1. Reden wir miteinander ...

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Auszahlung aus dem Elternhaus

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stefftirol, 20 Juni 2011.

  1. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Am besten durch einen Anwalt beraten lassen.

    Meine persönliche Meinung:
    Den Anteil sofort verkaufen!

    Das kann man auch auf eigene Faust und nennt sich in Deutschland Teilungsversteigerung.
    [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung[/ame]

    Sowas in der Art wirds in AT bestimmt auch geben.

    Aber: Sowas kann sich lange dahinziehen, also am besten sofort damit anfangen und ab zum Anwalt mit euch.
     
  2. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in

    Sie war zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt. Das Haus wurde dann gesetzlich einfach gedrittelt (ohne genaue Aufteilung).
    Was meinst du mit: " Wie es weiter geht"??
     
  3. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    falls die Oma mal stirbt? falls ihr Bruder mal auszieht? wie sie die Kosten teilen? warum ist sie denn ausgezogen? eigentlich steht ihr ja auch eine Wohnung zu?
     
  4. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd mich auch mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
     
  5. Stefftirol

    Stefftirol Gast-Teilnehmer/in


    Sie ist ausgezogen weils sie lediglich ihr altes Kinderzimmer bewohnt hat...
    Wenn die oma mal stirbt wird natürlich eine wohnung frei...
    Aber noch lebt sie recht gut und der gönn ich 200 Jahre (die ist echt lieb).
    Ihr bruder zieht da nie aus... der hat sogor für eine 2000€ küche einen Kredit aufgenommen...
    Es stand natürlich zur debatte, dass wir auch in das haus ziehen..
    Aber erstens ist kein Platz und zweitens würden immer alle Renovierungskosten etc. auf uns Fallen.... Gemacht muss es ja werden (Man will ja nicht in einer Bruchbude hausen) und wir sind die einzigen die mit Geld haushalten können...
    Noch dazu verhält er sich, als ob er der alleinige Herrscher über die Familie werden... das würde niemals funktionieren mit dem unter einem dach zu leben...
     
  6. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    die einzige Möglichkeit ist eh, dass ihr euch genau informiert, was ihr machen könnt und wie die rechtliche Situation ausschaut und euch dann klar positioniert und das auch schriftlich macht.
     
  7. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Was ich machen würde: kostenlose Erstauskunft bei Rechtsanwalt oder Notar, und dann dem Bruder seine Alternativen aufzählen (also das erzählen, was der Jurist gemeint hat).
     
  8. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Oh nein, so einfach ist das nicht.
    Der Erbfall ist eingetreten, als sie 16 war. Das heißt, ein Leumund hat das ERbe verwaltet. Mit 18 hat sie ihr Erbe dann angenommen und angetreten.
    Das heißt, sie kann jetzt nicht kommen und Geld fordern. Von wem bitte???
    Sie kann ihren Anteil jetzt verkaufen und fertig. Oder sie kann ihrem Bruder oder ihrer Mutter ihren ANteil zum Kauf anbieten.
    Außer es ist ein Veräußerungsverbot auf dem gesamten Haus. Dann sieht´s schlecht aus und und und....
    Also: ab zur Rechtsberatung
    Bei uns zB jeden Dienstag Vormittag auf jedem Gericht kostenlos. :wave:
     
  9. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    Unbedingt jur. Rat einholen. Die Situation ist leider nicht so einfach, wie es sich manche hier vorstellen:

    Sehr wahrscheinlich handelt es sich bei Mutter, Bruder und deiner Freundin um schlichte Miteigentümer, welche eben zu einem Drittel Miteigentümer der GESAMTEN Liegenschaften sind. Dh es ist ihnen keine bestimmte Wohnung zugeordnet.
    Es kann zwar jeder Miteigentümer seinen Anteil verkaufen, fragt sich aber nur an wen:confused: zumal der neue Miteigentümer dann ja auch nur Miteigentümer von der gesamten Liegenschaft ist und kein ausschließliches nutzungsrecht an einer einzelnen Wohnung hat;)

