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arbeitsrechtliche "Spezialfrage"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Chilli99, 7 Januar 2014.

  1. lula

    lula jössas 8-O


    ersteres entspringt einem halbwissen meinerseits (habe ich von einer bekannten so erzählt bekommen und hab mir selbst gedacht, dass das ziemlich kacke ist, aber sie arbeitet bei der oberbank und dort ist es wohl so - ausser ich habe sie völlig falsch verstanden), zweiteres trifft auf mich selbst zu.
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Also einen Dienstvertrag, wo hervorgeht, dass Feiertage eingearbeitet müssen, würde ich nie und nimmer unterschreiben.
    Ich arbeite ggf. als freier DN einen Feiertag ein, um auf meine Stunden zu kommen, weil dort eben kein Gehalt, sondern Stundenlohn bezahlt wird, aber sicher nicht als Angestellte, wo ich ein Monatsgehalt bekomme.

    Ich suche mir ja nicht aus, dass Donnerstag ein Feiertag ist und ich daher an diesem Tag nicht arbeiten kann/darf - deswegen komme ich sicher nicht am Freitag rein, wenn ich an sich Freitag frei habe.
     
  3. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in


    Stimmt.Da hat hab ich mich wohl verdrückt! ;)
     
  4. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    Feiertage sind nie einzuarbeiten. Sind fixe Arbeitszeiten vereinbart werden diese Stunden sowieso bezahlt.
    Arbeitet jemand unregelmäßig sieht man sich die letzten 13Wochen an und rechnet sich aus wieviele Stunden der Dienstehmer (im Durchschnitt) an einem Tag arbeitet. Hat der Dienstnehmer immer 20h/Woche gearbeitet werden für 1 Feiertag 4 Stunden bezahlt. Eingerechnet werden auch regelmäßige Bezüge wie Überstunden etc.
    Sollte jemand trotz Feiertag trotzdem auf seine 20h kommen hat er somit 4 Überstunden gemacht.
    So lernt man das im Personalverrechnungskurs und wird in der Praxis auch so umgesetzt :rolleyes:

    Wenn ein Arbeitgeber Feiertage einarbeiten lässt ist dies rechtswidrig. Sollte man so etwas in einem Dienstvertrag unterschrieben haben, kann man das im Nachhinein trotzdem anfechten und von der AK rückforden lassen.
     
  5. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    Meine Antwort gilt natürlich nur wenn zwar die Wochenstunden aber keine fixen Arbeitstage vereinbart wurden.
    Arbeitet jemand immer Mo-Do und der Freitag ist der Feiertag hat er Pech gehabt. Fällt er auf einen Donnerstag hat man ein super verlängertes Wochenende und muss nichts einarbeiten.
    Aber ich habe auch gerade gesehen das die Frage eigentlich schon genau so beantwortet wurde :whistle:
     

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