40-60% aller Scheidungs/Trennungskinder ihren Papa für immer verlieren und das ist mehr als nur bedenklich.
     
  15. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Auch der Vater bw. der nicht im Haushalt lebende Elternteil wird sicher nicht das entscheiden wollen, was nicht das beste fürs Kind ist. Es kann natürlich auch sein, daß für einen der Elternteile eher Egoismen im Vordergrund stehen als das Wohl des Kindes, dabei spielt es aber absolut keine Rolle, ob jemand mit Kind zusammenwohnt oder nicht.
     
  16. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ich erwarte mir konkret von gemeinsamer Obsorgeregelung, die für geschiedene Menschen bzw. auch LG betreffend selbstverständlich sein sollte:

    Eine rechtliche Basis, als nicht mit dem Kind zusaqmmenwohnender Elternteil bei wichtigen Entscheidungen (Schule etc. Obsorgeaufgaben sind ja begrenzt) ein Wort mitreden zu können.

    Derzeit stellt sich die Situation für viele, so we auch für mich folgendermaßen dar:

    KM trifft alle diesbezüglichen Entscheidungen rücksichtslos. Sie ist der Meiunung, ich habe ja gar kein Recht mitzureden (wo sie ja Recht hat). Ich bin überzeugt, sie würde anders reagieren, wenn sie nicht ASO hätte. Viele Menschen brauchen einen gesetzlichen Rahmen, um das richtige Rechts- und Unrechtsbewußtsein zu entwickeln. Das macht oft ja auch den Sinn von Gesetzen aus.
     
  17. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    @kallisto
    Die Regelung in Österreich ist vorerst leider nur für geschiedene Eltern vorgesehen, ich hoffe es ist nur ein erster Schritt, weil es meiner Meinung nach wirklich für alle Elternteile notwendig ist.

    Es besteht ja zukünftig sicher die Möglichkeit, das ASO zu beantragen, wenn es z.B. nie eine Lebensgemeinschaft gegeben hat. Diese Richtung: zuerst gemeinsame Obsorge und dann Antragstellung auf Sonderregelung ist die einzig sinnvolle Lösung. Nicht wie jetzt umgekehrt der Fall.

    Und kallisto hat Recht. Das angeblich so kinder- und failienfreundliche Österreich zählt zu den Schlußlichtern in diesen Rechtsgegebenheiten.
     
  18. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Ergänzung:
    Die Studie zum Familienbericht, welcher der Gesetzesänderung zugrundegelegt wird zeigt auf, dass die gemeinsame Obsorge zu einer höheren Zufriedenheit der Beteiligten führe und deeskalierend wirke. Die Justizministerin verwies auch darauf, dass Deutschland (dort gibt es die automatische gemeinsame Obsorge bereits) über positive Erfahrungen berichte.
     
  19. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Für mich würde es einen Unterschied machen, ob ich die Obsorge habe oder nicht. Ich kann es nur schwer in Worte fassen, aber es wäre mir wichtig.
    Es ist mehr als ein Wisch Papier.

    Wir sind nicht verheiratet, wäre es gesetzlich so geregelt, dass nur der Vater bei der Geburt die alleinige Obsorge erhält, hätte ich sicher geheiratet.

    Es stimmt zwar, dass die gemeinsame Entscheidungsfindung deshalb nicht besser funktionieren muss und es stimmt auch, dass dies nicht exekutierbar
    ist und trotzdem würde es für mich einen Unterschied machen.

    Bei einer Scheidung ist es mE nochmals extremer, weil die Obsorge dem Vater "entzogen" wird, in einer Situation wo sich eh alles ändern und alle sich neu orientieren müssen, ihre Rollen neue definieren müssen.

    Ich versteh Väter, dass ihnen die gemeinsame Obsorge wichtig ist.

    Gruss
    Manuela
     
  20. muell23

    muell23 Gast

    Ich gehe davon aus, dass Eltern - egal ob mit gemeinsamer Obsorge oder auch mit alleiniger - das Beste fürs Kind wollen.

    Mitsprache bei der Erziehung findet in getrennten Haushalten einfach nicht statt. Wie auch. Natürlich gibts Grundsätze, die man absprechen sollte, aber Erziehung ist spontan. Ich kann nicht warten bis der andere Elternteil am Telefon seinen Sermon dazu abgibt bzw. mich mit diesem absprechen. Man kann dies ja auch nicht erwarten, wenn das Kind bei den Besuchswochenden beim Vater/Mutter ist.

    Absprache des KiGa, Schule, Hort, etc.... wird zumeist nicht nötig sein. Warum sollte man sein Kind auch in einer nicht geeigneten Schule unterbringen wollen?? Und warum sollte der andere Elternteil gegen eine geeignete Schule sein. Was de facto nur in Städten interessant ist. In meiner Gemeinde gibts genau 2 VS, 2 HS, 1 Gym - alles wohnsitz- bzw. notenabhängig.

    Gesundheit, Krankenhaus - wird doch wohl eher der Arzt entscheiden.
     

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