1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Automatische Gemeinsame Obsorge nach Scheidung - Bandion Ortner gegen Hoschek

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Komodowaran, 16 Juni 2010.

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  1. ja, ich bin dafür

    17 Stimme(n)
    41,5%
  2. nein, bin dagegen

    16 Stimme(n)
    39,0%
  3. keine Meinung dazu, keine Ahnung

    5 Stimme(n)
    12,2%
  4. Sonstiges

    3 Stimme(n)
    7,3%
  1. windfrau

    windfrau Gast-Teilnehmer/in

    geh komm... was ist das bessere: höhenniveau 3210m am berg oder meeresspiegelniveau am meer oder höhenniveau 45m in der ebene?

    wann lernst es denn, daß verschieden nicht zugleich besser/schlechter heißt?

    1:0 ist was für die fußballWM...
     
  2. windfrau

    windfrau Gast-Teilnehmer/in

    die wirst du aber auch als mutter bekommen.
    zumindest wenn du den ehepartner verläßt.

    bei den LGs wäre obiges verhalten tatsächlich kompliziert für väter. da geb ich dir recht.
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    sorry, das versteh ich jetzt nicht ganz.
     
  4. whoami

    whoami Gast

    Ich kann mit noch nen Fall dienen (abseits von JA und Gericht): bitte geh als geschiedener Mann mal aufs Meldeamt und versuche dein Kind umzumelden - das ist Gaudi pur! :D

    od hast schon mal (gut - heute geht's eh nimma) dir mal den Spaß gemacht, und dein Kind in den Reisepaß eintragen lassen?

    (... und beides wohlgemerkt mit rechtskräftigem Beschluss über das Aufenthaltsbestimmungsrecht)
     
  5. whoami

    whoami Gast

    ... ich habe nicht mit der Defizitschiene angefangen :D

    -> Wünsche, Beschwerden & Anregungen bitte an die Adresse 'kleines Monster' wenn ich bitten darf.
     
  6. windfrau

    windfrau Gast-Teilnehmer/in

    sorry... sollte ehepartNER heißen:eek:
     
  7. windfrau

    windfrau Gast-Teilnehmer/in

    das monster hat "verschieden" geschrieben
    das eins zu null (proportionalisierung mehr-weniger) kam von dir. drum. :D
     
  8. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    haha - ja, das war lustig - wobei, es wurde bemängelt, daß der Rechtskräftig-Stempel fehlte. Zum Glück hatte ich aber noch die Heiratsurunde mit, mit DER wars dann kein Problem ;)
     
  9. Da war ich ja mit 10 schon weit höher ;)
    Danke Whaomi!
    Zelt ist immer super!
    Da war doch eine ganz ganz gute Musik....?
    [nomedia="http://www.youtube.com/watch?v=Eh5-kYP45pg"]YouTube- Dave Brubeck & Al Jarreau - Take Five[/nomedia]
    Bin grad etwas verstört weil Bub heut grad fünf gibt:)
    viele liebe Grüsse:wave:
     
  10. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt so nicht.
    Es gibt zwar mehr Männer im Parlament, aber wie wir schon mehrmals festgehalten haben, sind die Gesetze geschlechtsneutral. Nur das hilft eben wenig. Genauso wie das Gesetz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit".

    Die Themen Frauen, Familie und Umweltschutz sind politisch sehr stark von Frauen besetzt. Ohne jetzt zu googeln ist die Quote der Frauen als Richterin am Familiengericht sicher sehr hoch. Richterin wird immer mehr zum Frauenberuf, weil der Beruf von den Arbeitszeiten sich sehr gut mit Familie vereinbaren lässt.

    Und es gibt auch sehr viele Frauen, die als Expterinnen im Bereich Familie und Kinder arbeiten. Genauso wie am Jugendamt sehr viele Frauen arbeiten.

    Ausserdem ist diese Argumentationslinie generell abzulehnen.
    Um Geschlechterverhältnisse aufrecht zu erhalten, braucht es genauso Männer wie Frauen, die es unterstützen und leben, sonst würde sich so ein System nicht jahrhundertelang aufrecht erhalten lassen.

    Genauso gut könnte man dann argumentieren, dass vor allem Frauen im Personalmanagement arbeiten und deshalb gibt es keine Benachteiligung von Frauen im Berufsleben, weil die würden sich das ja nicht antun.

    Gruss
    Manuela
     
  11. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Wie du schon geschrieben hast, gibt es bei der LG sehr wohl noch einige Nachteile für Väter.
    Ich wäre ja auch sehr dafür, dass es bei einer Lg und gemeinsamen Wohnsitzeine automatische eine GO ab Geburt gibt.

