1. Reden wir miteinander ...

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Arbeitnehmerveranlagung - in welchen Fällen eine Pflicht?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 3 Dezember 2012.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    ich meine, dass die sogar "absichtlich" so spät die daten schicken.
    warum auch immer, aber ich vermute das es gewollt ist.
     
  2. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    wir mussten auf die kk warten die haben die daten so spät gesendet.
     
  3. trilogie

    trilogie Gast

    meines wissens nach ein ganz klares JA
    die anv ist immer dann zu machen, wenn es mehr als einen dg gibt und das ist hier der fall. allerdings kommt vom fa ohnehin eine aufforderung zur anv, wenn die sehen, dass mehrere dn übers jahr gegeben sind
     
  4. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt nicht ganz. Es ist eine pflichtveranlagung, wenn man mehr als einen dg gleichzeitig hat. Macht man die anv nicht von selbst , fordert einen dass finanzamt mit einer frist dazu auf.
     
  5. trilogie

    trilogie Gast

    wieder was dazugelernt
     
  6. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    gute Idee, dass über Finanzonline vorberechnen zu lassen - und dann erst zu entscheiden, ob man die ANV macht;

    DG haben bis Ende Februar Zeit die Daten vom Vorjahr zu übermitteln...
     

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