1. Reden wir miteinander ...

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Arme Kinder

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Guardian-Angel, 1 Februar 2011.

  1. Berthold

    Berthold Gast

    Na glaubst, die Eltern unterliegen dem Jugendschutz nicht?
     
  2. Berthold

    Berthold Gast

    Du, Menschen, die dick sind, leiden oft sehr wohl so drunter, dass man sie als arm bezeichnen könnte. Nicht im materiellen Sinn, klar, aber trotzdem genauso.
     
  3. susal13

    susal13 Gast

    Jo eh! Du schreibst gern mit dem Satan, gell?:D
     
  4. Berthold

    Berthold Gast

    So lang er nicht mit Schokorosinen kommt ...
     
  5. Amber

    Amber Gast-Teilnehmer/in

    Und die dürfen ohne Nummer verkauft werden? Ich hätte geglaubt, dass die Nummer darauf verpflichtend ist...
     
  6. Chickensoup

    VIP: :Silber

    Ja, direkt ab Erzeuger ist das in Europa (noch) erlaubt.
     
  7. Berthold

    Berthold Gast

    Naja, das ist sicher nicht offiziell. Aber ich werd mal nachschauen.
     
  8. Nein, 0=Bio, 1=Freiland, 2=Bodenhaltung, 3=Käfigkhaltung
    Käfighaltung ist in Österreich mittlerweile verboten.



    Eigentlich müßten alle Eier den Stempel aufweisen - ob es beim Verkauf "ab Hof" auch so ist, müßte man nachlesen oder nachfragen.

    Im Handel (egal ob im Supermarkt oder am Bauernmarkt) müßte es schon so sein.
     
  9. Hier würd ich jetzt eine Lücke sehen: alkoholisches Getränk.
    Das Punschkrapferl enthält zwar Rum, allerdings handelt es sich hier um kein Getränk.
    Bei Rumkugeln verhält es sich auch so. Dürfen diese an Kinder verkauft werden?
     
  10. Amber

    Amber Gast-Teilnehmer/in

    Ups, stimmt! Hab ich mir beim Schreiben sogar noch gedacht, aber dann doch wieder das falsche Wort geschrieben :eek:.

    Danke für die Aufklärung!
     
  11. myway

    myway Gast-Teilnehmer/in

    das ist dein erziehungsauftrag, den du übernommen hast, als du mutter wurdest. du machst ihn nach DEINEM besten wissen und gewissen. ob das kind jetzt glücklich oder unglücklich ist - sei dahingestellt - denn niemand kennt den einzig richtigen weg.

    aber arm? nein arm ist für mich was anderes. ausserdem ist die ernährung immer eine familieneigene entscheidung und hat nichts mit armut zu tun.
     
  12. myway

    myway Gast-Teilnehmer/in

    oder noch besser misch es in obstsalat;)
     
  13. myway

    myway Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube trotzdem nicht, dass eine VERKÄUFERIN ein Verweigerungsrecht hat, einen ELTERNTEIL etwas zu verkaufen.
    moralisch top - nur gesetzlich gedeckt?
     
  14. myway

    myway Gast-Teilnehmer/in

    oh sicher - nur die verkäuferin nicht. ich weiss ehrlich nicht, ob sie den verkauf an die eltern verweigern kann.
    natürlich kann JA, Polizei da einschreiten - aber eine Verkäuferin? grübel
     
  15. myway

    myway Gast-Teilnehmer/in

    alle? sicher?


    na vielleicht hab ich eine andere anschauung von arm. soll so sein.
     
  16. myway

    myway Gast-Teilnehmer/in

    nein - an kinder nicht, aber an deren eltern. und ob die es den kindern geben ..... unter welcher gesetzesgrundlage darf da eine verkäuferin massregelnd eingreifen?
     
  17. Artemis

    Artemis Gast-Teilnehmer/in

    Aber natürlich ist das JSchG für Verkäufer und auch Lokalbesitzer, Kellner usw verpflichtend.

    Und wenn in meiner Arbeitsstelle ein Kind gegen das JSchG verstößt (Alkohol konsumiert ) darf ich das nicht zulassen.

    Einzig ob die Form eine Rolle spielt (wie Heliamphora schrieb - kein Getränk) - weiß ich jetzt nicht.

    Nur zeig mir den Richter, der es wagt, mir nicht recht zu geben.
     
  18. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    was auch super ist und ein trinkjoghurt wird: smoothie (ohne zucker) mit naturjoghurt mischen.

    ich glaub, es ging drum, dass die verkäuferin es den eltern verkaufen darf, wenn die es den kindern weitergeben. und da bin ich mir sicher, dass sie das darf...
     
  19. susal13

    susal13 Gast

    Den Smoothie kannst eh selber auch machen*gg* , ja das Zeugs schmeckt alles gut , Zwerg kauft eh immer Obst, mal schaun was er sagt wenn ich es mit Joghurt serviere*gg*:cool:
     
  20. Artemis

    Artemis Gast-Teilnehmer/in

    mein ich ja. wenn sie weíß, dass die mutter damit das jugendschutzgesetz überschreiten will, bzw. wenn sie sieht, in ihrem lokal verstößt sie dagegen (das kind darf das krapferl ja nicht essen) - dann muss sie diesen gesetzesbruch zulassen? oder nicht eher dagegen einschreiten?

    andere frage, dem kind passiert alkoholisiert was - wer verantwortlich? wenn rauskommt, die verkäuferin hat das stillschweigend f´geduldet, dass in ihrem lokal das von einer vierjährigen verzehrt wurde?

    ernsthaft, wenn es da KEINE gesetzliche basis gäbe, das fände ich eine riesenschweinerei.

    edit: wobei wie gesagt zu klären ist, ob das gesetz eben für getränke gilt.
     

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