    Auch bei der Ehe gibt es noch solche Punkte, die zwar teilweise geschlechtsneutral formuliert sind, aber eindeutig die Väter benachteiligen

    - zB hat die Mutter (steht auch so im Gesetz, nicht geschlechtsneutral) ein Vorrecht bei Karenz und KBG und damit bestimmt sie auch, welche KBG Variante genommen wird.

    ein getrennt lebender Vater kann nicht Karenz gehen, ist geschlechtsneutral im Gesetz formuliert, aber nachdem Babys immer der Mutter (ausser die ist dazu überhaupt nicht in der Lage ) zugesprochen werden, betrifft es vor allem Väter.
    und soviel ich weiss, können getrennt lebende Väter auch nicht Pflegeurlaub nehmen

    Gruss
    Manuela
     
  12. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Najaaaaaa..........

    Dann können wir uns als nächsten Schritt darüber Gedanken machen, weshalb dies (Familien, Umweltschutz, vielleicht auch noch Unterricht/Bildung oder Kunst/Kultur?) traditionell "Frauenthemen" sind?
    Gut, "Frauen" ist ein Frauenthema. Aber die anderen?

    Wieso sind gerade diese Bereiche in der Politik zumeist die, wo Frauen "reingelassen" werden?

    1. Weil Frauen da weniger Schaden anrichten können, als bei den wichtigen Themen (Finanz, Wirtschaft etc) ?
    Eine weibliche Justizministerin und eine weibliche Innenministerin sind da wohl eher die Ausnahme, wenn man die bisherigen Amtsinhaber betrachtet. Nicht so in den genannten Resort

    2. Weil man davon ausgeht, dass das Themen sind, für die Frauen einfach die besseren Fähigkeiten mitbringen?

    3. Weil man annimmt, dass die anderen Themen Frauen eh nicht wirklich interessieren?
     
  13. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Bin voll bei dir, trotzdem ist von dir vorgebrachte Argumentationslinie weder richtig und wie ich finde, auch abzulehnen - siehe posting davor.

    Gruss
    Manuela
     
  14. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ausserdem wollte ich schon die ganze Zeit posten, dass der Thread mir wiedermal klar aufzeigt, dass es echt schwierig ist, sich für mehr Väterrechte einzusetzen.

    Ich wäre echt dazu bereit. Ich würde sogar dafür auf die Strasse gehen, weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass Frauen und Männer nur gleichberechtigt mit einander leben können, wenn wir die Männer ins Boot holen und sich auch mehr Väter um die Kinderbetreuung annehmen und braucht es auch Väterrechte.

    Auch wenn es jetzt vielleicht den Anschein gemacht habe, dass ich "auf der Seite" der hier schreibenden Männer bin, stimmt das nicht.

    Ich kann mit den meisten postings der Männer hier wenig anfangen und genauso geht es mir im RL mit Männerparteien bzw. bewegungen usw.

    Ich finde das wirklich schade

    Aber vielleicht geht/ging es vielen Männern auch so mit der Frauenbewegung.

    Gruss
    Manuela
     
  15. windfrau

    windfrau Gast-Teilnehmer/in

    ja, ich auch.

    das ist richtig. allerdings ist hier lediglich ein vorrecht der wahl , eine option vorgesehen, kein "ausschluß" aus dem karenzanspruch. es ist eine einvernehmlichkeit gefordert.
    und das leitet sich (meiner meinung) nicht aus argmenten einer vätersikriminierung ab, sondern einesteils aus (berechtigten und notwendigen) aspekten des mutterschutzes nach einer geburt und aus arbeitsrechlichem "arbeitgeberschutz" andererseits ab... (karenzzeiten müssen geplant und finanziert, sollen aber nicht doppelt finanziert werden) .
    zusätzlich kommt für mich aus meiner beruflichen sicht da auch bereits ein gewisser kindesschutz zum tragen. gerade die frühestkindliche entwicklung im ersten lebenshalbjahr und -jahr benötigt halt, auch wenns die trennungsväter nicht so gerne hören wollen -die nichtgetrennten können das schon sehen - AUCH noch und primär eine sehr enge beziehung zur mutter. das mutterschutzgesetz ist nicht ohne gründe jemandem eingefallen... (klar brauchts auch die väter, ja. mir persönlich wären hier sowieso wesentlich großzügigere und flexiblere regelungen lieber! beispielsweise mehr anspruch auf gemeinsame karenz, UNABHÄNGIG ob ein gemeinsamer haushalt besteht oder nicht, grade in den monaten nach der geburt eines kindes)


    das liegt nicht an einer frauenbevorzugung, das liegt am anspruchserfordernis des gemeinsamen wohnsitzes mit dem kind.
    im fall daß die mutter keinen gemeinsamen wohnsitz mit dem kind hat (weil es bei der oma wohnt) hat auch sie keinen karenzanspruch.
    es gelten für beide dieselben bedingungen, sie sind nur nicht gleich häufig anzutreffen.