    Um festzustellen, ob ev. doch schon Wohnungseigentum begründet wurde, reicht ein blick in den den grundbuchsauszug. dies würde bedeuten, dass deine freundin dann "wohnungseigentümerin" einer bestimmten wohnung in diesem haus ist. wenn dem so ist, ist eine veräußerung an einen fremden natürlich viel leichter.

    besteht noch kein wohnungseigentum kann deine freundin beim zuständigen bezirksgericht eine teilungsklage einbringen bzw einen antrag auf begründung von wohnungseigentum stellen (aber bitte nur mit anwalt, ist recht kompliziert). das geht aber nur, wenn es sich bei den einzlenen wohnungen um völlig getrennte wohneinheiten handelt.
    ergebnis wäre eben das oben geschilderte wohnungseigentum, wodurch der anteil deiner freundin viel leichter verkäuflich wird.

    "auszahlen" (sprich, deine freundin verkauft ihren anteil an mutter und/oder bruder) ist natürlich die einfachste methode, aber aufgrund der geschilderten finanziellen situation des bruders (und wahrscheinlcih auch von mutter und bruder:confused:) ist das nur schwer vorstellbar...

    alles gute!:wave:
     
  10. Seifenblase

    Seifenblase Gast-Teilnehmer/in

    Seh ich auch so. Anwalt fragen. Entweder die Mutter und der Bruder nehmen einen Kredit auf und zahlen die Schwester aus oder aber sie selber nimmt einen Kredit auf ihren Hausanteil auf und hat es damit leichter ein eigenes Haus zu kaufen. Zudem ist die Berechnung vom Wert den die Auszahlung haben müsste ja auch nicht so einfach.
     
  11. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Schöner Mist.

    Die Entscheidungen werden meistens von emotionaler Seite getroffen, die Frage ist die:
    1.) Kann sie sich emotional von dem Gebäude lösen (ist schließlich das Haus in dem sie aufgewachsen ist)
    2.) Kann sie sich von den Fürsorglichkeitsgefühlen(pflichten) ihremn Bruder Mutter Großmutter gegenüber lösen?

    Wenn diese Fragen entschiden sind kannst du an die juristischen Lösungen gehen:

    1.) sie belässt alles so wie es ist, sie kümmert sich um rein gar nichts mehr, mal sehn was passiert. Kann ja sein, dass nach einem halben Jahr der Bruder mal den Rasenmäher in die Hand nimmt.

    Wenn sie nicht "freiwillig" ausgezahlt wird dann:

    2.) kann sie ihren Anteil an jemanden verkaufen, wird dafür in der jetzigen Situation nicht viel dafür bekommen.

    3.) Hat sie grundsätzlich die Möglichkeit der Realteilung. d.h. das Haus wird zwangsweise in 3 gleiche Teile sprich Wohnungen / Gartenanteile aufgeteilt.

    Kann aber auch sein, dass dies nicht möglich ist, dann hat sie sie Möglichkeit der 4.) Zwangsversteigerung. Aus dem Erlös bekommt sie dann 1/3 abzüglich der Kosten für die Zwangsversteigerung.

    Wen Geld vorhanden ist kann auch sie selbst bei der Zwangsversteigerung mitsteigern, ist eine Möglichkeit günstig zum gesamten Haus zu kommen, bzw. wenn man dann nicht den Zusachlag bekommt hat man wenigstens den Preis für sich selbst in die Höhe getrieben.

    Im ersten Schritt würde ich in höflichster Form und langsam der Schwieger-Verwandschft klar machen, dass nun der Weg gegangen wird dass sie ihren Anteil herauslösen wird (und nicht nur herauslösen will) Um das Konfliktpotentiel zu verringern, mit dem nächsten Schritt so lange warten, bis das die Verwandschft dies verinnerlicht hat.

    Viel, viel, viel Glück in dieser schwierigen Situation.
     
  12. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe das jetzt so verstanden.
    Im Haus gibt es drei Wohnungen, drei Miteigentümer (Mutter, Bruder und deine Freundin und drei BewohnerInnen - Mutter, Bruder und Oma.

