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arbeitnehmerveranlagung - brief vom bmf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stjerneskud, 16 September 2008.

  1. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    was meinst du mit "eher nichts"?
     
  2. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab ihm auch bekommen bekomm über 300!

    hab heute angerufen wie ich das ausfülle eh net so schwer obwohl es ur schwer aussah muss jetzt dann eh gleich los und den wisch abgeben!:wave:
     
  3. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    wie ist das eigentlich, wenn man umgezogen ist? kann man da was absetzen (maklergebühr usw)
    internetanschluss kann man ja angeben, gilt das auch bei umzug, wenn das umgemeldet wurde? ist es ein unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht?

    egal ob wahlwerbung oder nicht, die övp bekommt meine stimme trotzdem nicht :cool:
     
  4. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man im betreffenden Jahr nie mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig hatte, muss man nie was zurückzahlen. Und online ist ein guter Tipp, eben weil man vorher schon weiß, was rauskommt. Außerdem kann man auch nach Zustellung des Bescheides den Antrag noch zurückziehen.

    Außerdem bietet die AK immer wieder kostenlose Beratungstage zum Thema Steuerausgleich an. Man muss sich glaub ich nur einen Termin machen.
     
  5. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    Thema Karenz: wer nicht das ganze Jahr über gearbeitet hat, kriegt sicher was zurück, da die Lohnsteuer ja monatlich einbehalten wird, unter der Annahme, dass man das ganze Jahr so viel verdient

    Thema Breitband-Internetzugang geltend machen: Dafür MUSS man aber den Steuerausgleich online machen, nicht persönlich das Zeugs zum Finanzamt tragen

    Thema Angst vor dem Nachzahlen: Nur jemand, der außer seinem bereits versteuerten Hauptjob noch zusätzlich was verdient hat, könnte in diese Verlegenheit kommen...und solche Leute sind an sich eh verpflichtet, den Zusatzverdienst anzugeben, sonst machen sie sich strafbar. Es gibt nur einen geringen Freibetrag.

    Und für die , die noch immer Angst haben: die Online-Variante ist wirklich angenehm, man kann einfach ohne Riskio ausprobieren, ob's was bringt

    Sonst noch ein Tipp: Bei Fortbildungsreisen bringt es oft mehr, nicht das Bahn- oder (billige) Flugticket anzugeben, sondern das Kilometergeld auszurechnen, Plausibilität vorausgesetzt.
     
  6. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in

    jetzt bin ich so in fahrt gekommen das ich den für 2006 auch gemacht hab auch 300 ach das gefällt mir hehe!
     
  7. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    ich hatte in den letzten 5 jahren 3 versch. arbeitgeber und war 1x kurz arbeitslos :confused:
     
  8. sunny23

    sunny23 Gast-Teilnehmer/in

    hab den brief gestern bekommen , den ausgleich gemacht und heute abgegeben..jetzt bin ich mal gespannt, laut brief stehen mir knapp 1000 euro zu
     
  9. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    boah, wie hast denn das gemacht?!
     
  10. Kirsche188

    Kirsche188 Gast-Teilnehmer/in

    wow das ist auch viel!
     
  11. sunny23

    sunny23 Gast-Teilnehmer/in

    bin begünstigt behinderte, und da zahlt man fast keine lohnsteuer
     
  12. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte auch geschrieben gleichzeitig. Weil die ja dann zusammengezählt und gemeinsam zu versteuern wären. Hintereinander ist egal, eher sogar gut, weil man dann ja innerhalb eines Jahres monatlich unterschiedlich viel verdient und dann wahrscheinlich was rausbekommt.
     
  13. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    es kann auch zu einer rückzahlung kommen, wenn du nur 1 dienstverhältnis gleichzeitig hattest, aber auf steuerfreistellung lst estg 3/1/10 ("auslandssteuerfreistellung" war, das ist, wenn man mehr als 1 monat im ausland war u. bestimmte tätigkeiten ausgeführt hat. dann wird nämlich von der firma. ein eigener lohnzettel für diese steuerbefreiten einkünfte erstellt und auch ans fa geschickt. was passiert dort damit? die inländischen u. ausländischen einkünfte werden addiert u. von dem gesamteinkünften die steuerprogression errechnet. dann kann eine höhere rauskommen, als ursprünglich von den inlandseinkünften und dann kommt es doch zu einer nachzahlung für die zu versteuernden inlandseinkünfte, natürl. nicht für die steuerbefreiten auslandseinkünfte.
    aber, wer im ausland war, soll hat die onlinevariante machen.

    @umzugskosten: ist mir neu. hab noch nie was absetzen können. du kannst zb genossenschaftsanteile vd steuer absetzten, aber keine maklergebühren.

    und ob du verheiratet bist od nicht ist egal, es gibt ja bei uns noch keine familienbesteuerung (wie zb in D).
     
  14. MaJaLu

    MaJaLu Gast-Teilnehmer/in

    Ich krieg auch fast 500,-- Euro laut dem Schreiben. Habs online nachgerechnet und da kam aber über 800,-- raus. :confused:

    Hab mich jetzt mal angemeldet bei Finanz-Online. Bin gespannt wie lange es dauert, daß ich einen Pin usw. erhalte.
     
  15. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    der brief ist nichts anderes als ein besserer wahlwerbegag.

    die berechnung basiert ohne sonderausgaben, kirchensteuer, aussergewöhnliche belastung etc.

    dh normalerweise bekommt man mehr als berechnet wurde.

    auch leute die keinen brief bekommen haben durchaus die möglichkeit steuern zurück zu bekommen.

    prinzipiell sollte jeder eine arbeitnehmerveranlagung machen, es gibt nichts dümmeres als dem staat hier geld zu schenken.
     
  16. MaJaLu

    MaJaLu Gast-Teilnehmer/in

    Naja, ich hab eh einen gemacht und da wurde mir geschrieben, daß ich in Karenz war das ganze Jahr 2007 und daher kein Anrecht auf einen Steuerausgleich. Deshalb hat mich das Schreiben von denen gewundert und dann auch noch das nachrechnen online. :eek:
     
  17. MaJaLu

    MaJaLu Gast-Teilnehmer/in

    Fände es besser, wenn wir mit diesem Brief direkt hingehen könnten und es bei einer Kassa ausbezahlt bekämen. So würde man sich seeeehr viel Papierkram ersparen.
     
  18. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    ... also das stimmt auch, was sie Dir geschrieben habe, siehe ein Post von mir weiter oben. Das war die Auskunft vom Finanzamt. Die haben mir gesagt, Sachen die ich sonst abzuschreiben habe, muss mein Mann absetzen wenn ich in Karenz bin, denn ich kann ja keinen machen - sagten sie zu mir.

    Jetzt weiß ich aber nimmer, was ich glauben soll. Warst Du sicher in Karenz u. nicht auch in Wochenhilfe?
     
  19. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    und was ist, wenn man in der karenz geringfügig arbeitet?
     
  20. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Na dann ist es wieder etwas anderes. Dann hast Du ja Einkünfte. Die Du angeben musst bzw. Dein Dienstgeber beim FA angibt. Dann bist DU zwar (ziemlich wahrscheinlich) nicht steuerpflichtig, aber Du kannst eine Veranlagung machen, ggf. Negativsteuer geltend machen.
     

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