    wenn der "getrennte" vater das kind während der karenzzeit in seinem haushalt versorgt , dann hat er sehr wohl einen karenzanspruch

    das argument, daß babies und kleinstkinder eher der mutter zugesprochen werden, liegt nicht im verweigern der väterrechte begründet. auch nicht an einer primär besseren "eignung" der frauen, sondern sehr stark in entwicklungspsychologischen notwendigkeiten für das kleinkind, deren mißachtung frühkindliche persönlichkeitsstörungen begünstigen und die auch beforscht, belegt und erfahrbar sind.
    es gibt einfach bedingungen, die ein baby oder ein einjähriges kind psychisch noch überfordern und seine entwicklung beeinträchtige und zwar uU. schwer) und auch darauf hat der gesetzgeber prioritär zu achten und vor schäden zu schützen.
    da sind sowohl mütter- als auch männerrechte nachrangig. das gesetz muß die schwächeren vorrangig schützen, wenn es die stärkeren, in diesem fall die (streitenden) eltern nicht tun (können). da sind wir uns hoffentlich einig .


    dasselbe wie bei der karenz: kein gemeinsamer wohnsitz mit dem kind, kein pflegeurlaub. gilt für väter, gilt für mütter. also keine rechtliche ungleichstellung. (wenn auch ein sozialpolitischer mangel)
    warum kein gemeinsamer wohnsitz möglich oder gegeben ist, ist für den anspruch unwesentlich. hier wäre ich auch zufrieden, würde sich was ändern. für mütter und väter.

    betreuungskarenz kann ein getrennter mann aber schon beanspruchen. auch hier: es gelten dieselben bedingungen für männer und frauen. verheiratet oder lebensgemeinschaft.

    und nochmal: ich verteidige hier nicht das geltende recht. da ließe sich vieles vieles verbessern.
    aber eine rechtlche ungleichstellung (hieße: ungleiche BEDINGUNGEN und anspruchsvoraussetzungen je nachdem ob mann oder frau) zu postulieren, ist möglicherweise nicht das zielführendste argument. weils schnell abgeschossen werden kann...
     
  16. windfrau

    windfrau Gast-Teilnehmer/in

    und das ist ein platz, an dem ich auch steh. es braucht väterrechte.

    ich bin solang dabei, solange die väterrechte auf einer basis stehen mit den frauenrechten und den kinderrechten.
    wenn aber (manche? besonders laute? ) väter nur auf ihre rechte bedacht nehmen, und die frauen- ODER kinder (rechte, bedürfnisse) nicht mehr sehen würden (und diese tendenz haben einige sehr extreme vätervereinigungen), oder sogar schädigungen in kauf nehmen, dann wäre das für mich der moment, wo ich nicht mehr mitkann. einige postings in diesem thread haben bei mir den eindruck erweckt, letzteres trifft zu,

    ich kanns einfach nicht verputzen, wenn leute (wurscht ob männer oder frauen, wurscht in welchen kontroversen bereichen) nur nach IHREN rechten schreien und gleichzeitig überhaupt keine bereitschaft zeigen, an sich, ihren haltungen und ansichten, ihrer beziehung und ihrer beziehungsfähigkeit und an gemeinsamen lösungen irgendwie auch nur ein bissl konstrutiv zu arbeiten und die jeden konsens eigentlich ablehnen. also die anderen eigentlich gar nicht berücksichtigen und beachten wollen (und wenns dabei auch noch um kinder geht, dann krieg ich wirklich ein problem) ich finde, sowas schadet dann der sache einfach nur noch.

    (so gings mir übrigens auch in der frauenbewegung: da gabs auch diese grenze zum "extremfeminismus", mit dem ich überhaupt nicht kann)

    das ist übrigens auch der grund für meine vielposterei zu diesem thema hier... auch wenns eh vielleicht gegen wände geht. aber vielleicht doch nicht alles.


    liebe grüße, die windfrau
     
  17. Q

    Q Gast

    Soweit es mich betrifft, wirst du das aus meinen Postings nicht herauslesen können.

    Man muss aber Argumentationen auch immer aus dem Kontext heraus bewerten, und der ist halt momentan schon so, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle gesagt wird (nicht zuletzt von der betreibenden Mutter):

    "Ausgangspunkt ist, dass die Kinder bei der Frau bleiben, und alles andere wird ohne Rücksicht auf den Vater so hingebastelt, dass unter dieser Voraussetzung das Kindeswohl möglichst gut berücksichtigt wird."

    - anstatt -

    "Es werden beide Szenarien - jeweils unter gesetzeskonformer Belastung (Alimente, Unterhalt, Anspannung, Pfändung unter das Existenzminimum) - durchspielt und dann das gewählt, das für die Kinder das optimale Ergebnis bringt."

    Oder von mir aus auch standardmäßig ein drittes, nämlich gleichverteilter Aufenthalt und gleichmäßige Kostentragung ohne wechselweise Alimentationsverpflichtung oder Vermögensverschiebungen.

    (und natürlich immer auch unter Berücksichtung der Bereitschaft beider Partner, das ist aber eh klar).

    Insbesondere muss mit so Asymmetrien aufgeräumt werden wie:
    - wenn ihr die Wohnung gehört, dann ist klar, dass sie die Kinder bekommt, weil sie ja weiter die gewohnte Umgebung haben
    - wenn aber ihm die Wohnung gehört, wird einfach vom richterlichen Verfüungsrecht Gebrauch gemacht, damit die Mutter mit den Kindern weiter in der gewohnten Umgebung ...
     

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