    Das Problem ist damit aber nicht der Bruder der anteilig die Betriebskosten von deiner Freundin fordert, sondern dass die Oma in einer Wohnung im Haus lebt und sich anscheinend nicht an den Betriebskosten/Reparaturen beteiligt.
    Dass wäre mE das mindeste, wenn sie schon keine Miete bezahlt.

    Gruss
    Manuela
     
  13. BachManiac

    BachManiac Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ein Erbe an mehrere aufgeteilt wird, kommt es so gut wie immer zu solchen Problemen. Da muss nicht zwingend einer davon so ne Flasche sein wie dein Schwager, Stefftirol. Wenns um viel Geld geht, fangen auch ordentliche Leute leicht zu Streiten an.

    Auch wenn man nicht ganz so knapp bei Kasse ist, wie soll man denn andere so locker ausbezahlen? Wenn ein größeres Haus nun 400.000 wert ist und man 2 Parteien ausbezahlen soll, kann sich auch nicht jeder nen 260.000- Kredit leisten.

    Das ist immer ein Pulverfass und mich schockiert es immer wieder, wie naiv manche sind und sich da nichts einfallen lassen. Denn das Ende ist es dann meist das selbe: Die Bude wird verkauft, damit jeder zu seinem Geld kommt und einziehen tut dann ein fremder.

    Wie haben diese Schauergeschichten schon öfters mitbekommen, und ich bin heilfroh, dass meine Eltern ein Testament geschrieben haben, wo alles genau dokumentiert wird, wer was bekommt. So wird nie ein Haus oder ein Grund geteilt werden müssen.

    @ Stefftirol
    mein Beileid, mehr kann ich dazu nicht mehr sagen.
     
  14. Lilliani

    Lilliani Gast-Teilnehmer/in

    ihr werdet um eine juristische beratung nicht herumkommen. mein exmann hat während unserer ehe einen hausanteil geerbt. das war ein theater. alleine blickt man da nicht durch. es gibt 1000 verschiedene verordnungen....

    bitte unbedingt zu einem juristen der sich auf mietrecht und erbrecht spezialisiert hat.
     
  15. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    um erbrecht gehts hier schon lange nicht mehr, die freundin vom TE ist ja schon seit ewigkeiten grundbücherliche miteigentümerin.
    es geht hier vor allem um die problematik schlichtes miteigentum/wohnungseigentum:)
     
  16. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    das funktioniert natürlich super, wenn man verschiedene wertobjekte hat, die man unter den erbberechtigten und sonstigen aufteilen kann. wenn man aber eben nur ein einziges wertobjekt hat, gibts nur zwei möglichkeiten: alle bekommen gleich viel -> ärger vorprogrammiert. einer wird bevorteilt, die anderen bekommen nix -> ärger vorprogrammiert.

    glücklicherweise kriegen nur die toten nix mehr davon mit.

    sinnvolle alternativen gibts kaum. man könnte - wenn man denn weiß, dass es bald soweit ist - die wertobjekte zu lebzeiten noch verkaufen und dann kann nur noch geld vererbt werden. nur ist das halt auch nicht oft möglich. man könnte das wertobjekt verkaufen und sich einen schönen lebensabend machen - nur wer will mit über 70 noch einen umzug mitmachen? außerdem verstehen die meisten unter einem schönen lebensabend, die zeit im eigenen haus zu verbringen. zum anderen hat man dann die blöde nachrede "der hat doch glatt das ganze geld ..." (was auch immer er damit gemacht hat), damit kann auch nicht jeder umgehen.
     
  17. HC1978

    HC1978 Gast-Teilnehmer/in


    nur so!!!

    wie stellts euch denn das vor? mutter und großmutter auch rausbeissen? ich würd einen sozialdienst für mutter und großmutter angagieren und konzentriert euch auf euch selbst - sprich ihr seid ja grade dabei eure eigene kleine familie zu gründen.
    ihr erbst schon noch früh genug - immerhin geld was ihr nicht selbst erarbeitet habt oder?

    lg nicole
     

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